Die Steuererleichterung (0,5%-Methode zur Ermittlung der Lohnsteuer für die Privatnutzung durch den Geschäftsführer) für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge zeigt bislang wenig Wirkung. Viele Unternehmen zögern beim Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität. Der Automobil-Experte Ferdinand Dudenhöffer ermittelte für die ersten 4 Monate des Jahres insgesamt 9.961 Anschaffungen und damit einen Elektroanteil unter den Firmenwagen von gerade einmal 3,5 %. Spitzenreiter bei den E‑Fahrzeugen ist das Tesla Model 3 mit einem Marktanteil von 12 %. Die deutschen Autobauer spielen in diesem Segment keine Rolle – auch nicht bei den Hybrid-Modellen.
Schlagwort: 5% Methode
Volkelt-Brief 13/2019
Gender Pay Gap: Gleicher Lohn nur für gleiche Leistung + Schiedsverfahren: Mit vielen Vorteilen und ohne Risiko für den Fremd-Geschäftsführer + Digitales: Immer mehr Online-Shops werden stationär + Geschäftsführer-Gehalt: Weniger Streitfälle um „vGA” + Geschäftsführer privat: Vorteile mit dem E‑Bike von der GmbH + GmbH/Recht: Pflichten Ihres Rechtsanwalts + GmbH/Recht: Beschlussfassung in der Einheitsgesellschaft + Fehlerhafte Adresse ist kein Verstoß gegen die Formvorschriften + GmbH/Steuer: Finanzamt auf Abwegen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Verstopfte Straßen, teure Parkplätze und schlechte Luft: Alles gute Gründe auch für Geschäftsführer umzusteigen und sich neben dem Firmenwagen mehr Mobilität zu gönnen. Wer sich ein E‑Bike inkl. Privatnutzung von der GmbH zahlen lassen will, bekommt ab sofort Starthilfe vom Staat (BMF-Schreiben v. 13.3.2019 – 3 – S 233.4/187).
Volkelt-Brief 09/2019
Geschäftsführer-Job: Vom 12-Stunden Tag, Dauerbelastung und lerbenslangem Lernen + GmbH/Betriebsrat: Mit neuen Arbeitsgesetzen werden die Karten neu gemischt + Digitales: TV versus Streaming-Dienste – neue Marketingformen auf dem Vormarsch + GmbH/IT-Sicherheit: CEO-Betrugs-Masche erobert jetzt auch kleinere Unternehmen + Bürokratie: Steuerquote in Deutschland auf Höchststand + GmbH/Firmenwagen: Noch mehr Vorteile für Elektro-Fahrzeuge + GmbH/Recht: Vorsicht bei satzungsdurchbrechenden Beschlüssen + ACHTUNG: Finanzbehörden verlangen Strafsteuern für Google-Adword-Werbung
BISS … die Wirtschaft-Satire
Laut Bundesfinanzministerium (BMF) werden die steuerlichen Vorteile für E‑Fahrzeuge (hier: die sog. 0,5-%-Methode) überarbeitet und sogar noch erweitert (vgl. Nr. 1/2019). Danach wird das oben genannte Steuerprivileg für Privatfahrten auch für Anschaffungen auf 2018 erweitert. Voraussetzung: Die Überlassung an den Geschäftsführer erfolgt erst in 2019. Und: Außerdem hat BMF angekündigt, dass das Steuerprivileg für Privatfahrten über 2021 ausgedehnt werden soll, eventuell bis 2029 – und damit über die gesamte Laufzeit.
auf den 174 Seiten Koalitionspapier taucht nicht einmal die „GmbH” auf. Was nicht heißt, es bestünde kein Handlungsbedarf. Verwiesen sei auf offene Rechtsfragen zur Gesellschafterliste, die Möglichkeit einer beurkundungsfreien Übertragung von GmbH-Anteilen oder Probleme bei der Beschlussfeststellung. In Sachen GmbH-Gesellschaftsrecht ist also in den nächsten 4 Jahren nicht mit Änderungen zu rechnen.
Auch in Sachen …