Überlässt die GmbH Ihnen als Geschäftsführer mehrere Fahrzeuge auch zur privaten Nutzung, dann muss der private Nutzungsvorteil für jedes Fahrzeug versteuert werden. Der Bundesfinanzhof hat dies für die Anwendung der 1%-Methode so entschieden. Das gilt aber auch dann, wenn der Geschäftsführer den privaten Steuervorteil anhand eines Fahrtenbuchs ermittelt. Wird der Wagen ausschließlich zur geschäftlichen Nutzung überlassen, entfällt die Versteuerung. Aber: Das müssen Sie belegen können (BFH, Beschluss v. 24.5.2019, VI B 101/18).
Schlagwort: private Nutzung
Die meisten Geschäftsführer und Firmenwagen-Fahrer haben zum Automobil ein eher pragmatisches Verhältnis. Nach einer Umfrage unter 380.000 Arbeitnehmern fahren 45.000 von ihnen einen Firmenwagen, fast jeder 8. Arbeitnehmer. Bevorzugt im Großhandel und im Baubereich, also in Branchen, in denen man/frau viel unterwegs ist. Interessantes Detail: Der Autopreis entspricht etwa einem halben Brutto-Jahresgehalt. Wie halten Sie es mit dem Status-Symbol Firmenwagen? …
Volkelt-Brief 39/2015
IAA-Hype oder VW-Desaster: Wie halten Sie es mit dem Firmenwagen? + Erbschaftsteuer: Ab 26 Mio. Firmenwert hilf nur ein Zusatz-Gutachten + Mitarbeiter-Suche: Bewerber honorieren gute Ideen + Konzern: Steuervermeidung und Gewinnverlagerung vor dem Aus + ACHTUNG: Mehr Gehalt gefährdet Pensionszusage + Steueranmeldungen: Berichtigung wird unkomplizierter + Außendienstler: Arbeitszeiten müssen neu geregelt werden + BISS …
Volkelt-Brief 15/2015
Wirtschaft und Politik: Zoll kontrolliert Schwarzarbeit vor Mindestlohn + Gesellschafterversammlung: Effektiver mit professioneller Leitung + Nachfolge: Familien-GmbHs stehen auf wackligem Fundament + GmbH-Jobangebote: Soziale Medien werden immer wichtiger + Firmenwagen: Keine Kürzung bei eingeschränkter Privat-Nutzung + Arbeitsrecht: Leistungs-begründete Anschluss-Arbeitsverträge sind unwirksam+ Wirtschafts-Recht: Prüfen Sie Ihre Mahnschreiben + BISS …
ACHTUNG: (Gesellschafter-) Geschäftsführer von GmbHs, die den Firmenwagen ausschließlich für geschäftliche Zwecke nutzen, müssen sofort die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dazu beachten. Danach gilt: Selbst wenn in der Nutzungsüberlassung (also z. B. im Anstellungsvertrag) ausschließlich eine geschäftliche Nutzung vereinbart ist, müssen Sie …
Alle Gesellschafter-Geschäftsführer, die ihre privaten Fahrten mit dem Firmenwagen per Fahrtenbuch ermitteln, sollten unbedingt darauf achten, dass …