Schlagwort: Kommunale GmbH
Volkelt-Brief 09/2020
Aussichten: Corona vermasselt das Wirtschaftsjahr + Im Überblick: Wichtige GmbH-Urteile aus 2019 + Geschäftsführer-Perspektive: Das Ende der ministeriellen Ausnahme-Erlaubnis + Trend/Compliance: Was SIE noch wissen sollten … + Digitales: Die neuen Wearables + Chefsache PR: Was tun gegen Fake-News? + Arbeitsrecht/Haftung: Auskünfte des Arbeitgebers müssen eindeutig und vollständig + Geschäftsführer-Vertrag: Ist kein „individueller Arbeitsvertrag” + Menschen: Eine Frauenquote auch für den Vorstand + Firmen-Diesel: Auch das OLG Saarbrücken bestätigt Herstellerhaftung +Kommunale GmbHs: Geschäftsführer-Gehälter immer transparenter
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Immer mehr Kommunen setzen die Verpflichtung zur Transparenz der Geschäftsführer-Gehälter, die in den GmbHs mit kommunaler Beteiligung gezahlt werden, um. Unterdessen wurden in vielen Anstellungsverträgen entsprechende Veröffentlichungsklauseln umgesetzt und praktiziert. So z. B. in Freiburg – hier veröffentlicht auch die Presse regelmäßig die Vergütungssituation. Spitzenverdiener sind hier die Geschäftsführer des regionalen Energieversorgers, der seinem 3‑köpfigen Führungsteam ein Jahresgehalt von insgesamt 1,3 Mio. EUR zahlt. Die Freiburger Stadtbau zahlt ihren beiden Geschäftsführern insgesamt 466.000 EUR, der alleinige Geschäftsführer der Abfall- und Entsorgungs-GmbH erhält danach rund 220.000 EUR.
Kennen Sie Ulf Papenfuß? Professor für Public Management und Public Policy an der Zeppelin-Universität in Friedrichshafen und in dieser Eigenschaft mit den Gehältern der Geschäftsführer kommunaler GmbHs befasst. Sein Anliegen: Unternehmen, die neben dem Geldverdienen zusätzliche öffentliche Aufgaben haben, sollten „transparent” sein. Es stärkt die demokratische Legitimation, wenn die Bürger wissen, was verdient wird. Ausgerechnet die Sparkassen und Volksbanken – so Prof. Papenfuß – tun sich nach wie vor schwer mit solch „demokratierelevanten Informationen”. Problematisch: Gibt es nur zwei Vorstände, darf nicht veröffentlicht werden, weil man aus den Gesamtbezügen auf den Einzelverdienst schließen kann. Das darf nicht sein: „Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, können die Angaben über die Gesamtbezüge unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen” (§ 286 HGB). Das ist gesetzt. Mit freundlichen Grüßen.
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Volkelt-Brief 45/2019
Kommunale GmbHs: Geschäftsführer als Diener zweier Herren + Planungen 2020: Mitarbeiter-Gespräche und Zielvereinbarungen + Geschäftsführer-Perspektive: Die Crux mit dem Solidaritätszuschlag + Compliance: Was SIE als Geschäftsführer veranlassen müssen …+ Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten / 3D-Druck + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten November 2019 +GF/Haftung: Sittenwidrige Veräußerung von GmbH-Vermögen + GF/Vorsorge: Anspruch auf die betrieblichen Versorgungszusage + Social Media: Influencerin muss Werbung auch so benennen
Alle Kollegen/Innen, die die Geschäfte einer kommunalen GmbH führen, müssen ganz aktuell eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Behandlung von Dauerverlusten mit einer gewissen Skepsis zur Kenntnis nehmen (BFH Beschluss v. 13.3.2019, I R 18/19). Stichwort: defizitärer Geschäftsbetrieb. Das betrifft Schwimmbäder, aber auch Entsorgungs‑, Wohnungsbau- oder Straßenreinigungsbetriebe und alle die anderen kommunalen GmbHs, die öffentliche Aufgaben erledigen. Besonderheit dieser Unternehmen: Als Geschäftsführer müssen Sie die Vorgaben der kommunalen Gremien umsetzen – die mit erheblichen Kosten verbunden sein können. Konkret: Sie müssen die Weisungen der Gesellschafterversammlung umsetzen.
Hintergrund: …
Volkelt-Brief 37/2018
Kommunale GmbHs: Viele Geschäftsführer-Gehälter immer noch „top secret” + Rechtsstreitigkeiten: Geordnetes Vorgehen ist Chefsache + Digitales: Die Versicherungs-Police vom Sprachassistenten + Neues Urteil: Geschäftsführer-Anstellungsvertrag kann mündlich gekündigt werden + Planung: Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transporteure + Achtung: Finanzamt behandelt Kunstspenden als vGA +
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 23/2018
KI im Personalbüro: Der Chef bleibt der wichtigste Mann + Geschäftsführer-Risiko: Verkauf einer Firmen-Beteiligung + Digitales: Kleine Helfer für die Personal-Akquise + GF/PR: Falsche Pressemeldungen müssen Sie nicht hinnehmen + NEU: Eckdaten für die neue Entsende-Richtlinie + Kommunale GmbHs: BFH ermöglicht neues Steuerspar-Modell + Steuervorteil: Management-Beteiligung an der GmbH
BISS … die Wirtschaft-Satire
Gemeinden dürfen bei ihren Regiebetrieben Rücklagen bilden, die bis zu ihrer Auflösung die Kapitalertragsteuer mindern. Damit wendet sich der Bundesfinanzhof (BFH) gegen die Auffassung der Finanzverwaltung, die eine Rücklagenbildung von weiteren und strengen Voraussetzungen abhängig macht (BFH, Urteil v. 30.1.2018, VIII R 75/13, 42/15 u. a.).