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Volkelt-Briefe

Unternehmens-Nachfolge: Jetzt stehen die Erbschaftsteuer-Eckdaten für die Planung

Mit Datum vom 22.6.2017 haben die Finanz­be­hör­den (hier: Zustän­dig­keit der Bun­des­län­der) bun­des­weit die neu­en Vor­ga­ben zur Anwen­dung der geän­der­ten Vor­schrif­ten nach dem neu­en Erb­schaft­steu­er­ge­setz bekannt gege­ben. Im Ein­zel­nen sind das Vor­ga­ben zur Steu­er­be­frei­ung von begüns­tig­tem Betriebs­ver­mö­gen (§§ 13 a, 13b ErbStG), zum sog. Abschmel­zungs­mo­dell (§ 13c), zur Stun­dung der Erb­schaft­steu­er (§ 28) und zum Steu­er­erlass auf­grund einer Ver­schon­dungs­be­darfs­prü­fung (§ 28a). Damit sind alle wesent­li­chen Fra­gen zur Über­tra­gung von Betriebs­ver­mö­gen bzw. GmbH-Antei­len aus der Sicht der Finanz­ver­wal­tung geklärt. Unter­neh­mer haben damit jetzt eini­ger­ma­ßen Rechts­si­cher­heit und kön­nen ihre Nach­fol­ge­pla­nung unter rea­lis­ti­schen Eck­da­ten in Angriff nehmen.

Die wich­tigs­ten Eck­da­ten:

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Volkelt-Brief 08/2017

Geschäfts­füh­rer-Jubi­lä­um: Immer wie­der Ärger um die Steu­er + Teu­re Erb­schaft: Finanz­amt kas­siert bei GmbHs dop­pelt +  GmbH-Recht: Ein Geschäfts­füh­rer fällt aus – was tun? + Leih­ar­beit: Ab 1.4.2017 wird neu gezählt – ACHTUNG + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Insol­venz­an­trags­pflicht ist kein Kava­liers­de­likt + GmbH-Kri­se: Anspruch auf Insol­venz­geld für neue Mit­ar­bei­ter +  BISS

 

 

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Volkelt-Brief 34/2014

The­men heu­te: Nach­fol­ge: „Jetzt Tem­po machen …” NEU: Auch Klein-Gesell­schaf­ter haben nach­träg­li­che „Anschaf­fungs­kos­ten“ + Geld: So bewah­ren Sie digi­ta­le Kon­to­aus­zü­ge rich­tig auf + Fir­men­wa­gen: Finanz­amt mau­ert bei Fer­ra­ri-Lea­sing­ra­ten + E‑Mails im Geschäfts­ver­kehr: Immer recht freund­lich blei­ben + Haf­tung: So sichern Sie Ihre Mit­ar­bei­ter bes­ser gegen Unfäl­le + Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be: Inten­si­ve­re Kon­trol­len sind beschlos­se­ne Sache + BISS