Unterdessen gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) seit 10 Jahren. Zur befürchteten Flut von gerichtlichen Verfahren ist es aber nicht gekommen. Dennoch gibt es immer wieder Versuche von Bewerbern, Entschädigungen zu erstreiten. Nach wie vor werden – was in Internet-Zeiten einfach ist – Stellenausschreibungen systematisch auf Fehler recherchiert. Umgekehrt ist in mancher Personalabteilung (wenn nur selten ausgeschrieben wird) der Leichtsinn eingekehrt. Vermeidbare Fehler sind: …
Schlagwort: AGG-Hopper
Volkelt-Brief 05/2014
Themen heute: IT - was passiert, wenn Sie sich vom Partner oder dem Geschäftspartner trennen? + GmbH-Kauf: Wirtschaftsprüfer haftet für Fehlinformationen + Gewinnausschüttung: Gesellschafter können mehr gestalten + Geschäftsführer-Haftung: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag + Bonität: Eigene Recherchen kosten nicht viel + Kartellverfahren: Schadensersatz müssen alle zahlen + Mitarbeiter: Arbeitsgericht stärkt Sie gegen AGG-Hopper+ Terminsache 15.2 – Jahresmeldung zur Sozialversicherung + BISS …
Jetzt haben Sie als Arbeitgeber gute gerichtliche Argumente gegen Schein-Bewerber, denen es nur darum geht, nach einer fehlerhaften Stellenausschreibung eine Entschädigung zu kassieren. Laut Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gibt es …