ACHTUNG: (Gesellschafter-) Geschäftsführer von GmbHs, die den Firmenwagen ausschließlich für geschäftliche Zwecke nutzen, müssen sofort die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dazu beachten. Danach gilt: Selbst wenn in der Nutzungsüberlassung (also z. B. im Anstellungsvertrag) ausschließlich eine geschäftliche Nutzung vereinbart ist, müssen Sie …
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Volkelt-Brief 30/2013
Themen heute : Best-Praxis: Tolle neue Ideen für die Personalführung + NEUE RECHTSLAGE Firmenwagen: Steuerbefreiung nur noch mit Fahrtenbuch + GmbH-Finanzen: Vorsicht bei GmbH-Sanierung mit eigenen Darlehen + GmbH-Recht: Vorsicht mit GmbH- und UG-Beratern + Wettbewerb: Noch mehr Bewegung an der Kartell-Front – kleinere Firmen müssen weniger zahlen + Geschäftsführer-Amt: Koppelung von Amt und Job ist nicht zu beanstanden + + BISS …