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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 44/2017

Füh­rung: Kon­trol­le ist die Kehr­sei­te von Ver­trau­en + Preise/Kalkulation: Die neu­en Metho­den der Kar­tell­be­hör­den + Schwie­ri­ge Mit­ar­bei­ter: Da hilft nur Durch­grei­fen + Digi­ta­li­sie­rung: Qua­li­tät ist der Preis der Geschwin­dig­keit + GmbH-Steu­ern: Betriebs­prü­fungs-Grö­ßen­klas­sen auf dem Prüf­stand + Mit­ar­bei­ter: Wie­der­ein­stel­lungs­an­spruch im Klein­be­trieb + GF-Haf­tung: Nur noch Rumpf-Ankla­ge gegen Anton Schlecker

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Volkelt-Briefe

VW oder Daimler – Wer war schneller mit der „Selbstanzeige”?

Wir berich­ten an die­ser Stel­le immer wie­der über Kar­tell­ver­fah­ren – auch über die umstrit­te­ne Kron­zeu­gen­re­ge­lung, nach der einen Kar­tell­ver­stoß anzei­gen­des Unter­neh­men straf­frei bleibt. Aktu­ell: Jetzt hat der VW-Kon­zern – gemein­sam mit den Toch­ter­un­ter­neh­men AUDI und Por­sche – eine Selbst­an­zei­ge beim Kar­tell­amt ein­ge­reicht und Abspra­chen mit den Kon­kur­renz-Unter­neh­men BMW und Daim­ler-Benz ein­ge­räumt. Neu­es­te Ent­wick­lung: Daim­ler soll schnel­ler gewe­sen sein mit er Selbstanzeige.

Aus­führ­lich dazu > Spie­gel Online

Bri­sant: Anschei­nend waren ERFA-Grup­pen (Erfah­rungs­aus­tausch-Grup­pen) bis in die Unter­ab­tei­lun­gen in der größ­ten deut­schen Bran­che an der Tages­ord­nung. Jetzt muss das Bun­des­kar­tell­amt „von Amts wegen” han­deln. Es dürf­ten die höchs­ten jemals in Deutsch­land aus­ge­spro­che­nen Kar­tell­stra­fen wer­den. Gespannt sein darf man, ob es VW gelingt, in den Kron­zeu­gen-Sta­tus zu kom­men und damit straf­frei aus­zu­ge­hen. Wir hal­ten Sie über die Hin­ter­grün­de auf dem Laufenden.

Auch für den Geschäfts­füh­rer klei­ne­rer Unter­neh­men wird das The­ma Fusion/Preise /Konditionenpolitik immer mehr zum Pro­blem. Ach­ten Sie dar­auf, wer an Bran­chen­tref­fen zu die­sen The­men teil­nimmt. Hal­ten Sie sich zurück. Das Bun­des­kar­tell­amt wirbt auf sei­nen Inter­net-Sei­ten offen­siv für das anony­me Anzeig-Ver­fah­ren, das Pri­vat­per­so­nen (auch Ihren Mit­ar­bei­tern) strik­te Anony­mi­tät zusi­chert. Beach­ten Sie dazu das Por­tal www.business-keeper.de – das zur Korruptions­bekämpfung begrün­det wur­de, unter­des­sen auch die Mit­ar­bei­ter in Fir­men ani­miert, jeg­li­che Com­pli­ance-Ver­stö­ße (z. B. auch gegen Wett­be­werbs­vor­schrif­ten) anonym zu melden.