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Volkelt-Briefe

Insolvenzantragspflicht gilt auch für Geschäftsführer einer Limited

Wird gegen eine Limi­t­ed in Deutsch­land Insol­venz­an­trag bei einem deut­schen Amts­ge­richt gestellt, gel­ten für den Geschäfts­füh­rer die glei­chen Haf­tungs-Richt­li­ni­en wie für einen GmbH-Geschäfts­füh­rer (EuGH, Urteil vom 10.12.2015, Rs C‑594/14). …

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Geschäftsführer kann sich nicht selbst entleihen

Der Geschäfts­füh­rer einer Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­fir­ma kann nicht selbst ver­lie­hen wer­den. Ein Kame­ra­mann woll­te mit die­ser Gestal­tung die Vor­ga­be sei­nes Auf­trag­ge­bers umge­hen, wonach freie Mit­ar­bei­ter maxi­mal 60 Tage im Jahr beschäf­tigt wer­den dür­fen. Also grün­de­te er für sich eine Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­fir­ma. Das ging aller­dings nicht durch (LAG Schles­wig-Hol­stein, Urteil vom 1.12.2015, 1 Sa 439b/14).

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Geschäftsführer-Pflichten: Unerfahrenheit schützt nicht vor Strafe

Geschäft­li­che Uner­fah­ren­heit“ – so das Ver­wal­tungs­ge­richt Koblenz – „schützt nicht vor der Haf­tung für Steu­er­schul­den“. So klar und unmiss­ver­ständ­lich war schon lan­ge nicht mehr in einem Urteil eines deut­schen Gerichts nach­zu­le­sen, dass der Geschäfts­füh­rer einer GmbH/UG für nicht oder falsch dekla­rier­te Steu­ern per­sön­lich haf­tet (VG Koblenz, Urteil vom 13.11.2015, 5 K 526/15). …

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Bares Geld: Geschäftsführer-Geburtstag zählt bei der Steuer

Immer wie­der wei­gern sich Finanz­äm­ter, die Kos­ten für eine Geburts­tags-Fei­er des Geschäfts­füh­rers als Wer­bungs­kos­ten anzu­er­ken­nen – mal aus grund­sätz­li­chen Erwä­gun­gen, mal, weil es „pri­va­te“ Teil­neh­mer gibt. Laut FG Rhein­land-Pfalz gilt: Sind nur Arbeit­neh­mer, Geschäfts­part­ner, ehe­ma­li­ge Arbeit­neh­mer (Rent­ner) und der Auf­sichts­rat ein­ge­la­den, darf der (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer die damit ver­bun­de­nen Kos­ten in sei­ner Ein­kom­men­steu­er-Erklä­rung als Wer­bungs­kos­ten anset­zen (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 12.11.2015, 6 K 1868/13). …

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Vorsicht: Firmenwagen bei Nebentätigkeit des Geschäftsführers

Über­lässt die GmbH ihrem Arbeit­neh­mer (oder Geschäfts­füh­rer) einen Fir­men­wa­gen, der nicht nur pri­vat genutzt wird, son­dern auch für eine zusätz­li­che selb­stän­di­ge Tätig­keit (z. B. einen neben­be­ruf­li­che Bera­tungs­tä­tig­keit des Geschäfts­füh­rers), dann kann der Geschäfts­füh­rer den fik­ti­ven Über­las­sungs­wert (hier: eine Sach­be­zug ermit­telt anhand der 1%-Methode) nicht als Betriebs­aus­ga­ben sei­ner selb­stän­di­gen Tätig­keit zusätz­lich anset­zen (BFH, Urteil vom 16.7.2014, III R 33/14). …

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Volkelt-Brief 51/2015

Volkelt-FB-01.… zum Jah­res­wech­sel + BISS

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Geschäftsführer-Recht: Amtsniederlegung wird einfacher

Bis­her muss­te man davon aus­ge­hen, dass eine Amts­nie­der­le­gung des GmbH-Geschäfts­­­füh­rers „zur Unzeit“ nicht mög­lich ist. Mit der Fol­ge, dass der Geschäfts­füh­rer bei Insol­venz­ge­fahr im Amt blei­ben muss­te oder – sofern er sein Amt nicht aus­üb­te – er den­noch für Insol­venz­ver­ge­hen in der Kri­sen­zeit zur Haf­tung her­an­ge­zo­gen wer­den konn­te. Auf­ge­passt: Hier gibt es ein inter­es­san­tes Urteil des OLG Düs­sel­dorf, das erfreu­lich für alle Geschäfts­füh­rer ist. Tenor: „Die Nie­der­le­gung des Amtes des Geschäfts­füh­rers einer GmbH ist im Grund­satz selbst dann wirk­sam, wenn objek­tiv kein wich­ti­ger Grund vor­liegt oder wenn sie zur Unzeit erfolgt“ (OLG Düs­sel­dorf, Urteil vom 10.6.2015, I‑25 Wx 18/15).…

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Volkelt-Brief 50/2015

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rer-Rech­te: Amts­nie­der­le­gung wird ein­fa­cher + OLG Mün­chen: Geschäfts­füh­rer hat kei­nen Anspruch auf Weih­nachts­geld + Geschäfts­füh­rer in der Indus­trie: Hier kön­nen Sie rich­tig ver­die­nen + Betriebs­prü­fung: Vor­ab-Steu­er­zah­lung bringt Zins­nach­lass + Steu­er: Finanz­amt darf kei­ne Schen­kungs­steu­er auf vGA berech­nen + Mit­ar­bei­ter: Prak­ti­kum ver­kürzt Azu­bi-Pro­be­zeit nicht + BISS

 

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GF-Gratwanderung: Wie riskant darf ein Geschäfts-Modell sein ?

Ob Flow­tex, Schle­cker oder Hess-AG: Der Grat zwi­schen ris­kan­tem Geschäfts­mo­dell und Betrug ist schmal. Jetzt hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) dazu einen inter­es­san­ten Fall ent­schie­den. Tenor: „Der Geschäfts­füh­rer haf­tet für alle Schä­den aus einem Schwin­del­un­ter­neh­men“ – also einem Unter­neh­men, das von vor­ne­her­ein auf Betrug ange­legt ist (Urteil vom 14.7.2015, VI ZR 463/14). Was macht den Unter­schied zum Risi­ko-behaf­te­te­ten Geschäftsmodell? … 

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Geschäftsführer-Versicherung: Doppelt hält besser (D & O)

Die Prä­mi­en für sog. D & O – Poli­cen, mit denen sich der Geschäfts­füh­rer gegen Haf­tungs­ri­si­ken absi­chern kann, sind in den letz­ten Jah­ren deut­lich gesun­ken. Auch, weil sich immer mehr Geschäfts­füh­rer gegen die zuneh­men­den Haf­tungs­ri­si­ken (Stich­wort: Com­pli­ance) absi­chern. Wich­tig ist dabei, dass der Leis­tungs­um­fang der Poli­ce spe­zi­ell auf die Risi­ken des jewei­li­gen Geschäfts­füh­rers abge­stimmt ist. In der Pra­xis wird die Ver­si­che­rung in ers­ter Linie für Feh­ler im Insol­venz­ver­fah­ren einer GmbH oder – damit im Zusam­men­hang – für eine feh­ler­haf­te Ein­la­ge­zah­lung in Anspruch genommen.…