Wird gegen eine Limited in Deutschland Insolvenzantrag bei einem deutschen Amtsgericht gestellt, gelten für den Geschäftsführer die gleichen Haftungs-Richtlinien wie für einen GmbH-Geschäftsführer (EuGH, Urteil vom 10.12.2015, Rs C‑594/14). …
Schlagwort: Geschäftsführer
Der Geschäftsführer einer Arbeitnehmerüberlassungsfirma kann nicht selbst verliehen werden. Ein Kameramann wollte mit dieser Gestaltung die Vorgabe seines Auftraggebers umgehen, wonach freie Mitarbeiter maximal 60 Tage im Jahr beschäftigt werden dürfen. Also gründete er für sich eine Arbeitnehmerüberlassungsfirma. Das ging allerdings nicht durch (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 1.12.2015, 1 Sa 439b/14).
„Geschäftliche Unerfahrenheit“ – so das Verwaltungsgericht Koblenz – „schützt nicht vor der Haftung für Steuerschulden“. So klar und unmissverständlich war schon lange nicht mehr in einem Urteil eines deutschen Gerichts nachzulesen, dass der Geschäftsführer einer GmbH/UG für nicht oder falsch deklarierte Steuern persönlich haftet (VG Koblenz, Urteil vom 13.11.2015, 5 K 526/15). …
Immer wieder weigern sich Finanzämter, die Kosten für eine Geburtstags-Feier des Geschäftsführers als Werbungskosten anzuerkennen – mal aus grundsätzlichen Erwägungen, mal, weil es „private“ Teilnehmer gibt. Laut FG Rheinland-Pfalz gilt: Sind nur Arbeitnehmer, Geschäftspartner, ehemalige Arbeitnehmer (Rentner) und der Aufsichtsrat eingeladen, darf der (Gesellschafter-) Geschäftsführer die damit verbundenen Kosten in seiner Einkommensteuer-Erklärung als Werbungskosten ansetzen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2015, 6 K 1868/13). …
Überlässt die GmbH ihrem Arbeitnehmer (oder Geschäftsführer) einen Firmenwagen, der nicht nur privat genutzt wird, sondern auch für eine zusätzliche selbständige Tätigkeit (z. B. einen nebenberufliche Beratungstätigkeit des Geschäftsführers), dann kann der Geschäftsführer den fiktiven Überlassungswert (hier: eine Sachbezug ermittelt anhand der 1%-Methode) nicht als Betriebsausgaben seiner selbständigen Tätigkeit zusätzlich ansetzen (BFH, Urteil vom 16.7.2014, III R 33/14). …
Volkelt-Brief 51/2015
.… zum Jahreswechsel + BISS …
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Bisher musste man davon ausgehen, dass eine Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers „zur Unzeit“ nicht möglich ist. Mit der Folge, dass der Geschäftsführer bei Insolvenzgefahr im Amt bleiben musste oder – sofern er sein Amt nicht ausübte – er dennoch für Insolvenzvergehen in der Krisenzeit zur Haftung herangezogen werden konnte. Aufgepasst: Hier gibt es ein interessantes Urteil des OLG Düsseldorf, das erfreulich für alle Geschäftsführer ist. Tenor: „Die Niederlegung des Amtes des Geschäftsführers einer GmbH ist im Grundsatz selbst dann wirksam, wenn objektiv kein wichtiger Grund vorliegt oder wenn sie zur Unzeit erfolgt“ (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.6.2015, I‑25 Wx 18/15).…
Volkelt-Brief 50/2015
Geschäftsführer-Rechte: Amtsniederlegung wird einfacher + OLG München: Geschäftsführer hat keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld + Geschäftsführer in der Industrie: Hier können Sie richtig verdienen + Betriebsprüfung: Vorab-Steuerzahlung bringt Zinsnachlass + Steuer: Finanzamt darf keine Schenkungssteuer auf vGA berechnen + Mitarbeiter: Praktikum verkürzt Azubi-Probezeit nicht + BISS …
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Ob Flowtex, Schlecker oder Hess-AG: Der Grat zwischen riskantem Geschäftsmodell und Betrug ist schmal. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) dazu einen interessanten Fall entschieden. Tenor: „Der Geschäftsführer haftet für alle Schäden aus einem Schwindelunternehmen“ – also einem Unternehmen, das von vorneherein auf Betrug angelegt ist (Urteil vom 14.7.2015, VI ZR 463/14). Was macht den Unterschied zum Risiko-behafteteten Geschäftsmodell? …
Die Prämien für sog. D & O – Policen, mit denen sich der Geschäftsführer gegen Haftungsrisiken absichern kann, sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Auch, weil sich immer mehr Geschäftsführer gegen die zunehmenden Haftungsrisiken (Stichwort: Compliance) absichern. Wichtig ist dabei, dass der Leistungsumfang der Police speziell auf die Risiken des jeweiligen Geschäftsführers abgestimmt ist. In der Praxis wird die Versicherung in erster Linie für Fehler im Insolvenzverfahren einer GmbH oder – damit im Zusammenhang – für eine fehlerhafte Einlagezahlung in Anspruch genommen.…