Nach § 21 GmbH-Gesetz ist der Geschäftsführer berechtigt, eine Nachfrist zur Einzahlung einer ausstehenden Einlage zu setzen und bei Nichterfüllung den Ausschluss aus der GmbH anzudrohen. Diese Erklärung muss schriftlich mittels Einschreiben erfolgen. Dazu der BGH: Das Einwurf-Einschreiben erfüllt diese Voraussetzungen (BGH, Urteil vom 27.9.2016, II ZR 299/15). …
Schlagwort: § 21 GmbHG
Kategorien
Volkelt-Brief 32/2013
Themen heute : Warum sind viele Geschäftsführer beratungsresistent? + Gesellschafter-Geschäftsführer: Lohn-Umwandlung kostet Vorsorgeaufwand + NEU: Steuerberater haftet bei Verstoß gegen Pflichtveröffentlichung + Steuer: Kippt der „Soli” doch noch? + GmbH-Recht: Gesellschafter muss bei Kapitalerhöhung einzahlen + Arbeitsrecht: Leiharbeiter haben Anspruch auf Sonderzahlungen + Umgang mit Beratern: Steuerberater muss auf Insolvenzgefahr hinweisen + BISS …
Beschließen die Gesellschafter eine Kapitalerhöhung durch Erhöhung eines GmbH-Anteils, muss der Gesellschafter …