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Volkelt-Briefe

GmbH-Finanzen: Bürge bürgt nicht bei Missbrauch

Die Bank kann den Bür­gen für ein GmbH-Dar­le­hen nicht in Anspruch neh­men, „wenn sich der Bür­ge allein aus emo­tio­na­ler Ver­bun­den­heit zum Haupt­schuld­ner ver­bürgt und der Gläu­bi­ger dies in ver­werf­li­cher Wei­se aus­nutzt” (OLG Frank­furt a. M., Urteil v. 9.2.2017, 3 U 146/15).

Das ist aber die abso­lu­te Aus­nah­me – im Grund­satz gilt die Vor­ga­be des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH), wonach die Bank ein berech­tig­tes Inter­es­se zur Siche­rung der gewähr­ten Kre­di­te hat (BGH, Urteil v. 10.12.2002, IX ZR 82/02). Nur bei Sit­ten­wid­rig­keit kann aus­nahms­wei­se eine Inan­spruch­nah­me des Bür­gen aus­ge­schlos­sen sein. In der Regel wird man bei der Bürg­schaft eines GmbH-Gesell­schaf­ters für das Dar­le­hen der GmbH eine sol­che Sit­ten­wid­rig­keit nicht unter­stel­len kön­nen. Den­noch: Im Ein­zel­fall kann gericht­li­che Prü­fung Aus­sicht auf Erfolg haben. Z. B., wenn der Gesell­schaf­ter schwer erkrankt ist oder aus ande­ren Grün­den nicht geschäfts­fä­hig ist.

 

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Konflikte in der GmbH: Vorkehrungen gegen einen Trojaner (II)

In bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men ist es die Angst vor der feind­li­chen Über­nah­me – so zuletzt spek­ta­ku­lär der Fall VW/Porsche. Aber auch in vie­len mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men steigt die Ver­un­si­che­rung bei der Neu- oder Umver­tei­lung der Geschäfts­an­tei­le – sei es im Erb­fall, wenn die Kin­der ihre GmbH-Antei­le ver­gol­den wol­len, wenn einer der Gesell­schaf­ter sei­nen Anteil ver­kau­fen will, wenn chi­ne­si­sche Inves­to­ren drin­gend benö­tig­tes neu­es Kapi­tal für Inves­ti­tio­nen bereit­stel­len oder wenn ein Pri­vat-Equi­ty-Inves­tor zusätz­li­ches Know-How ein­bringt. Steht das Wohl der GmbH im Vor­der­grund oder bedro­hen ande­re Inter­es­sen­la­gen den Bestand des Unter­neh­mens? Geht es den neu­en Inves­to­ren um Know-How und Kun­den und weni­ger um die Zukunft des Unter­neh­mens? Als Geschäfts­füh­rer kommt Ihnen dabei die Auf­ga­be zu, unter­schied­li­che Gesell­schaf­ter-Inter­es­sen zu erken­nen, offen zu legen und ggf. Ziel­kon­flik­te auf­zu­zei­gen, um wirt­schaft­lich nach­tei­li­ge Aus­wir­kun­gen auf die GmbH zu ver­mei­den. Z. B., weil kei­ne Ent­schei­dun­gen mehr über Stra­te­gi­sches gefällt wer­den oder weil zu viel Kapi­tal aus der GmbH abge­zo­gen wird (Aus­schüt­tungs­po­li­tik). Wich­tig ist es hier, im ent­schei­den­den Moment den rich­ti­gen Maß­nah­men-Kata­log zu zie­hen. Das sind im Einzelnen:… 

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Leiharbeit: Ab 1.4.2017 wird neu gezählt – ACHTUNG

Geschäfts­füh­rer klei­ne­rer Unter­neh­men ken­nen die Pro­ble­ma­tik um die Anzahl der Beschäf­tig­ten im Betrieb. Das beginnt mit der 5/10-Mit­ar­bei­ter-Gren­ze, die über den Kün­di­gungs­schutz ent­schei­det. Selbst hier ist die Ver­un­si­che­rung hoch, weil es vie­le Son­der­vor­schrif­ten für die Berech­nung gibt, etwa für die Teil­zeit­be­schäf­tig­te, Mini-Job­ber, AZU­BIs oder BUF­DIs. Geschäfts­füh­rer von Unter­neh­men, die an der Gren­ze zu einem Schwel­len­wert (z. B. 500 oder 2.000 Mit­ar­bei­tern) lie­gen, müs­sen ab 1.4.2017 die neue Rechts­la­ge für Leih­arbeiter einplanen.

Danach gilt: …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 25/2013

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The­men heu­teUnter­neh­mens­füh­rung: Moti­va­ti­on ist Alles – aber wer moti­viert Sie? + Vor­sicht: Vie­le Geschäfts­ma­cher im Zer­ti­fi­zie­rungs­ge­wer­be unter­wegs – was tun? + Mit­ar­bei­ter: Nut­zen Sie alle Gele­gen­hei­ten, um Ihre Fir­ma „sexy“ zu machen + Steu­er: Kei­ne Steu­er­erleich­te­rung für Heim­fahr­ten mit dem Fir­men­wa­gen + GmbH-Finan­zen: Kurz­ar­bei­ter­geld für Hoch­was­ser geschä­dig­te Betrie­be + BISS