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Geschäftsführer-Pflichten: Unerfahrenheit schützt nicht vor Strafe

Geschäft­li­che Uner­fah­ren­heit“ – so das Ver­wal­tungs­ge­richt Koblenz – „schützt nicht vor der Haf­tung für Steu­er­schul­den“. So klar und unmiss­ver­ständ­lich war schon lan­ge nicht mehr in einem Urteil eines deut­schen Gerichts nach­zu­le­sen, dass der Geschäfts­füh­rer einer GmbH/UG für nicht oder falsch dekla­rier­te Steu­ern per­sön­lich haf­tet (VG Koblenz, Urteil vom 13.11.2015, 5 K 526/15). …

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GF-Gratwanderung: Wie riskant darf ein Geschäfts-Modell sein ?

Ob Flow­tex, Schle­cker oder Hess-AG: Der Grat zwi­schen ris­kan­tem Geschäfts­mo­dell und Betrug ist schmal. Jetzt hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) dazu einen inter­es­san­ten Fall ent­schie­den. Tenor: „Der Geschäfts­füh­rer haf­tet für alle Schä­den aus einem Schwin­del­un­ter­neh­men“ – also einem Unter­neh­men, das von vor­ne­her­ein auf Betrug ange­legt ist (Urteil vom 14.7.2015, VI ZR 463/14). Was macht den Unter­schied zum Risi­ko-behaf­te­te­ten Geschäftsmodell? … 

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Volkelt-Brief 44/2015

Volkelt-FB-01Rein­fall: Wie die Bera­ter das Hess-Manage­ment aus­he­bel­ten + Recht­spre­chung: Wich­ti­ge neue Urtei­le für Geschäfts­füh­rer im Über­blick + „Theo­rie”: Wie viel Geld braucht man zum Glück? +  Neue Metho­den: Wie Steu­er­prü­fer Nach­zah­lun­gen durch­set­zen + GmbH-Recht: Pflicht­of­fen­le­gung ist juris­tisch „durch“ + Gold­esel: Dau­er­haf­ter Ver­lust­aus­gleich in der kom­mu­na­len GmbH + Pau­ken­schlag: Soli­da­ri­täts­zu­schlag kommt erneut auf den Prüf­stand + BISS

 

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Die wichtigsten neuen Urteile für Geschäftsführer im Überblick

Das wohl fol­gen­schwers­te Urteil für Geschäfts­füh­rer kommt vom Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH). Der rückt den Geschäfts­füh­rer wei­ter in Rich­tung Arbeit­neh­mer – mit Aus­wir­kun­gen auf den Kün­di­gungs­schutz. Laut EuGH muss der Geschäfts­füh­rer bei der Ermitt­lung des Per­so­nal­stan­des mit­ge­zählt wer­den. Sie müs­sen davon aus­ge­hen, dass auch die deut­schen Arbeits­ge­rich­te die­se Sicht­wei­se auf­neh­men und in zukünf­ti­gen Kün­di­gung­schutz-Ver­fah­ren umset­zen. Hier unse­re Kurz-Übersicht: … 

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GmbH-Vermögen: Wie anlegen ohne Haftungs-Risiko?

GmbHs, die in den letz­ten Jah­ren gut ver­dient haben und hohe Rück­la­gen bil­den konn­ten, haben zuneh­mend Pro­ble­me: Was tun mit den Gewinn-Rück­la­gen? Nur noch Risi­ko-Anla­gen brin­gen eini­ger­ma­ßen Ren­di­te. Tra­di­tio­nel­le Spar­an­la­gen in fest­ver­zins­li­chen Anla­gen brin­gen kei­ne Ver­zin­sung (Spar­kas­sen, Volks­ban­ken) oder bei den Pri­vat­ban­ken nur noch mini­ma­le Zin­sen (bis max. 2,0 %). Für (Allein-) Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ist das ledig­lich ein Ver­mö­gens-Poker. Ent­we­der begnügt er sich mit leicht schrump­fen­den Ver­mö­gens­wer­ten oder er ent­schei­det sich für eine Risi­ko­an­la­ge. Wenn es gut geht, haben Sie gewon­nen. Wenn nicht: Wo kein Rich­ter, da kei­ne Strafe. … 

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Geschäftsführer-Versicherung: Doppelt hält besser (D & O)

Die Prä­mi­en für sog. D & O – Poli­cen, mit denen sich der Geschäfts­füh­rer gegen Haf­tungs­ri­si­ken absi­chern kann, sind in den letz­ten Jah­ren deut­lich gesun­ken. Auch, weil sich immer mehr Geschäfts­füh­rer gegen die zuneh­men­den Haf­tungs­ri­si­ken (Stich­wort: Com­pli­ance) absi­chern. Wich­tig ist dabei, dass der Leis­tungs­um­fang der Poli­ce spe­zi­ell auf die Risi­ken des jewei­li­gen Geschäfts­füh­rers abge­stimmt ist. In der Pra­xis wird die Ver­si­che­rung in ers­ter Linie für Feh­ler im Insol­venz­ver­fah­ren einer GmbH oder – damit im Zusam­men­hang – für eine feh­ler­haf­te Ein­la­ge­zah­lung in Anspruch genommen.… 

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Volkelt-Brief 42/2015

Volkelt-FB-01Ende der Kon­junk­tur: „Aus” für die Abgel­tungs­steu­er für GmbH-Gesell­schaf­ter? + Steu­ern 4.0: Vor­be­rei­tun­gen lau­fen auf Hoch­tou­ren + Geschäfts­füh­rer-Ver­si­che­rung: Dop­pelt hält bes­ser +  Ach­tung: Steu­er-Wahl­recht gilt nur bis zur Abga­be der Steu­er­erklä­rung + Vor­teil: Finanz­amt muss güns­ti­ge­res Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren zulas­sen + Kos­ten: GmbH darf aus­län­di­schen Steu­er­be­ra­ter beauf­tra­gen + Ver­bands-Geschäfts­füh­rer: Das Arbeits­ge­richt ist zustän­dig + BISS

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Volkelt-Brief 41/2015

Volkelt-FB-01Gehalts-Debat­te: Zwei­er­lei Maß für Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de + Ter­min­sa­che: Klei­ne GmbH müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2014 fest­stel­len + Kom­mu­na­le GmbHs: Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter immer trans­pa­ren­ter +  Min­dest­lohn: Immer mehr Stich­pro­ben-Kon­trol­len + Finanz­amt: Ange­mes­sen­heit des Fir­men­wa­gens ist „Ein­zel­fall” + Arbeits­recht: Per­so­nal­ab­bau ist kein Geschäfts­ge­heim­nis + Mit­ar­bei­ter: Haben kei­nen Anspruch auf bezahl­te Rau­cher­pau­sen + BR: Neue Initia­ti­ve zur Erhö­hung der Gesell­schaf­ter-Besteue­rung + BISS

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Terminsache: Kleine GmbHs müssen Jahresabschluss beschließen

Klei­ne GmbHs haben gera­de noch 7 Wochen Zeit, den Gesell­schaf­tern der GmbH den Jah­res­ab­schluss für das ver­gan­ge­ne Geschäfts­jahr (2014) vor­zu­le­gen, die­sen fest­stel­len und beschlie­ßen zu las­sen (Frist: 30.11.2014 gemäß § 42a GmbH-Gesetz). Für Sie als Geschäfts­füh­rer ist zusätz­lich wich­tig: Las­sen Sie den Beschluss über Ihre Ent­las­tung fas­sen. Pla­nen Sie die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung recht­zei­tig und fas­sen Sie alle Beschluss for­mal kor­rekt. Das bedeutet: … 

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Geschäftsführer-Haftung: Wie viel „VW” dürfen SIE?

Man darf wirk­lich gespannt sein, wie der „VW-Kom­plex“ auf­ge­ar­bei­tet wird. Juris­tisch, PR-tech­nisch, unter Wett­be­werbs­aspek­ten usw. Und man muss davon aus­ge­hen, dass die offen geleg­te Mani­pu­la­ti­on nicht der ein­zi­ge Lap­sus ist, der in die­sem Zusam­men­hang auf­ge­deckt wird. So wer­den ja auch die Ver­brauchs­wer­te moder­ner Kfz nicht nach Füll­men­gen im Tank son­dern nach sta­tis­ti­schen Durch­schnitts­wer­ten anhand der geleitste­ten Kilo­me­ter hoch­ge­rech­net. Auch in vie­len ande­ren Berei­chen geht es nicht mehr um Rea­li­tä­ten: So wird in der Lebens­mit­tel­bran­che nicht wirk­lich im Labor getes­tet, son­dern nach (zer­ti­fi­zier­ter) Akten­la­ge, sie­he z. B. bei vie­len Umwelt-Pro­duk­ten (vgl. Nr. 14/2014) oder man neh­me den Sili­kon-Skan­dal (vgl. Nr. 29/2015). Oder wenn der Kurs eine Aktie, die im Betriebs­ver­mö­gen gehal­ten wird, zur Bewer­tung des Fir­men­ver­mö­gens ermit­telt wer­den muss, schaut man ja auch nicht in den Index son­dern lässt den Wahr­schein­lich­keits-Rech­ner ans Werk. …