Wir berichten an dieser Stelle immer wieder über Kartellverfahren – auch über die umstrittene Kronzeugenregelung, nach der einen Kartellverstoß anzeigendes Unternehmen straffrei bleibt. Aktuell: Jetzt hat der VW-Konzern – gemeinsam mit den Tochterunternehmen AUDI und Porsche – eine Selbstanzeige beim Kartellamt eingereicht und Absprachen mit den Konkurrenz-Unternehmen BMW und Daimler-Benz eingeräumt. Neueste Entwicklung: Daimler soll schneller gewesen sein mit er Selbstanzeige.
Ausführlich dazu > Spiegel Online
Brisant: Anscheinend waren ERFA-Gruppen (Erfahrungsaustausch-Gruppen) bis in die Unterabteilungen in der größten deutschen Branche an der Tagesordnung. Jetzt muss das Bundeskartellamt „von Amts wegen” handeln. Es dürften die höchsten jemals in Deutschland ausgesprochenen Kartellstrafen werden. Gespannt sein darf man, ob es VW gelingt, in den Kronzeugen-Status zu kommen und damit straffrei auszugehen. Wir halten Sie über die Hintergründe auf dem Laufenden.
Auch für den Geschäftsführer kleinerer Unternehmen wird das Thema Fusion/Preise /Konditionenpolitik immer mehr zum Problem. Achten Sie darauf, wer an Branchentreffen zu diesen Themen teilnimmt. Halten Sie sich zurück. Das Bundeskartellamt wirbt auf seinen Internet-Seiten offensiv für das anonyme Anzeig-Verfahren, das Privatpersonen (auch Ihren Mitarbeitern) strikte Anonymität zusichert. Beachten Sie dazu das Portal
www.business-keeper.de – das zur Korruptionsbekämpfung begründet wurde, unterdessen auch die Mitarbeiter in Firmen animiert, jegliche Compliance-Verstöße (z. B. auch gegen Wettbewerbsvorschriften) anonym zu melden.