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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 16/2018

  1. Geschäfts­füh­rung: Mit­ar­bei­ter, Mit­ar­bei­ter, Mit­ar­bei­ter … + Kon­flik­te in der GmbH: Vor­beu­gen und es bes­ser machen (II) + Digi­ta­les: Crowd­fun­ding wei­ter auf dem Vor­marsch + Ach­tung: Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer der Toch­ter-GmbH + Recht: Anwalts-Voll­macht zur Ver­tre­tung der GmbH + OLG Mün­chen: 10%-Liquiditätslücke reicht für Insol­venz­haf­tung des Geschäfts­füh­rers + GmbH-Mar­ke­ting: Wer­bung mit Test­ergeb­nis­sen + GmbH-Recht: Ein­sichts- und Aus­kunfts­recht in der gelösch­ten GmbH

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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GmbH-Marketing: Werbung mit Testergebnissen

Laut Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Stutt­gart ist es nicht zu bean­stan­den, wenn Unter­neh­men mit den Test­ergeb­nis­sen (hier: Stif­tung Waren­test). Vor­aus­set­zung: Es muss sicher­ge­stellt sein, dass die Pro­dukt­tests neu­tral, sach­kun­dig und in dem Bemü­hen um Objek­ti­vi­tät durch­ge­führt wur­den (OLG Stutt­gart, Urteil v. 5.4.2018, 2 U 99/17).

Aus Sicht eines Unter­neh­mens, des­sen Pro­duk­te im Text schlecht bewer­tet wer­den, ist – so ergibt es sich jeden­falls aus dem Urteil des OLG Stutt­gart – wich­tig, dass sie Feh­ler oder Män­gel in der Pro­dukt­be­wer­tung zeit­nah bean­stan­den. Spä­tes­tens wenn das Prüf­pro­gramm des Test-Unter­neh­mens vor­liegt, müs­sen Sie Bean­stan­dun­gen vor­tra­gen und ggf. recht­li­che Schrit­te ankün­di­gen. Unter­las­sen Sie das, kann ein sol­cher Ver­fah­rens­feh­ler dazu füh­ren, dass spä­ter sogar mit feh­ler­haf­ten Test­ergeb­nis­sen Wer­bung gegen Sie betrie­ben wer­den darf.

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Geschäftskunde „GmbH”: Wie Sie sich gegen die „kleinen” Tricks der Banken wehren

Je mehr Sie über die Stra­te­gie Ihres Fir­men­kun­den­be­ra­ters wis­sen, umso bes­ser für Sie. Sie kön­nen so bes­se­re Kon­di­tio­nen für sich her­aus­ho­len. Wie geht das?

1.     Die Bank verpasst Ihrer GmbH ein schlechtes Rating

Die Bank bewer­tet Ihre Boni­tät nach dem Rating-Ver­fah­ren. Je bes­ser Ihre Fir­ma beur­teilt wird, umso güns­ti­ger sind Ihre Kre­dit-Kon­di­tio­nen. Vie­le Ban­ken machen die­ses Ver­fah­ren aber nicht trans­pa­rent. Sie wis­sen also nicht genau, war­um Ihre Fir­ma wie beur­teilt wird. Wich­tig ist, dass Sie für das Rating aus­führ­li­che und fun­dier­te Zah­len vor­le­gen (Jah­res­ab­schluss, BWA, Business-Plan).

Tipp: Ver­lan­gen Sie vom Fir­men­kun­den­be­treu­er, dass er Ihnen die Rating-Kri­te­ri­en offen legt. Fra­gen Sie ihn, wie Sie das Rating Ihrer Fir­ma ver­bes­sern kön­nen. Infor­mie­ren Sie sich vor­ab, ob es für Ihre Fir­ma und Ihre Bran­che öffent­li­che För­der­mit­tel gibt.

2.     Die Bank verschleiert Kosten

Für Fir­men­kre­di­te gel­ten ande­re Rechts­vor­schrif­ten als für Pri­vat­kre­di­te. Das nut­zen Ban­ken dazu, die tat­säch­li­chen Kos­ten für einen Fir­men­kre­dit zu „schö­nen“. Zunächst bie­tet die Bank einen nied­ri­gen Zins an. Spä­ter wer­den zusätz­lich Kre­dit­be­ar­bei­tungs- und Bereit­stel­lungs­ge­büh­ren drauf gerech­net. Unterm Strich ergibt sich für den Kun­den eine viel höhe­re Effek­tiv­be­las­tung. Da die­se Pra­xis im Fir­men­kre­dit-Geschäft zuläs­sig ist, soll­ten Sie vor der Ver­trags­un­ter­zeich­nung genau prü­fen, wel­che Kos­ten auf Sie zukommen.

Tipp: Ver­las­sen Sie sich nie auf eine Bank. Auch dann nicht, wenn Sie schon seit Jah­ren Stamm­kun­de sind. Im Fir­men­kun­den­ge­schäft gel­ten eige­ne Regeln. Holen Sie sich grund­sätz­lich meh­re­re Ver­gleichs­an­ge­bo­te ein – von Pri­vat- und Genos­sen­schafts­ban­ken (Spar­kas­se, Volksbank).

3.     Die Bank verlangt überhöhte Überziehungszinsen

Umstrit­ten ist die Pra­xis von Ban­ken, ein sog. ein­sei­ti­ges Leis­tungs­be­stim­mungs­recht für Zin­sen in den AGB zu ver­ein­ba­ren. Der BGH hat das bereits für unzu­läs­sig erklärt (BGH, Urteil vom 21.4.2009, XI ZR 55/08). Eini­ge Ban­ken hal­ten sich aber nach wie vor nicht daran.

Finanz­test“ berich­tet immer wie­der über  die (teils stark über­höh­ten) Über­zie­hungs­zin­sen vor allem der klei­nen Ban­ken und Spar­kas­sen. So ver­lan­gen vie­len Ban­ken 14 % und mehr – auch von gewerb­li­chen Kunden.

Tipp: Die aktu­el­len Dis­po­zin­sen von 1.600 deut­schen Ban­ken im Ver­gleich fin­den Sie unter: https://www.test.de/Dispozinsen-Banken-verweigern-Auskunft-4453180-tabelle/uebersichtAllerBanken/?start=1 (2,50 €).  

4.     Die Bank bucht zu Ihren Ungunsten

Vie­le Geschäfts­füh­rer kla­gen über die Ban­ken­pra­xis, Buchun­gen zu „mani­pu­lie­ren“: Belas­tungs­bu­chun­gen auf Geschäfts­kon­ten sind vor­da­tiert und Gut­ha­ben­bu­chun­gen wer­den erst Tage nach dem Geld­ein­gang gut­ge­schrie­ben. Das aber ist nicht zuläs­sig (BGH, Urteil vom 17.6.1997, XI ZR 54/88). Prü­fen Sie regel­mä­ßig, ob Ihr Bank­part­ner kor­rekt bucht.

  1. Die Bank muss Schecks spä­tes­tens nach 3 Tagen gutschreiben.
  2. Über­wei­sun­gen zuguns­ten der Fir­ma müs­sen am Tag des Ein­gangs auf dem Kon­to gut­ge­schrie­ben werden.
  3. Bar­ein­zah­lun­gen muss die Bank auch tat­säch­lich am Tag der Ein­zah­lung gutschreiben.
  4. Über­wei­sun­gen, Last­schrif­ten, Dau­er­auf­trä­ge und Bar­aus­zah­lun­gen zu Las­ten der Fir­ma muss die Bank tag­ge­nau buchen.
  5. Feh­ler­haf­te oder unkla­re Zins­an­pas­sungs­klau­seln bewir­ken, dass die Zins­ver­ein­ba­run­gen ins­ge­samt unwirk­sam sind.
  6. Prü­fen Sie Ihren Über­zie­hungs­zins­satz. Han­deln Sie zusam­men mit dem Sach­be­ar­bei­ter der Haus­bank indi­vi­du­el­le Kon­di­tio­nen aus und argu­men­tie­ren Sie dabei auch mit Vergleichs-Konditionen.

5.     Die Bank stellt Ihnen einen Privat- aber keinen Firmenkredit

Noch dreis­ter ist die Pra­xis eini­ger Ban­ken, die wegen schlech­ter Rating-Vor­ga­ben der Fir­ma kei­nen Fir­men­kre­dit ein­räu­men. Statt­des­sen bie­tet die Bank einen Pri­vat­kre­dit an, der mit pri­va­ten Ver­mö­gen abge­si­chert wird (Immo­bi­lie). Auf den ers­ten Blick wird der zu einem güns­ti­gen Zins­satz ange­bo­ten. Anschlie­ßend wer­den aber zusätz­lich Bear­bei­tungs- und Bereit­stel­lungs­ge­büh­ren berech­net, so dass in der Gesamt­rech­nung höhe­re Kos­ten ent­ste­hen. Da es sich aber um einen Pri­vat­kre­dit han­delt, gel­ten die Ver­brau­cher­schutz­vor­schrif­ten. Die Bank darf neben dem Zins kei­ne zusätz­li­chen Gebüh­ren erhe­ben (OLG Cel­le, Urteil vom 13.10.2011, 3 W 86/11). Die Ban­ken sind ver­pflich­tet, bereits ent­rich­te­te Gebüh­ren zurück­zu­zah­len und zu verzinsen.

Tipp: Stel­len Sie ent­spre­chen­de Bele­ge zusam­men und for­dern Sie die Bank unter Anga­be einer Frist von 15 Tagen schrift­lich auf, die ver­zins­ten Gebüh­ren­be­trä­ge zurück­zu­zah­len. In der Regel erstat­ten zah­lungs­wil­li­ge Ban­ken die Gebüh­ren für die letz­ten 3 Jah­re zurück.

6.     Der Firmenkunden-Berater will etwas verdienen

Fir­men­kun­den­be­ra­ter erhal­ten neben dem Fest­ge­halt eine Pro­vi­si­on, z. B. auf Giro­kon­ten, die sie betreu­en. Die Pro­vi­si­on ermit­telt sich als Dif­fe­renz aus dem Gut­ha­ben­zins und der von der Bank vor­ge­ge­be­nen Mar­ge. Geht die Mar­ge gegen Null, kürzt der Sach­be­ar­bei­ter den Gut­ha­ben­zins und zwar unab­hän­gig vom Geldmarktzins. 

Tipp: Fra­gen Sie Ihren Fir­men­kun­den­be­ra­ter nach ent­spre­chen­den Vor­ga­ben. Mit etwas Ver­hand­lungs­ge­schick gelingt es Ihnen, dass er sei­ne Mar­ge mit Ihnen teilt.