Viele GmbH-Gesellschafter (-Geschäftsführer) finanzieren ihre GmbH mit einem Gesellschafter-Darlehen. Aufpassen müssen Sie bei der Rückzahlung: Verrechnen Sie das Darlehen z. B. mit einer Forderung der GmbH gegenüber Dritten, hat das Folgen für die Haftung. Konkret: …
Schlagwort: 16 U 53/11
Kategorien
Volkelt-Brief 32/2012
Themen heute: Umsatzsteuer – Erhöhnung nur noch eine Frage der zeit – Reverse-Charge-Verfahren wird ausgedehnt + GmbH darf Forderung nicht einfach an den Gesellschafter abtreten + Telefonitis: Was tun gegen Dauer-Telefonieren? TIPPs und bessere Vorsätze + Geschäftsunterlagen: Finanzamt zahlt für die Sicherheit (Video-Überwachung, Dienstahl) + BISS .….