Immer wieder weigern sich deutsche Registergerichte GmbH-Anmeldungen (Gründung, Verschmelzung, Anteilsübertragung) einzutragen, wenn ein ausländischer Notar eingeschaltet wurde. Dabei ist es jahrlang geübte Rechtsprechung, dass gleichwertige ausländische Notariate in Deutschland anzuerkennen sind – das gilt anerkanntermaßen für Notariate in der Schweiz, Österreich, Niederlande usw.. In einem aktuellen Fall hat das Kammergericht Berlin-Brandenburg diese Rechtslage bestätigt (KG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.7.2018, 22 W 2/18).
Schlagwort: Schweiz
Volkelt-Brief 40/2018
GmbH-Vermögen: Vorsichtsmaßnahmen 10 Jahre nach der Lehmann-Pleite + Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Neue Chancen im Vertragspoker (beim Ausscheiden) + Digitales: Die neuen Geschäftsmodelle im Gesundheitsmarkt (Health & Wellness) + Geschäftsführer privat Vorsorge-Zuschuss als (steuerbegünstigter) Sachlohn + GmbH-Recht: Registergericht muss Beurkundung im Ausland für GmbH-Einträge anerkennen + GmbH/Steuern(I): Fragen zur (Teil-) Abschaffung der Abgeltungssteuer + GmbH/Steuer (II): vGA mit Spätfolgen + Geld/Finanzen: Widerspruch gegen den IHK-Beitragsbescheid lohnt
BISS … die Wirtschaft-Satire
Jetzt hat ein Registergericht die Anmeldung einer deutschen GmbH-Gründung durch einen Schweizer Notar (Berner Notariat) abgelehnt. Das Urteil trägt allerdings nicht zur Rechtssicherheit bei, zumal der Bundesgerichtshof in dieser Sache noch in 2013 die Beurkundung durch einen ausländischen Notar im Grundsatz zugelassen hat – solange die ausländische Beurkundung der deutschen gleichwertig ist (BGH, Beschluss vom 17.12.2013, II ZB 6/13 für den Fall der Schweiz, aber auch: Niederland, Belgien). In Berlin sieht man das anders (AG Berlin-Charlottenburg, Beschluss vom 22.1.2016, 99 AR 9466/15). …
Die Übertragung eines GmbH-Anteils muss notariell beurkundet werden. Dazu werden Notargebühren fällig. Deutschen Notare sind teuer – das erfahren die beteiligten Gesellschafter z. B. bereits bei der Eintragung einer mittelgroßen GmbH mit einem ausführlichen Gesellschaftsvertrag, der ganz genau die Bedürfnisse der Gesellschafter berücksichtigt. In der Regel kostet das bereits vierstellige Notargebühren. Rechtlich unkompliziert und anerkannt sind notarielle Beurkundungen in der Schweiz. …
Die Schweizer entscheiden über Höchstgrenzen für Manager-Gehälter (Initiative 1:12). Danach darf der bestbezahlte Manager maximal das 12-fache des am schlechtesten bezahlten Arbeitnehmers im Unternehmen verdienen. Auf Deutschland übertragen hieße das: Bei einem 8,50 EUR Stundenlohn (Mindestlohn) und einer 40 Stunden Woche (Bruttoverdienst: 1.350 EUR), darf der Chef 16.200 EUR brutto im Monat beziehen oder 194.400 EUR pro Jahr. Letzte Umfragen deuten auf ein knappes Ergebnis hin. Die Schweizer Wirtschaft befürchtet eine verheerende Signalwirkung – auch für Deutschland.
Volkelt-Brief 44/2012
Themen heute: Strategie: Regierungswechsel kostet kleinere Unternehmen + 14 % Steuern, große Unternehmen + 19 % mehr Steuern + Nachfolge: Pflichtversicherung kassiert zu schnell ab + Recht: Trotz Wettbewerbsverstoß darf der Geschäftsführer sein Gehalt behalten + Finanzen: Haben Sie als Geschäftsführer auch ein Anrecht auf Kurzarbeitergeld? – JA – wenn die Voraussetzungen stimmen + Steuer/Werbungskosten: Finanzgericht macht Rückzieher bei steuerlicher Anerkennung von Prozesskosten + Mitarbeiter/LOhnkosten: Schweiz straft Dumping-Löhne ab + BISS .….. die Wirtschafts-Satire
Schweiz straft Dumping-Löhne ab
Unternehmen, die ihre Mitarbeitern bei Aufträgen in der Schweiz unter dem Mindestlohn zahlen, bekommen keine Aufträge …
Volkelt-Brief 33/2011
Themen heute: Aus für Europa-GmbH – damit kann kein Unternehmer planen + Bundesarbeitsgericht: Solange kein Geschäftsführer-Vertrag abgeschlossen ist, gilt der alte Arbeitsvertrag, u. U. auch noch nach Jahren + Neuregelung für Finanzanlagen in der Schweiz – was tun? + Programmfinder: Beteiligungskapital einfacher finden + Firmenwagen: Grundausstattung bestellen und weniger Steuer nach der 1 % – Methode zahlen + Stimmrechtsänderungen: FA darf nicht einfach Steuerbescheid erlassen + BISS …
Volkelt-Brief 39/2010
Themen heute: Kartell-Bussgelder erreichen den Mittelstand + BFH: Neue Vorgaben für die Anerkennung von Fachliteratur und geschäftlich notwendigen Zeitungen und Zeitschriften + Schweiz: Steuerauskünfte nur unter strengen Auflagen und Voraussetzungen + Neuer Ärger bei sog. Umsatzverprobung + BfA plant neue Meldeschlüssel + Steuergestaltung: Nießbrauch-Ablössung (1 Mio. €) als nachträgliche Anschaffngskosten + BISS …