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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 33/2017

Füh­rung: Gestal­tung der Arbeits­ver­trä­ge ist Chef­sa­che + TOPs zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Wie­viel Tak­tie­ren darf sein? + Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: So viel Befris­tung müs­sen Sie schon akzep­tie­ren + Steu­er­prü­fung: BFH unter­sagt will­kür­li­che Umsatz-Schät­zung + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Dash­cam-Auf­nah­men als Beweismittel

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Volkelt-Briefe

Natur-Gewalten: Insolvenzantragspflicht soll verlängert werden

Über­flu­tun­gen, Orka­ne, Hagel­schä­den: Immer öfter sind Unter­neh­men betrof­fen, u. U. exis­ten­zi­ell. Pro­blem: Die Scha­denser­mitt­lung ist auf­wen­dig und oft nur unter erschwer­ten Bedin­gun­gen mög­lich. Recht­li­ches Pro­blem: Ist das Unter­neh­men auf­grund des Scha­dens zah­lungs­un­fä­hig oder über­schul­det, muss der Geschäfts­füh­rer inner­halb von 3 Wochen Insol­venz­an­trag stel­len (§ 15a InsO). Unter­lässt er das, macht er sich u. U. straf­bar. Bei Groß­schä­den ist es kaum mög­lich, so schnell exak­te Zah­len zu ermit­teln. Dazu gibt es jetzt einen Vor­stoß aus Bay­ern: Danach soll die Insol­venz­an­trags­frist auf 6 Mona­te ver­län­gert wer­den, wenn die Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder Über­schul­dung unmit­tel­bar in Folge von Hoch­was­ser, Stark­re­gen, Erd­rutsch, Lawi­ne, Orkan oder ande­ren Natur­ka­ta­stro­phen ein­ge­tre­ten ist (Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um Bay­ern, PM 91/16). …