Kleine GmbHs haben noch 6 Wochen Zeit, den Gesellschaftern der GmbH den Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 vorzulegen, diesen feststellen und beschließen zu lassen (Frist: 30.11.2016 gemäß § 42a GmbH-Gesetz). Für Sie als Geschäftsführer ist zusätzlich wichtig: Lassen Sie den Beschluss über Ihre Entlastung fassen. Planen Sie die Gesellschafterversammlung rechtzeitig und fassen Sie alle Beschluss formal korrekt. Das bedeutet: …
Schlagwort: Jahresabschluss 2015
Volkelt-Brief 35/2016
Jahresabschluss: Fehler können SIE den Job kosten + Geschäftsführer-Kündigung: Nachschieben von Gründen + Terminsache: Deadline für den Jahresabschluss 2015 + Böse Überraschung: Was tun, wenn das Finanzamt die Konten sperrt? Steuer: So wehren Sie sich gegen eine Gewinnerhöhung + GmbH-Recht: Registergericht darf Geschäftsführer-Bestellung prüfen + Insolvenzsrecht: „Zahlungsunfähig“ – verklausuliert + BISS …
Ultimativ letzte Frist zur Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses 2015 für mittelgroße und große GmbHs ist der 31.8.2016 – also höchste Zeit (vgl. unten). Dazu die Frage eines Kollegen: „Ist das Haftungs-Szenario realistisch oder malen Sie hier Schreckgespenster?“. …
Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss 2015 bis zum 31.3.2015 auf den Weg bringen (§ 264 HGB). Anschließend muss der Jahresabschluss festgestellt und per Gesellschafter-Beschluss abgesegnet werden. Letzte Maßnahme wird dann der 31.12.2016 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jahresabschluss 2015 im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen müssen. Auch in diesem Jahr verweisen wir an dieser Stelle auf die entsprechenden Pflichten des Geschäftsführers zur ordnungsgemäßen Erstellung, Feststellung, ggf. Prüfung und Veröffentlichung des GmbH-Jahresabschlusses (Zu den GmbH-Größenklassen > vgl. Nr. 4/2015). …