Auf Anfrage der Grünen hat die Bundesregierung offizielle Zahlen zur Prüfung der Versicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern vorgelegt. Diese Prüfung ist seit 2003 gesetzlich vorgeschrieben. Die Anzahl der von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in die Pflichtversicherung einbezogenen Gesellschafter-Geschäftsführer ist in den Jahren von 2007 bis 2016 kontinuierlich gestiegen – von Werten unter 40 % bis zu einem Höchststand in 2016 mit 68,4 %. Das liegt daran, dass mit den strengen Anforderungen durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) aus 2012 und zuletzt 2015 jeder Einzelfall anhand der vertraglich vereinbarten Weisungsgebundenheit geprüft wird (vgl. Nr. 11/2017).
Schlagwort: Pflichtbeiträge
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Volkelt-Brief 38/2016
- Steuer-Versäumnisse: Fiskus hat den längeren Arm und macht gut Kasse + Neue Urteile: Verdeckte Gewinnausschüttungen in der GmbH + Führungstechniken: Kritik – je direkter desto effektiver + GmbH-Finanzen: Der Banker im GmbH-Beirat + Geld: Pflichtbeiträge des Geschäftsführers verjähren nach 4 Jahren + BISS …
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Volkelt-Brief 12/2015
Wirtschaft und Politik: Nach der Frauenquote ist vor Equal Pay + Fremd-GF: Bessere Karten nach der Amtsniederlegung + Der Fall Tönnies: Kein Beschluss ohne Formvorschriften + Terminsache: Erstellung des Jahresabschlusses 2014 + Terminsache: Jahresmeldung zur Künstlersozialversicherung (KSV) + Steuer: GmbH zahlt private Verbindlichkeiten per Scheck + Arbeitsrecht: Mindestlohn-Änderungskündigung ist unwirksam + Geschäftsführer unterwegs: Das Handy ist kein Navigationssystem + BISS …