Kann der Inhaber eines Internet-Anschlusses glaubhaft darlegen, dass nicht nur er sondern auch andere Personen Zugang zu diesem Anschluss haben (Ehepartner, Kinder), haftet nicht …
Schlagwort: Inhaber
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Volkelt-Brief 22/2012
Themen heute: Wird die Erhöhung der Umsatzststeuer schon hochgererchnet – Was plant das BMF im Hintergrund? + Gemeinnützige GmbH: Dumme Fehler kosten den Steuervorteil – in diesen Fällen müssen Sie aufpassen + Pflichtveröffentlichung: Was tun, wenn das Ordnungsgeldverfahren anläuft? + Internet: Inhaber des Anschlusses haftet nicht immer für Urheberrechtsverletzungen + Unternehmensverbund: AG-Vorstand daf sich selbt zum Geschäftsführer der Tochter-GmbH machen + Zeitwertkonto für Geschäftsführer: Zweites Urteil pro Geschäftsführer + BISS …