Grundbesitzunternehmen genießen einen Steuervorteil: Sie können bestimmte Kosten bei der Ermittlung des Gewerbeertrages verrechnen (sog. Grundbesitzkürzung). Die Finanzbehörden lassen die Grundbesitzkürzung aber nur zu, solange es sich nicht um eine Betriebsaufspaltung handelt. Was tun?
Schlagwort: 67. Lebensjahr
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Volkelt-Brief 21/2012
Themen heute: Frontal-Angriff auf die Geschäftsfüher-Altersversorgung + FG München: Es besteht (doch) keine Anpassugnspflicht für Alt-Pensionszusagen an den Gesellschafter-Geschäftsführe + Neue von der Leyen – Pläne: Betrifft nur selbständige (Neben-) Tätigkeiten des Geschäftsführers + Auf was müssen wir uns auf die Zeit nach den Wahlen vorbereiten? + Presse hat kein Anrecht auf Auskunft über Geschäftsführer-Gehalt + eBay-Verkäufe: Wenn er Ehegatte laufend „verkauft” wird es gewerblich – so müssen Sie aufpassen + BISS …