Themen heute: Unternehmens-Führung – Warum loben so schwer fällt und eigentlich ganz einfach ist + Fehler, Mängel und Schadensfälle: Der Geschäftsführer ist gefordert + NEU! FG Rheinland-Pfalz: Geschäftsverteilung muss schriftlich vereinbart sein + Geschäftsführer privat: Bei Krankheit gibt es Schonzeit+ Behörden: Wieder Kartellstrafen gegen mittelständische Unternehmen + Arbeitskosten: Jobcenter setzt Ausgleichszahlungen durch + BISS …
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Volkelt-Brief 11/2014
- Beitragsautor Von volkelt
- Beitragsdatum 14. März 2014
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- Schlagwörter 2 Ca 428/13, 3 K 1632/12, 35 T 824/12, AGB, Anerkennung, Anstellungsvertrag, Arbeitsgericht Eberswald, außergewöhnliche Leistungen, Ausgleichszahlung, Beschluss vom 22.7.2010, BFH, Bundeskartellamt, Dumpinglohn, Fa. Rasch, Fehler, FG Rheinland-Pfalz, Geschäftsbereiche, Geschäftsordnung, Gewährleistung, Impressum, Jobcenter, Kartellstrafe, kaufmännischer Geschäftsführer, Krankheit des Geschäftsführers, Kronzeugenregelung, LG Bonn, Lob, Lob und Tadel, Mängel, Mindestlohn, Niedriglohn, Prozessrisiko, Prozessrückstellung, Ressort, Ressortverteilung, Rückstellungen, Schadensfälle, Steuerhaftung, Tapetenhersteller, Tarifgebundenheit, Tarifvertrag, Unternehmensführung, Urteil vom 10.12.2013, Urteil vom 10.9.2013, Urteil vom 29.8.2013, Verträge, VII B 126/09