Viele Geschäftsführer sehen ihre Zukunftssicherung darin, die GmbH später einmal zu veräußern. Idealvorstellung dabei: Solange der Geschäftsführer gesundheitlich fit ist, bleibt er weiter im Konzern als (abhängig beschäftigter) Geschäftsführer tätig – am besten auf der Grundlage des bestehenden Anstellungsvertrages unter den neuen Gesellschaftern. Das kann gut gehen – muss es aber nicht. Gehen Sie immer auch davon aus, dass die neuen Besitzer/Gesellschafter eigene strategische Pläne mit dem Erwerb Ihrer GmbH verfolgen. Darauf sollten Sie vorbereitet sein.
Vorsicht: …