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Volkelt-Brief 26/2017

Kom­mu­na­le GmbHs: Gehalts-Trans­pa­renz lässt auf sich war­ten + GF/Finanzen: Null­zins-Poli­tik erschwert den Ver­kauf der GmbH + Zeit­fres­ser: Was macht der Chef eigent­lich den gan­zen Tag? + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Ver­fü­gun­gen und Voll­mach­ten + GF/Steuer: Neue Gestal­tung für Über­tra­gung von GmbH-Anteilen

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Volkelt-Brief 35/2015

Volkelt-NLJah­res­ab­schluss 2014: Wenn Sie Feh­ler machen, sind Sie drau­ßen + GmbH-Ver­kaufs-Plä­ne: Wie Sie als Geschäfts­füh­rer Alles rich­tig machen + GmbH-Fuhr­park: Tan­ken, wenn es bil­lig ist – geht lei­der nicht immer + Vor­sicht: Pri­va­tes Garan­tie­ver­spre­chen des Geschäfts­füh­rers bin­det + Recht: Fal­sche Anga­ben hin­dern Bestel­lung zum GF nicht + Pflicht­of­fen­le­gung: Behör­de muss Ord­nungs­geld nicht zurück­neh­men + BISS

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Geschäftsführer privat: Bei Krankheit gibt es Schonzeit

Ist der Geschäfts­füh­rer wegen einer schwe­ren Erkran­kung nicht in der Lage, die Offen­le­gungs­pflich­ten der GmbH ter­min­ge­recht zu erle­di­gen, so liegt dar­in kein Ver­schul­den. Das BfJ ist nicht berechtigt, … 

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Volkelt-Brief 39/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te Regie­rungs­wech­sel – bringt nicht viel für Geschäfts­füh­rer und Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten Vor­sor­ge­voll­macht: Sat­zungs­klau­sel ver­hin­dert GmbH-Still­stand + Steu­ern: FA bestraft Form­feh­ler, wenn Sie auf Weih­nachts- und Urlaubs­geld ver­zich­ten + Untaug­li­che Geschäfts­füh­rung: Mit­ar­bei­ter-Kri­tik an den/die fal­schen Adres­sa­ten + Geschäfts­füh­rer-Offen­le­gungs­pflich­ten: Null-Bilanz kos­tet Unter­neh­mens-Image + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Bel­lo hat kei­nen Gleich­be­hand­lungs­an­spruch + Wich­tig für EU-Geschäf­te: Frist für Gelan­gens­be­stä­ti­gung ver­län­gert + BISS

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Geschäftsführer-Offenlegungspflichten: Null-Bilanz kostet Unternehmens-Image

Die Nach­rei­chung der Bilanz inner­halb der vom Bun­des­amt für Jus­tiz gesetz­ten 6‑Wochenfrist ist erfüllt, wenn eine Null-Bilanz …

ver­öf­fent­licht wird. Das ist eine Bilanz mit aus­schließ­lich Null-Euro-Posi­tio­nen (LG Bonn, Urteil vom 15.3.2013, 37 T 730/12).

Für die Pra­xis: Das ist kein Frei­brief für GmbHs, die ihren Jah­res­ab­schluss nicht recht­zei­tig ver­öf­fent­li­chen. Wird eine sol­che Bilanz ver­öf­fent­licht und für Drit­te ein­seh­bar, ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Ver­öf­fent­li­chung einer Null-Bilanz für alle Geschäfts­leu­te „eine deut­li­che War­nung hin­sicht­lich der frag­wür­di­gen finan­zi­el­len Situa­ti­on der GmbH“ ist. So ist es. Die­se Lösung ist für die Pra­xis also nicht tauglich.