Nicht nur nach dem Transparenz-Gesetz NRW müssen immer mehr Vorstände und Geschäftsführer kommunaler Unternehmen ihre Gehälter offen legen. Auch in anderen Bundesländern gibt es entsprechende Vorschriften. Ausnahme: Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Unterdessen haben die meisten Kommunen reagiert und neue Verträge mit den Geschäftsführern/Vorständen abgeschlossen oder nur mit einer entsprechenden Veröffentlichungsklausel verlängert (vgl. Nr. 41/2015). …
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Volkelt-Brief 02/2016
Kommunale Geschäftsführer: Vollzug beim Transparenz-Gebot + Pflichtversicherung: Mini-Gesellschafter müssen GmbH-Vertrag überprüfen + Geschäftsmodell „GmbH“: Konflikte gehören zum Geschäft + Bürokratie: Angabe eines Mindestlohns in Stellenausschreibungen + E‑Mail-Werbung: BGH setzt neue Standards + Mitarbeiter: Handyverbot ist mitbestimmungspflichtig + Recht: Keine Fahrtenbuchauflage für den gesamten Betrieb + BISS …