Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 15/2017

Geschäfts­füh­rer-Bestel­lung: nicht mehr als Geschäfts­füh­rer geeig­net” + Trans­pa­renz­re­gis­ter: Was Geschäfts­füh­rer dazu wis­sen müs­sen + GmbH in Zah­len: Ter­mi­ne und Fris­ten für den Jah­res­ab­schluss 2016 + Büro­kra­tie: Behör­den ermit­teln gegen Eis­ku­gel-Kar­tell + E‑Mail-Mar­ke­ting macht den Erfolg + Bilanz­recht: Gro­ße GmbHs müs­sen Lage­be­richt erwei­tern + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Neu­es Urteil zum Anspruch auf Wit­wen­ren­te +  BISS

 

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Bilanzrecht: Große GmbHs müssen Lagebericht erweitern

Ab dem Geschäfts­jahr 2018 müs­sen „lage­be­richts­pflich­ti­gen“ Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten ab 500 Mit­ar­bei­tern im Lage­be­richt über Maß­nah­men zur Gleich­stel­lung von Män­nern und Frau­en und zur Ent­gelt­gleich­heit im Unter­neh­men berich­ten (Quel­le: Entg­Tran­spG).

Für die­se GmbHs gilt auch die Frau­en­quo­te im Manage­ment (§ 52 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Ach­tung: Hier läuft die vor­ge­ge­be­ne Frist aus. Danach müs­sen Sie bis zum 30.6.2017 Ziel­vor­ga­ben für die Umset­zung der Frau­en­quo­te in der GmbH defi­niert haben (vgl. dazu Nr. 49/2016).