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Geschäftsführer privat: Finanzierungskosten nicht gleich abschreiben

Seit Ein­füh­rung der Abgel­tung­s­teu­er kön­nen Sie die Finan­zie­rungs­kos­ten für die pri­va­te Ver­mö­gens­an­la­ge nur noch in Höhe des Spa­rer-Pausch­be­tra­ges (801 EUR bzw. 1.602 EUR für Ehe­gat­ten) steu­er­lich ver­rech­nen. Die­se Ein­schrän­kung ist recht­lich umstrit­ten. Ins­be­son­de­re dann, wenn der pri­va­te Steu­er­satz unter dem 25 %-Satz für die Abgel­tung­s­teu­er liegt, führt das zu einer dop­pel­ten Benach­tei­li­gung des Steu­er­zah­lers. Was tun? Jetzt kommt Bewe­gung in die Dis­kus­si­on um den Werbungskostenabzug.

Zum einen prüft der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH), ob … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 25/2013

Volkelt-Brief

The­men heu­teUnter­neh­mens­füh­rung: Moti­va­ti­on ist Alles – aber wer moti­viert Sie? + Vor­sicht: Vie­le Geschäfts­ma­cher im Zer­ti­fi­zie­rungs­ge­wer­be unter­wegs – was tun? + Mit­ar­bei­ter: Nut­zen Sie alle Gele­gen­hei­ten, um Ihre Fir­ma „sexy“ zu machen + Steu­er: Kei­ne Steu­er­erleich­te­rung für Heim­fahr­ten mit dem Fir­men­wa­gen + GmbH-Finan­zen: Kurz­ar­bei­ter­geld für Hoch­was­ser geschä­dig­te Betrie­be + BISS