Ernstfall GF-Haftung: Die Lehren aus dem Fall „Wilke” + Planung 2020: Die Eckdaten für die „Planung im Kopf“ + Geschäftsführer-Perspektive: Mit dem Steuerprüfer im Internet unterwegs + Trends im Unternehmens-Recht: GmbH mit Immobilien – Share Deal kommt später + Digitales: Losgröße 1 statt Speed-Factory + BGH aktuell: Neuer Geschäftsführer-Status mit Minderheits-Beteiligung + BAG: Nebenbeschäftigung kein Grund für sachgrundlose Befristung + Wirtschaftspolitik: Keine Senkung der Unternehmenssteuern mit der SPD + Beratung: Rechtsanwalt muss auch Steuerberatung können + GmbH/Recht: Stimmrechtsvollmacht eines ausländischen GmbH- Gesellschafters + Mitarbeiter: Keine Entschädigung bei AGG-Missbrauch
Schlagwort: GmbH-Immobilien
Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
GmbH Grundstücke und Immobilien | Das Share-Deal-Vermeidungsgesetz wird nicht im Jahressteuergesetz 2019 umgesetzt, sondern in einem eigenständigen Gesetzespaket beraten und beschlossen werden. Vorteil: Es ist davon auszugehen, dass sich die GroKo doch noch nicht in absehbarer Zeit auf einen entsprechenden Gesetzestext einigen kann. (vgl. dazu unsere Gestaltungsüberlegungen aus Nr. 29/2019). | Stehen Dispositionen mit GmbH– Immobilien/Grundstücken (auch: vorweggenommene Erbfolge) an, ist zu prüfen, ob diese noch zeitnah umgesetzt werden (können). |
Volkelt-Brief 29/2019
Nervige Mitarbeiter: Wie umgehen mit der Smartphone-Sucht? + Neuausrichtung des Geschäftsmodells: So geht externe Beratung + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (XII) + Nachfolge: Vorsicht bei der Übertragung von GmbH-Anteilen mit Grundvermögen + GmbH/Marketing: Nächste Runde um Influencer-Werbung + Nebenjob: Geschäftsführer im Aufsichtsrat darf keine Mehrwertsteuer berechnen + Bürokratie: KSV-Beitrag bleibt 2020 unverändert + GF/Ausscheiden: Vage Zusage auf Abfindung für den Geschäftsführer ist „bindend” + Zahlen: GmbH und UG weiter auf dem Vormarsch
BISS … die Wirtschaft-Satire
Kommt es bei der Umstrukturierung einer Immobilien besitzenden GmbH zu einem Anteilserwerb durch einen Gesellschafter oder zu einem Anteilserwerb durch die GmbH selbst (hier: sog. Eigener Geschäftsanteil), dann liegt eine grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsvereinigung vor (BFH, Urteil vom 20.1.2015, II R 8/13).…