Die durchschnittliche Verweildauer auf den DAX-Vorstandsetagen hat sich in den letzten 10 Jahren fast halbiert. (Quelle: Der Aufsichtsrat, 7/2019). Noch schneller dreht das Rad nach einer Studie der Personalberatung Heidrick & Struggles. Danach sind die Vorstände der 30 DAX-Konzerne aktuell im Durchschnitt gerade einmal seit knapp 5,3 Jahren im Amt. Bei einer früheren Erhebung aus dem Jahr 2014 waren es noch sechs Jahre. Für GmbH-Geschäftsführer liegen vergleichbare Zahlen nicht vor – GmbHs sind meist inhabergeführt und damit kaum vergleichbar.
Kategorie: Volkelt-Briefe
Die Sozialen Medien (WhatsApp, Facebook) machen auch nicht vor der Firma halt. Mehr noch: Viele Kollegen/Innen beklagen, dass Mitarbeiter jede nur mögliche Minute zum Blick ins Smartphone/IPhone nutzen. Man spürt förmlich, wie schwer es sein muss, dem Blick und den Klicks auf die Tastatur zu widerstehen. Nimmt das überhand, hilft nur ein „Handy-Verbot” am Arbeitsplatz – festgeschrieben im Arbeitsvertrag und in der Betriebsvereinbarung.
Noch ärgerlicher wird es, wenn …
Einige Kollegen/Innen nutzen die bevorstehenden Umbruchzeiten bereits jetzt dazu, die Unternehmensstrategie anzupassen – die Grundlagen für die Digitalisierung zu schaffen, Kapazitätsanpassungen umzusetzen oder das gesamte Geschäftsmodell auf den Prüfstand zu stellen. Wichtig: Wer hier Neuland betritt, sollte/muss sich extern beraten lassen. Wir haben an dieser Stelle bereits auf die Verpflichtung der Geschäftsführung zur externen Beratung hingewiesen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil v. 22.6.2006, 1 U 34/03 zum Zukauf eines Unternehmens). Externer Beratungsbedarf entsteht immer, wenn Sie zeitlich begrenzte Aufgaben an einen Spezialisten übertragen und Sie kein eigenes Personal für eine bestimmte Aufgabe einstellen wollen. Ist die Aufgabe erledigt, ist das Beratungsverhältnis beendet und der Berater scheidet aus. Die Ausgestaltung des Beratervertrages ist Sache der Parteien. Zeichnen Sie den Ihnen vorgelegten Vertrag nicht einfach ab. Machen Sie die Auftragsvergabe grundsätzlich immer davon abhängig, dass Ihre Interessen ausreichend berücksichtigt sind. Vertragliche Mängel bringen Ihnen als Geschäftsführer und Ihrer Firma erhebliche Nachteile und verursachen Mehrkosten. Die häufigsten Fehler bei Vertragsschluss sind: …
Viele – aber keineswegs alle – Mitarbeiter arbeiten mit dem PC, einem Notebook oder einem Tablet. Damit können sie sich jederzeit auf das firmeninterne Intranet einloggen. Auch, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten oder unterwegs beim Kunden sind. Umgekehrt sind die Mitarbeiter damit auch jederzeit von der vorgesetzten Stelle oder von der Geschäftsleitung erreichbar. Das kann sehr wichtig sein, z. B. wenn der Außendienst zusätzliche Informationen über einen Kunden braucht, wenn das Controlling nachkalkulieren muss oder wenn der Kunde Zusatzinformationen über das Produkt braucht, die der Außendienst nicht bedienen kann. Aber auch die informelle Kommunikation/Erreichbarkeit wird von den HR/Personal-Verantwortlichen in immer mehr Unternehmen als Instrument der Mitarbeiter-Bindung eingesetzt.
Wie aber kann das Unternehmen mit den Mitarbeitern kommunizieren, deren Arbeitsplatz keinen direkten und permanenten Zugriff auf Intranet-Informationen des Unternehmens haben? …
Empfiehlt ein Influencer ein Produkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, stellt dies verbotene getarnte Werbung dar, wenn er/sie sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er/sie empfiehlt. Mit dieser Begründung untersagte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main getarnte Werbung auf Instagram (OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.6.2019, 6 W 35/19).
Werden im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung GmbH-Anteile auf die nächste Generation übertragen, gibt es einige Möglichkeiten, Steuern zu sparen. So können Anteile im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bis zum Freibetrag steuerfrei übertragen/geschenkt werden. Nach den neuen Regelungen zur Erbschaftssteuer für Unternehmen profitieren GmbHs mit einem Unternehmenswert bis 26 Mio. EUR von der sog. Verschonungsregel. GmbH-Erben, die den Bestand des Unternehmens weiter führen, können danach sogar völlig steuerfrei ausgehen.
ACHTUNG: …
Wer als Aufsichtsrat (Beirat) für ein Unternehmen kontrollierend tätig wird und dafür eine regelmäßige Vergütung erhält, kann seine Leistungen nicht inkl. Mehrwertsteuer verrechnen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt für den Fall eines niederländischen Aufsichtsrats entschieden. Das gilt auch für Deutschland und für alle Geschäftsführer, die nebenberuflich in den Aufsichtsrat/Beirat eines Unternehmens berufen sind (EuGH, Urteil v. 13.6.2019, C 420/18).
Seit 2014 wird die ordnungsgemäße Meldung und Abführung der Beiträge zur Künstlersozialversicherung (KSV) durch die Deutsche Rentenversicherung (DR) geprüft. Ziel ist die flächendeckende Prüfung, die aber auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 noch nicht durchgesetzt werden konnte. Informieren Sie sich vorab, welche Leistungen beitragspflichtig sind. Beispiele gibt es auf der Homepage der KSV > www.kuenstlersozialkasse.de. Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 4,2 % des Auftragsvolumens. In 2020 wird der Beitragssatz unverändert bei 4,2 % liegen. Stichtag ist jeweils der 31.3. des Folgejahres. Bis dahin müssen Sie die beitragspflichtigen Leistungen aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr an die KSV melden (Mitteilung des BMAS vom 5.7.2019).
Einigen sich die Gesellschafter der GmbH und der Geschäftsführer auf eine Beendigung des Anstellungsvertrages und vereinbaren sie dazu im Aufhebungsvertrag einen (nicht weiter modifizierten) Anspruch auf eine Abfindung, entsteht ein Rechtsanspruch auf Abfindung – so, als wäre im Anstellungsvertrag ein Anspruch auf Abfindung vereinbart worden (OLG Düsseldorf, Urteil v. 25.4.2019, 6 U 28/18).
Stand 1.1.2019 gibt es in Deutschland 1.289.037 eingetragene GmbHs. Das entspricht einem Plus von 36.122 Gesellschaften gegenüber dem Vorjahr. Auch die Rechtsform UG (ausgewiesen in den Zahlen für GmbH) liegt weiter im Aufwärtstrend. Gegenüber dem Vorjahresbestand von 133.576 stieg der Bestand um 9.985 auf 143.561 Unternehmen in der Rechtsform einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft. Rückläufig ist dagegen die Zahl der in Deutschland tätigen Limiteds. Hier gab es im laufenden Geschäftsjahr einen Rückgang um 646 auf einen neuen Niedrigst-Bestand von 6.760 Limiteds.