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Volkelt-Briefe

GmbH-Anteil: FA besteuert Verkauf doppelt

Ist der Kauf­ver­trag über einen GmbH-Anteil noch nicht völ­lig abge­schlos­sen, darf das Finanz­amt bei der Rück­ab­wick­lung kei­ne zwei­te steu­er­pflich­ti­ge Über­tra­gung unter­stel­len. Noch bes­ser: Auch ein bereits ver­an­lag­ter Ver­äu­ße­rungs­ge­winn ent­fällt (BFH, Urteil vom 6.12.2016, IX R 49/15).

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH mit Auf­sichts­rat (das ist z. B. eine GmbH mit mehr als 500 Arbeit­neh­mern bzw. bei frei­wil­li­ger Ein­rich­tung des Bei­rats mit ech­ten Kon­troll­auf­ga­ben) soll­ten Sie bei der Beset­zung des Bei­ra­tes auf die oben genann­ten Kri­te­ri­en hin­wei­sen und die steu­er­li­chen Fol­gen auf­zei­gen (Ver­lust der Abzugs­fä­hig­keit der hälf­ti­gen Auf­sichts­rats­ver­gü­tung). Ins­be­son­de­re bei Bestel­lung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers /Rechtsanwalts in den Aufsichtsrat/Beirat kann es schnell zu Dop­pel­funk­tio­nen oder Inter­es­sen­kol­li­sio­nen kom­men. Steu­er­schäd­lich sind in die­sem Fall zusätz­li­che Tätig­kei­ten eines Auf­sichts­ra­tes, sei es bei der Erstel­lung von Rechts- oder Steu­er­gut­ach­ten oder bei einer Ver­tre­tung der GmbH in gericht­li­chen Ver­fah­ren oder ande­ren recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Es sei denn, dass ein geson­der­ter Ver­trag über die zusätz­lich zu erbrin­gen­de Leis­tung abge­schlos­sen wird, die nicht im Zusam­men­hang mit sei­ner Kon­troll­auf­ga­be ste­hen darf.

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Volkelt-Brief 23/2017

Büro­kra­tie: Rebel­len über­neh­men IHK Ham­burg + Rich­ti­ge Geschäfts­füh­rung: Voll­mach­ten und Ver­tre­tun­gen + GmbH-Bei­rat: Vor­sicht mit Ver­gü­tun­gen von Zusatz­tä­tig­kei­ten + Geschäftsführer/Technik: Muss Erfin­dun­gen der GmbH anbie­ten + GmbH-Anteil: FA besteu­ert Ver­kauf dop­pelt + GmbH-Recht: War­nung vor fal­schen Regis­ter­ein­trä­gen + BISS

 

 

 

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Volkelt-Brief 26/2015

Volkelt-NL5 vor 12: Medi­en­hype oder GAU? – Was klei­ne­re Unter­neh­men von der Grie­chen­land-Dis­kus­si­on haben und hal­ten + Ach­tung: Fir­men­ein­trags-Abzo­cke wird immer dreis­ter + Auch das noch: Was tun, wenn das Finanz­amt Ihre Kon­ten sperrt? + GmbH-Ver­kauf: Fal­sche Bilan­zen kos­ten „dop­pelt“ + Steu­er­recht: FA muss im Aus­land gezahl­te Kör­per­schaft­steu­er (KSt) anrech­nen  + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Kei­ne Haf­tung für Schwarz­ar­beit  + Wirt­schafts­recht: Vor­sicht bei Preis­ab­spra­chen mit dem Anwalt +  BISS

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GmbH-Verkauf: Falsche Bilanzen kosten „doppelt“

Eigent­lich war der Ver­kauf der GmbH schon in tro­cke­nen Tüchern (Grill­ver­kaufs­wa­gen). Dem Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer war es gelun­gen, sei­ne „Grill-GmbH“ für 250.000 € an 2 neue Gesell­schaf­ter zu ver­kau­fen. Den Ver­äu­ße­rungs­ge­winn ver­steu­er­te er kor­rekt. Der ESt-Bescheid lag vor. Doch es kam anders. …