Nach dem Urteil des LG München zu Uli Hoeneß können sich die Finanzbehörden auf der Siegerseite fühlen. Das Gericht bestätigte die Anforderungen an eine Selbstanzeige. Auch die Höhe des Strafmaßes hat damit Bestand (vgl. BGH, Urteil vom 7.2.2012, 1 Str 525/11). Die Finanzbehörden haben weiter großes Interesse daran, das Thema „am Leben zu halten“, um den öffentlichen Druck auf Steuerhinterzieher hoch zu halten.
Auch einige andere Verfahren …vor den Finanzgerichten seit Jahresbeginn zeigen in eine fiskusfreundliche Richtung. Das betrifft z. B. die steuerliche Behandlung von Erstattungszinsen. Also der Zinsen, die Steuerzahler und Unternehmer zurückerhalten, wenn Ihnen zuviel Steuern berechnet wurden. Laut BFH erhöhen erstattete Zinsen den Gewinn und müssen verteuert werden (vgl. Nr. 8/2014).
Das gilt auch für Kartellstrafen, die Unternehmen bezahlen (vgl. Nr. 9/2014). Auch ansonsten zeigen die Urteile des BFH aus 2014 wenig Innovatives oder Korrigierendes zugunsten der Steuer zahlenden Unternehmen.
Noch aus steht eine wichtige Entscheidung für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Dabei geht es um die steuerliche Behandlung der Pensionsrückstellung, wenn der Geschäftsführer vor Erreichen der steuerlich verlangten Erdienstgrenze (10 Jahre) aus der GmbH ausscheidet. Je nach Ausgang des Verfahrens, wird die gesamte Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) aufgelöst (Aktenzeichen des Verfahren: I R 76/13). Empfehlung: Zögern Sie bei Krankheit ein Ausscheiden bis zum Erreichen der Erdienstgrenze hinaus, z. B. durch Reduzierung des Arbeitsumfangs oder Einstellung eines zusätzlichen Geschäftsführers (des Junior).
Nicht viel mehr Bewegung ist derzeit auch in der Steuerplanung der Politik. Außer: Einzelunternehmen sollen einfacher Rücklagen bilden können (Thesaurierungsregel).
Einige Zusatzsteuern sind bereits auszumachen. So bekommen die Kommunen mehr Spielraum bei der Grundsteuer. Die meisten Kommunen werden das aufgreifen und zügig umsetzen. Für größere Unternehmen wird die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (vgl. Nr. 35/2013) vermutlich noch in diesem Jahr zusätzlichen Bürokratieaufwand verbunden mit den entsprechenden Kosten bringen.
Hinter der publikumsträchtigen Debatte um Steuergerechtigkeit geht unter, dass sich viele Betriebe im Besteuerungsalltag ständig gegen Repressalien der Finanzbehörden wehren müssen (z. B. Kontensperrungen bei Bagatell-Steuerrückständen). Oft findet Verwaltungshandeln ohne wirkliche Kontrollmöglichkeit statt. Auch an dieser Stelle besteht dringend Handlungsbedarf.