Das OLG Frankfurt hat einem Unternehmen wegen fehlerhafter bzw. unzulässiger Angaben im Impressum der Firmen-Homepage eine Geldstrafe von bis zu 250.000 EUR angedroht. Der Fehler: Falsche Angaben zum Registergericht (hier: Registergericht: 0000) und zur Handelsregister-Nummer (hier HR: 0000) werden als Verstoß gegen die Impressumspflicht gemäß § 5 Telemediengesetz gewertet (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.3.2017, 6 U 44/16).
Schlagwort: Impressum
Volkelt-Brief 46/2014
Geschäftsführer-Engagement: Helfen Sie der Politik auf die Sprünge + Steuer: Schätz-Gewinn ist keine verdeckte Gewinnausschüttung + Verrechnet: Grundstücksüberlassung erhöht den GmbH-Kaufpreis + Weihnachtsgeld: Nutzen Sie „Vorbehalt“ und „Rückzahlungsklausel“ + Betriebsprüfung: Prüfer suchen gezielt nach Fehlern in Familien-Verträgen + Internet: Neue Vorgaben für Impressum auf der GmbH-Homepage + GmbH-Recht: GmbH-Anteils-Erben können mit Mehrheit beschließen + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe
Laut Telemediengesetz (TMG) müssen Sie im Impressum neben einer E‑Mail-Adresse zusätzlich eine Telefon-Nummer zur Kontaktaufnahme anbieten. Dazu gibt es ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Danach gilt: …
Volkelt-Brief 11/2014
Themen heute: Unternehmens-Führung – Warum loben so schwer fällt und eigentlich ganz einfach ist + Fehler, Mängel und Schadensfälle: Der Geschäftsführer ist gefordert + NEU! FG Rheinland-Pfalz: Geschäftsverteilung muss schriftlich vereinbart sein + Geschäftsführer privat: Bei Krankheit gibt es Schonzeit+ Behörden: Wieder Kartellstrafen gegen mittelständische Unternehmen + Arbeitskosten: Jobcenter setzt Ausgleichszahlungen durch + BISS …