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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 09/2020

Aus­sich­ten: Coro­na ver­mas­selt das Wirt­schafts­jahr + Im Über­blick: Wich­ti­ge GmbH-Urtei­le aus 2019 + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Das Ende der minis­te­ri­el­len Aus­nah­me-Erlaub­nis + Trend/Compliance: Was SIE noch wis­sen soll­ten … + Digi­ta­les: Die neu­en Weara­bles + Chef­sa­che PR: Was tun gegen Fake-News? + Arbeitsrecht/Haftung: Aus­künf­te des Arbeit­ge­bers müs­sen ein­deu­tig und voll­stän­dig + Geschäfts­füh­rer-Ver­trag: Ist kein „indi­vi­du­el­ler Arbeits­ver­trag” + Men­schen: Eine Frau­en­quo­te auch für den Vor­stand + Fir­men-Die­sel: Auch das OLG Saar­brü­cken bestä­tigt Her­stel­ler­haf­tung +Kom­mu­na­le GmbHs: Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter immer transparenter

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Chefsache PR: Was tun gegen Fake-News?

Nega­ti­ve Unter­neh­mens-PR scha­det jedem Unter­neh­men, ob bei der Suche nach neu­en Mit­ar­bei­tern, nach neu­en Geschäfts- oder Pro­jekt­part­nern oder nach Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten. Vie­le Geschäfts­füh­rer wis­sen, wie schnell es gehen kann, dass man „nega­tiv“ in die Schlag­zei­len kommt. Zum Bei­spiel: Wenn der Betriebs­rat oder die Gewerk­schaft die Medi­en zu irgend­ei­nem Anlass ein­schal­tet und ein über­eif­ri­ger Jour­na­list Tat­sa­chen in der Zei­tung ver­öf­fent­licht, die mit Ihrer Unter­neh­mens­wirk­lich­keit nicht viel zu tun haben. Was tun?

Die Aus­sich­ten, dass Ihre Rich­tig­stel­lung von der Redak­ti­on in einer der nächs­ten Aus­ga­ben abge­druckt wird, sind erfah­rungs­ge­mäß als ziem­lich gering ein­zu­stu­fen. Gera­de die regio­na­len Medi­en tun sich schwer damit, Feh­ler ein­zu­ge­ste­hen. Da müs­sen Sie schon schwe­re­res Geschütz auf­fah­ren. Wenn Sie etwas Glück haben und Ihr Anwalt den rich­ti­gen Ton fin­det, kön­nen Sie eine Gegen­dar­stel­lung bereits mit einer gericht­li­chen Andro­hung durch­set­zen. Was aber der Aus­nah­me­fall ist. In der Pra­xis müs­sen Sie abwä­gen: Wie hoch ist der Scha­den, wie viel wol­len Sie ein­set­zen, damit Ihr Anlie­gen in der Öffent­lich­keit klar­ge­stellt wird. Vor­sicht: Pres­se­recht ist eine kom­pli­zier­te Mate­rie, die Sie ohne spe­zia­li­sier­ten Anwalt nicht ris­kie­ren sollten.

Ihr Anwalt muss dann neben der Gegen­dar­stel­lung unbe­dingt auch durch­set­zen, dass alle Ver­öf­fent­li­chun­gen über Sie, die irgend­wo im Inter­net abge­spei­chert sind und Falsch­aus­sa­gen über Sie beinhal­ten, gelöscht und ent­fernt wer­den. Was nutzt Ihnen die Gegen­dar­stel­lung, wenn sich ein poten­zi­el­ler Arbeit­neh­mer im Inter­net über Sie infor­miert und er dort wei­ter­hin und unwi­der­spro­chen Falsch­mel­dun­gen über Sie nach­le­sen kann? Nichts.
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GF/PR: Falsche Pressemeldungen müssen Sie nicht hinnehmen

Der Anspruch auf eine Gegen­dar­stel­lung besteht auch dann, wenn die Redak­ti­on Sie vor der Ver­öf­fent­lich um eine Stel­lungs­nah­me gebe­ten hat und Sie davon kei­nen Gebrauch gemacht haben. Es gilt: „Eine unter­las­se­ne Erklä­rung begrün­det grund­sätz­lich kei­ne Oblie­gen­heits­ver­let­zung, wel­che einen Gegen­dar­stel­lungs­an­spruch ent­fal­len lie­ße” (BVerfG, Urteil v. 28.5.2018, 1 BvR 804/15).

Das ist – aus Unter­neh­mer­sicht – aus­ge­spro­chen erfreu­lich, aber auch not­wen­dig. In Zei­ten aggres­si­ver  Bericht­erstat­tung (inves­ti­ga­ti­ver Jour­na­lis­mus) eröff­net das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) damit betrof­fe­nen Unter­neh­men die Mög­lich­keit einer Gegen­dar­stel­lung (an auf­fäl­li­ger Stel­le und in wahr­nehm­ba­rer Grö­ße), wenn ein­fach nur Behaup­tun­gen auf­ge­stellt wer­den. Das gilt auch dann, wenn Sie mit einer Aus­sa­ge kon­fron­tiert wer­den, die­se aber nicht kom­men­tie­ren wol­len und die Redak­ti­on Ihnen dar­aus einen Strick dre­hen will: „Das Unter­neh­men XY konn­te oder woll­te sich dazu nicht äußern”. Laut BVerfG gilt das Recht auf Gegen­dar­stel­lung aus­drück­lich auch für die­sen Fall.

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Volkelt-Brief 23/2018

KI im Per­so­nal­bü­ro: Der Chef bleibt der wich­tigs­te Mann + Geschäfts­füh­rer-Risi­ko: Ver­kauf einer Fir­men-Betei­li­gung + Digi­ta­les: Klei­ne Hel­fer für die Per­so­nal-Akqui­se GF/PR: Fal­sche Pres­se­mel­dun­gen müs­sen Sie nicht hin­neh­men NEU: Eck­da­ten für die neue Ent­sen­de-Richt­li­nie + Kom­mu­na­le GmbHs: BFH ermög­licht neu­es Steu­er­spar-Modell + Steu­er­vor­teil: Manage­ment-Betei­li­gung an der GmbH

 

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Volkelt-Brief 05/2017

Grat­wan­de­rung: Unter­neh­mens-PR in Zei­ten des Donald Trump + Fore­cast 2017: Gesell­schaf­ter-Beschlüs­se in der GmbH/UG +  Mit­ar­bei­ter: Was tun gegen Ver­wei­ge­rer + GmbH-Recht: Neue Rechts­la­ge für GmbH-Erben + Steu­er: Neu­es Urteil zu Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + E-Com­mer­ce: Höchs­te Vor­sicht mit Wer­be-E-Mails +  BISS

 

 

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Gratwanderung: Unternehmens-PR in Zeiten des Donald Trump

Der­zeit wer­den immer wie­der Kol­le­gen von den Wirt­schafts-Redak­tio­nen ihrer regio­na­len Tages­zeitungen und Medi­en ange­fragt. Was hal­ten Sie vom neu­en US-Prä­si­den­ten Donald Trump und des­sen wirt­schafts­po­li­ti­schen Plä­nen?  Dabei ist eine pola­ri­sie­ren­de Dar­stel­lung ver­ständ­li­ches Anlie­gen der Medi­en. Aber: Als Geschäfts­füh­rer tun Sie sich und ins­be­son­de­re Ihrer Fir­ma also nicht unbe­dingt einen Gefal­len, wenn Sie sich in der Öffent­lich­keit und in die­sem Umfeld – wie auch immer – posi­tio­nie­ren (las­sen).

Aus PR-Sicht sind zwei Din­ge wich­tig:

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Volkelt-Brief 17/2016

Volkelt-FB-01Gel­d/­Ge­schäfts-Ideen: Mit dem rich­ti­gen Start-up lässt sich bes­tens ver­die­nen + Gehalts-Spi­ra­le: GmbH-Geschäfts­füh­rer pro­fi­tie­ren nicht + Mit­ar­bei­ter: Dür­fen Sie ein­stel­len, wen Sie wol­len? + GmbH-Finan­zen: Geld 4.0 geht auch ohne Ban­ken + Pana­ma-Papers: Was tun gegen eine schlech­te Pres­se   + GmbH-Recht: Kein Zurück beim Ord­nungs­geld + BISS

 

 

 

 

 

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Panama-Papers: Was tun gegen eine schlechte Presse

Kehr­sei­te des Ent­hül­lungs-Jour­na­lis­mus über Brief­kas­ten­fir­men, Steu­er­be­trug und Schwarz­­geld in Pana­ma: Auch so man­cher Jour­na­list hier­zu­lan­de dürf­te sich in sei­ner unter­neh­mens­kri­ti­schen Hal­tung bestärkt füh­len. Was tun gegen eine schlech­te Pres­se? Selbst­ver­ständ­lich darf die Pres­se auch über Ihre GmbH berich­ten. Zum Bei­spiel über alle Fak­ten aus dem (öffent­li­chen) Unter­neh­mens­re­gis­ter oder aus Geschäfts­be­rich­ten zitie­ren, die Sie der Öffent­lich­keit vor­ge­stellt haben. Solan­ge die Grund­sät­ze des Pres­se­rechts bzw. der ordent­li­chen Pres­se­be­richt­erstat­tung ein­ge­hal­ten sind, kön­nen Sie dar­auf auch kei­nen wirk­li­chen Ein­fluss nehmen. … 

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Volkelt-Brief 49/2015

Volkelt-FB-01VW-PR-GAU: Das kann Ihnen nicht pas­sie­ren + GmbH-Bera­ter: Die Hid­den Cham­pi­ons der Bera­ter­sze­ne + Geschäfts­füh­rer im Groß­han­del: Gehäl­ter auf gutem Niveau + Weih­nachts­fei­er: Blei­ben Sie unter der 110-EURO-Gren­ze + GmbH-Ver­kauf: Die Gesell­schaft­er­lis­te ist bin­dend + Mit­ar­bei­ter: Aus­hän­di­gen einer Kün­di­gung + BISS

 

 

 

Der Vol­kelt-Brief 49/2015 > Down­load als PDF - lesen im „Print”

 

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VW-PR-GAU: Das passiert Ihnen nicht

Steht Ihr Unter­neh­men erst ein­mal im Fokus der Öffent­lich­keit, lässt sich nichts mehr ver­heim­li­chen“. So die Erkennt­nis der meis­ten Unter­neh­mer und Geschäfts­füh­rer, die wir zum VW-Kri­sen-Manage­ment befragt haben. Hat­te der Vor­stand zunächst noch demen­tiert, dass auch ande­re Model­le (Por­sche, Audi Q7, Toua­reg) mit Mani­pu­la­ti­ons-Soft­ware unter­wegs sind, muss­te er das weni­ge Tage spä­ter als Falsch­aus­sa­ge kor­ri­gie­ren. Vertrauens­bildung sieht anders aus (vgl. dazu auch Nr. 40/2015). …