Ist der Kaufvertrag über einen GmbH-Anteil noch nicht völlig abgeschlossen, darf das Finanzamt bei der Rückabwicklung keine zweite steuerpflichtige Übertragung unterstellen. Noch besser: Auch ein bereits veranlagter Veräußerungsgewinn entfällt (BFH, Urteil vom 6.12.2016, IX R 49/15).
Schlagwort: Rückabwicklung
Volkelt-Brief 23/2017
Bürokratie: Rebellen übernehmen IHK Hamburg + Richtige Geschäftsführung: Vollmachten und Vertretungen + GmbH-Beirat: Vorsicht mit Vergütungen von Zusatztätigkeiten + Geschäftsführer/Technik: Muss Erfindungen der GmbH anbieten + GmbH-Anteil: FA besteuert Verkauf doppelt + GmbH-Recht: Warnung vor falschen Registereinträgen + BISS …
Volkelt-Brief 26/2015
5 vor 12: Medienhype oder GAU? – Was kleinere Unternehmen von der Griechenland-Diskussion haben und halten + Achtung: Firmeneintrags-Abzocke wird immer dreister + Auch das noch: Was tun, wenn das Finanzamt Ihre Konten sperrt? + GmbH-Verkauf: Falsche Bilanzen kosten „doppelt“ + Steuerrecht: FA muss im Ausland gezahlte Körperschaftsteuer (KSt) anrechnen + Geschäftsführer privat: Keine Haftung für Schwarzarbeit + Wirtschaftsrecht: Vorsicht bei Preisabsprachen mit dem Anwalt + BISS …
Eigentlich war der Verkauf der GmbH schon in trockenen Tüchern (Grillverkaufswagen). Dem Gesellschafter-Geschäftsführer war es gelungen, seine „Grill-GmbH“ für 250.000 € an 2 neue Gesellschafter zu verkaufen. Den Veräußerungsgewinn versteuerte er korrekt. Der ESt-Bescheid lag vor. Doch es kam anders. …