Auf dem jährlichen IHK-Neujahrsempfang ergibt sich immer wieder die Möglichkeit zu interessanten Gesprächen mit Geschäftsführer-Kollegen zu Themen, über die sonst nur am Rande gesprochen wird. Dieses Jahr zum Beispiel über die neuen Methoden der Betriebsprüfer. Auffällig sind vor allem 2 Punkte:
- Besonders ärgerlich wird von vielen Unternehmern die Praxis der Finanzbehörden moniert, wonach Umsätze nach Durchschnittswerten „verprobt“ werden (vgl. zuletzt Volkelt-Brief Nr. 50/2011).
- Auffällig auch: Viele Kollegen berichten übereinstimmend, dass die Steuerbehörden zunehmend Informationen aus dem Internet zu Zwecken der Besteuerung nutzen.
Auch bei uns in der Redaktion melden sich immer mehr Geschäftsführer von GmbHs (Beratung, Dienstleistung, Werbung, Weiterbildung) – die vom Steuerprüfer zu ihren auf den Websites angezeigten Aktivitäten, Geschäftsreisen, Referenzen und anderen mehr oder weniger vertraulichen Geschäfts-Informationen befragt werden. Das Ziel des Prüfers: Gesucht werden Anhaltpunkte für Zusatz-Umsätze, die aus den Steuerunterlagen nicht hervorgehen. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden. Die Finanzbehörden dürfen alle öffentlichen Informationen im Besteuerungsverfahren nutzen und dem Geschäftsführer dazu Fragen zu stellen.
Für die Praxis: Richten Sie sich darauf ein, dass alle Informationen, …