Ist dem Gesellschafter bekannt, wo er sich hinbegeben muss, um an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen, kommt es nicht darauf an, ob an diesem Tag unter dieser Anschrift ein Briefkasten vorhanden und/oder ein Klingelschild der Gesellschaft vorhanden war. Fehlt einer solcher Hinweis, ist das kein Grund, der zu einer fehlerhaften Einladung zur Gesellschafterversammlung und damit zur Anfechtbarkeit der dabei gefassten Beschlüsse führt (OLG München, Urteil v. 9.1.2019, 7 U 1509/18).
Schlagwort: Formvorschriften
Enthält der GmbH-Gesellschaftsvertrag eine Öffnungsklausel, wonach die Gesellschafter per Mehrheitsbeschluss einen Beirat einsetzen können, müssen Sie aufpassen: Der entsprechende Beschluss muss als Änderung des Gesellschaftsvertrages notariell beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden (Kammergericht Berlin, Urteil v. 9.11.2017, 23 U 67/15).
Dass auf Gesellschafterversammlungen gelegentlich taktiert wird, ist bekannt. Das betrifft ganz besonders den Fall der Abberufung in der Zweipersonen-GmbH. Aber auch dann, wenn die Gesellschafter unterschiedliche Auffassungen über die Führung der Geschäfte oder die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells haben, wird bisweilen in die juristische Trickkiste gegriffen. Die Rechtslage: …
Sind die Gesellschafter einer GmbH zerstritten, kommt es auf jedes juristisches Detail an. Z. B., wenn …
Für Beschlüsse der Gesellschafter, die Änderungen des Gesellschaftsvertrages beinhalten, müssen …