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Finanzen/Umsatzprobleme: Was tun, wenn einer der Hauptkunden schwächelt?

Ein typi­scher Fall aus der Pra­xis: Einer Ihrer Haupt­kun­den (main cus­to­mer) schwä­chelt und muss Insol­venz anmel­den. In der Fol­ge prüft der Insol­venz­ver­wal­ter, inwie­weit bestehen­de Ver­trä­ge gekün­digt wer­den kön­nen bzw. inwie­weit über neue Zah­lungs­zie­le ver­han­delt wer­den kann. Für  die betrof­fe­ne GmbH bedeu­tet das: Wenn Sie kei­ne neu­en Kun­den fin­den, kann die GmbH die lau­fen­den Kos­ten für Mie­te und Löh­ne nur zah­len, indem Reser­ven – sprich: Gewin­ne – aus den Vor­jah­ren ver­braucht wer­den. Was tun? … 

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Digitales: Neue Märkte erschließen mit Landscaping

In Sachen Digi­ta­li­sie­rung dreht sich (fast) Alles um Start­Ups. Kon­zer­ne betei­li­gen sich. Inves­to­ren suchen nach Gewinn ver­spre­chen­den Betei­li­gun­gen, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men inten­si­vie­ren ihre Digi­ta­li­sie­rungs-Stra­te­gien. Auch in den Unter­hal­tungs­pro­gram­men vie­ler TV-Sen­dern buh­len Fir­men­grün­der um finan­zi­el­le Start­hil­fen und Betei­li­gun­gen – zum Teil mit mehr oder weni­ger abstru­sen Ideen und nai­ven Vor­stel­lun­gen über Inno­va­ti­ons­pro­zes­se, Markt­me­cha­nis­men und Mar­ke­ting. Das ist Unter­hal­tungs­fern­se­hen. Unter­des­sen hat sich die Start- Up-Sze­ne pro­fes­sio­na­li­siert. Es gibt gut geschul­te Grün­dungs­be­ra­ter (Inku­ba­to­ren, Acce­le­ra­to­ren), KfW-För­der­pro­gram­me, Infor­ma­ti­ons­por­ta­le der Minis­te­ri­en, Uni­ver­si­tä­ten, der Wirt­schafts- und Branchenverbände.

Es gilt:

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Lamborghini Aventador nicht als Firmenwagen anerkannt

Der Fir­men­wa­gen darf zwar grund­sätz­lich „reprä­sen­ta­tiv” aus­fal­len. Aber: Nach der Recht­spre­chung der Finanz­ge­rich­te gibt es Gren­zen – der Fir­men­wa­gen darf ins­ge­samt nur „ange­mes­sen” sein, er muss zur Grö­ße und Bedeu­tung des Unter­neh­mens pas­sen. Laut Finanz­ge­richt (FG) Ham­burg ist ein unan­ge­mes­se­nes Fahr­zeug steu­er­lich als Reprä­sen­ta­ti­ons­auf­wand zu behan­deln und wie eine Jagd oder ein Segel­boot nicht abzugs­fä­hig (FG Ham­burg, Urteil v. 11.10.2018, 2 K 116/18).

Die Klä­ge­rin betreibt ein Gebäu­de­rei­ni­gungs­un­ter­neh­men. Sie hat­te im Novem­ber 2016 einen gebrauch­ten Lam­bor­ghi­ni Aven­ta­tor LP 700–4 (Kilo­me­ter­stand 18.700) mit trans­pa­ren­ter Motor­hau­be für 298.475 EUR brut­to erwor­ben. Ein Vor­steu­er­ab­zug ist nicht mög­lich. Aus­nah­me: Han­delt das Unter­neh­men selbst mit reprä­sen­ta­ti­ven hoch­wer­ti­gen Auto­mo­bi­len, ist aus­nahms­wei­se ein Vor­steu­er- bzw. Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug mög­lich (vgl. dazu auch Nr. 26/2018).

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Reformen: Kommission für ein Unternehmensteuergesetzbuch

Zahl­rei­che Steu­er­ex­per­ten for­dern unter­des­sen die Ein­set­zung einer Regie­rungs­kom­mis­si­on zur Reform der Unter­neh­mens­steu­ern – und zwar noch vor Ablauf der Legis­la­tur­pe­ri­ode. Nur so kann die inter­na­tio­na­le Wett­be­werbs­fä­hig­keit der deut­schen Wirt­schaft auf Dau­er gesi­chert wer­den. Zen­tra­ler Punkt der Reform wird danach eine kom­plet­te Nivel­lie­rung der Gewer­be­steu­er sein (Quel­le: Leit­li­ni­en für ein Unter­neh­men­steu­er­ge­setz­buch, in GmbHR 2019, R4 ff.).

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Neues Urteil: Unkenntnis schützt den GmbH-Geschäftsführer nicht

Unkennt­nis über Steu­er­pflich­ten- und ‑fris­ten tau­gen nicht für den Geschäfts­füh­rer als Argu­ment im Finanz­ge­richts­ver­fah­ren. Dazu der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH): „Es bestehen kei­ne ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken dage­gen, dass der Geschäfts­füh­rer einer GmbH im Haf­tungs­ver­fah­ren mit Ein­wen­dun­gen gegen die Höhe der Steu­er­for­de­run­gen gemäß § 166 AO aus­ge­schlos­sen ist, wenn er der For­de­rungs­an­mel­dung des Finanz­sam­tes hät­te wider­spre­chen kön­nen, dies aber unter­las­sen hat. Man­geln­de Kennt­nis­se der Grund­pflich­ten eines Geschäfts­füh­rers einer GmbH ent­schul­di­gen eine Pflicht­ver­let­zung nicht” (BFH, Beschluss v. 18.9.2018, XI R 54/17).

Bei der Betriebs­prü­fung wur­den Män­gel in der Kas­sen­füh­rung fest­ge­stellt – so dass das Finanz­amt den Umsatz und den Gewinn der betrof­fe­nen GmbH schätz­te. Wich­tig: Auch und gera­de in der Insol­venz muss der Geschäfts­füh­rer Steu­er­for­de­run­gen prü­fen, ggf. wider­spre­chen und gericht­lich prü­fen lassen.

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Anzahl der Beschäftigten: Finanzamt muss richtig zählen

Die Fest­stel­lung der Aus­gangs­lohn­sum­me und die Fest­stel­lung der Anzahl der Beschäf­tig­ten sind zwei getrenn­te Fest­stel­lun­gen. Allein aus der Fest­stel­lung der Aus­gangs­lohn­sum­me lässt sich nicht fest­stel­len, ob das Unter­neh­men mehr oder weni­ger als 20 Beschäf­tig­te hat und dem­nach die Ver­scho­nungs­reg­lung anzu­wen­den ist (§ 13a Abs. 1 ErbStG). Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) ver­langt zwei getrenn­te Fest­stel­lun­gen – eine Schät­zung der Beschäf­tig­ten­zahl ist nicht aus­rei­chend und hat kei­ne Bin­dungs­wir­kung (BFH, Urteil v. 5.9.2018, II R 57/15).

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Brexit: Hilfreiche Infos für Import/Export-Unternehmen

Die Brexit-Ent­schei­dung (202 gegen 432 Stim­men gegen den geord­ne­ten Brexit) steht. Für die Kol­le­gen mit GB-Import-Export heißt das: Soll die Zoll­ab­fer­ti­gung (ab 29.3.2019) inhouse oder durch einen exter­nen Bera­ter abge­wi­ckelt wer­den? Was kon­kret an Papier­kram kommt, ergibt sich aus den offi­zi­el­len Infos des Zoll. Gute Bera­tung und Dienst­leis­tung dazu bie­tet >Tran­salex– auch die meis­ten IHKs haben Bera­ter abge­stellt oder ver­mit­teln Berater.

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GF-Jobwechsel: Neue Rechtslage zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

Wer von den Kollegen/Innen zu Jah­res­be­ginn eine neue Job-Her­aus­for­de­rung ange­nom­men hat, ist gut bera­ten, sei­ne nach­ver­trag­li­chen Pflich­ten aus dem alten Anstel­lungs­ver­trag ein­zu­hal­ten. In der Regel sind saf­ti­ge Ver­tragstra­fen fäl­lig, wenn gegen das nach­ver­trag­li­che Wett­be­werbs­ver­bot ver­sto­ßen wird. Die Bereit­schaft der Unter­neh­men, sol­che Stra­fen durch­zu­set­zen, ist aus­ge­spro­chen hoch und der Ver­stoß als sol­cher ist auch nicht dazu geeig­net, Ihr per­sön­li­ches Renom­mee zu erhö­hen. Es ist also kei­ne Opti­on, es dar­auf ankom­men zu lassen.

Für die Kollegen/Innen, die der Mei­nung sind, dass ihr Wett­be­werbs­ver­bot zu weit greift (Berufs­ver­bot), gibt es ein neu­es Urteil des OLG München: … 

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GF-Erfahrungsaustausch: Diese Themen bestimmen die Tagesordnung

Auf Neu­jahrs­emp­fän­gen – der Stadt, der Gemein­de, der IHK oder des jewei­li­gen Bran­chen­ver­ban­des –  erge­ben sich gute Mög­lich­kei­ten zu inter­es­san­ten Gesprä­chen mit den Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen/In­nen. Auf dem dies­jäh­ri­gen Neu­jahrs­emp­fang der IHK Frei­burg war zu spü­ren: Die Stim­mung in der Wirt­schaft hat einen ers­ten Dämp­fer. Auto­mo­bil-Zulie­fe­rer kor­ri­gie­ren ihre Pla­nun­gen nach unten und der Fach­kräf­te- bzw. Arbeits­kräf­te­man­gel hält an.

Im 2. Jahr in Fol­ge gab es wie­der mehr Anmel­dun­gen von den Kol­le­gen zu die­ser IHK-Ver­an­stal­tung. Man enga­giert sich, sucht den Aus­tausch unter­ein­an­der und geht in die Öffent­lich­keit. Die Men­schen der Wirt­schaft rücken enger zusam­men. Am Ran­de erga­ben sich wie immer vie­le Mög­lich­kei­ten, sich mit den Kol­le­gen über sol­che The­men, über die sonst nur am Ran­de gespro­chen wird, etwas inten­si­ver aus­zu­tau­schen. Die­ses Jahr etwa über die zuneh­men­den Kon­trol­len und Gän­ge­lun­gen der Wirt­schaft. Beson­ders oft genannt wur­den die­ses Jahr vor allem drei Punkte: … 

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Digitales: Krypto-Währungen – spekulieren: JA, Investieren: NEIN

Der Bit­co­in – das bekann­tes­te digi­ta­le Zah­lungs­mit­tel – wird nach einem Höchst­stand von rund 20.000 $ unter­des­sen nur noch mit 3.300 $ gehan­delt. Nur noch Spe­ku­lan­ten blei­ben dran. Den­noch: