Üblich und u. U. aus steuerlichen Gründen interessant ist es, einen GmbH-Gesellschafter als Arbeitnehmer in der eigenen GmbH zu beschäftigen. In der Praxis kommt es dabei oft zu Problemen zwischen dem amtiereden Geschäftsführer und dem Gesellschafter. Beispiele aus der Praxis:
Der als Arbeitnehmer tätige Gesellschafter nimmt außerhalb der Gesellschafter¬versammlung Einfluss auf die Geschäftsführung.
der Gesellschafter trägt sein Insiderwissen als Gesellschafter in die GmbH und
untergräbt damit Geschäftsführungs-Entscheidungen.
der Gesellschafter geht davon aus, dass seine Arbeitnehmerrolle mit anderen Maßstäben zu beurteilen ist, als die der übrigen Arbeitnehmer.
der Gesellschafter nutzt seine Arbeitnehmer-Position dazu, die Mit-Gesellschafter über GmbH-interne Ab-läufe zu unterrichten, die auf Gesellschafter-Ebene eigentlich nicht relevant sind.
Besonders schwierig ist die Situation des Geschäftsführers, …