Nach dem Urteil des LG München zu Uli Hoeneß können sich die Finanzbehörden auf der Siegerseite fühlen. Das Gericht bestätigte die Anforderungen an eine Selbstanzeige. Auch die Höhe des Strafmaßes hat damit Bestand (vgl. BGH, Urteil vom 7.2.2012, 1 Str 525/11). Die Finanzbehörden haben weiter großes Interesse daran, das Thema „am Leben zu halten“, um den öffentlichen Druck auf Steuerhinterzieher hoch zu halten.
Auch einige andere Verfahren …