Betrifft … | Trend |
Konjunktur (I) | Die Stimmung in den deutschen Chefetagen ist im Oktober gegenüber dem September unverändert geblieben. Der ifo Geschäftsklimaindex liegt unverändert bei 94,6 Punkten. Die Unternehmer schätzen ihre aktuelle Lage etwas weniger gut ein als im Vormonat. Ihre Erwartungen hingegen hellten sich etwas auf. Noch im 4. Quartal wird sich zeigen, inwieweit das Bestandsaufnahme, Hoffnung oder Wunschdenken in den Chefetagen ist. |
Konjunktur (II) | Laut Herbst-Umfrage der DIHK verschlechtern sich die Lage und die Erwartungen in der Industrie erheblich. In der Folge schwächelt jetzt auch die Inlandsnachfrage. „Die Abkühlung hinterlässt sichtbare Spuren bei industrienahen Dienstleistern und Großhändlern”. Zu den Nachfragesorgen für die Unternehmen kommen Unsicherheiten aufgrund wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen. Dies gilt insbesondere für die Klima- und Energiepolitik. |
Zinsen | Die EZB-Niedrigzinspolitik frisst sich unterdessen langsam in die Wirtschaft hinein und wird in 2020 weiter an die (Privat-) Kunden weitergereicht werden. Jetzt haben die Volksbanken und Sparkassen Konzepte vorgelegt, wie die einzelne Bank agieren kann, ohne dass Kunden verloren gehen. Fakt ist: Die Einlagenbeträge, ab denen einzelne Banken Negativzinsen (meist: 0,4 %) berechnen, sinken (bis: 100.000 EUR für Privatkunden) und werden voraussichtlich weiter sinken. Ausweg: Fondsparpläne. |
Kategorie: Volkelt-Briefe
Eine sittenwidrige und damit strafbare Veräußerung von betriebsnotwendigem GmbH-Vermögen muss belegt werden können, dass das Verhalten objektiv nachteilig ist und dass die an der Veräußerung beteiligten Personen (hier: Geschäftsführer) sittenwidrig gehandelt haben. Alleine die Tatsache, dass der Kaufpreis für das veräußerte Betriebsvermögen durch die Übernahme von Verbindlichkeiten beglichen wurde, ist allerdings kein Indiz für eine sittenwidrige Handlung (BGH, Urteil v. 16.7.2019, II ZR 426/17).
Übt ein Vorstandsmitglied unmittelbar nach der Beendigung seines Vorstandsdienstvertrags bis zu seiner Pensionierung in derselben Gesellschaft weitere Funktionen als Leitender Angestellter aus, kommt es nicht zu einer Unterbrechung seiner Betriebszugehörigkeit, so dass die sog. m/n‑tel-Regelung keine Anwendung findet (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG). Danach hätte der Geschäftsführer einen Teilanspruch gegen seinen Arbeitgeber (OLG Hamburg, Urteil v. 23.8.2019, 11 U 63/19).
Eine Influencerin (hier: 500.000 Follower) muss bei der Präsentation fremder Waren auf ihrem Instagram-Account diese Präsentationen als Werbung kenntlich machen. Unterlässt sie das, handelt sie wettbewerbswidrig. Die Influencerin verlinkte Bilder von sich und den jeweiligen Produkten mit den Instagram-Accounts der Anbieter der jeweils in ihren Posts dargestellten Produkte und Dienstleistungen. Damit bleibt das OLG Frankfurt auf Linie (vgl. zuletzt Nr. 29/2019). Immer wenn produktbezogene Aussagen mit Herstellern/Händlern verlinkt werden, ist davon auszugehen, dass die Gerichte auf anzeigenpflichtige Werbung entscheiden werden. (OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 24.10.2019, 6 W 68/19).
Seit letzter Woche müssen die Richter der Zivilkammer des Landgerichts (LG) München insgesamt 18.000 Seiten Akten aus dem Kartellverfahren gegen Europas Lkw-Hersteller durcharbeiten (Aktenzeichen: 37 O 18602/17). Um dann – wahrscheinlich abschließend erst in einigen Jahren – darüber zu entscheiden, ob es Schadensersatz für einen zu teuer bezahlten Lkw gibt. Das Vorspiel ist jedenfalls abgeschlossen: Die Lkw-Hersteller müssen 14 Mrd. EUR Bußgeld an die Kartellbehörden zahlen. Jetzt geht es zusätzlich um 827 Mio. EUR Schadensersatz für bis zu 85.000 überteuerte Lkw.
Hintergrund: …
Die Zahlen sprechen für sich: Bis zum Jahr 2022 planen über eine halbe Million Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ihre Unternehmensnachfolge (Quelle: KfW Referat Volkswirtschaft). Rund 100.000 sind dabei aber bereits in diesem Jahr im Rückstand. Es geht also darum, die Nachfolge „anzupacken” und die Weichen frühzeitig zu stellen. In der Regel geht es dabei um einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren, bevor die Lösung unter Dach und Fach ist und der Senior die Verantwortung tatsächlich abgeben kann.
Fakt ist: Immer seltener gelingt in mittelständischen GmbHs eine interne Nachfolge-Lösung. Immer mehr Gesellschafter-Geschäftsführer sind darauf angewiesen, eine externe Nachfolgeregelung zu organisieren. Erster Schitt dazu: Informieren Sie sich darüber, wie der „Nachfolgemarkt” in Deutschland funktioniert. Dazu stellen wir Ihnen an dieser Stelle die Marktführer in Deutschland vor, die für mittelständische Unternehmen eine seriöse, wirtschaftlich ausgewogene und juristisch abgesicherte Lösung anbieten. Das sind: …
Hand auf´s Herz: Wie viel Kopfzerbrechen und Gedankenstunden hat Ihnen persönlich der Brexit bereitet? Monatelange Meetings mit Export, Vertrieb und Logistik? Stundenlange Telefonate mit den britischen Geschäftspartnern oder ellenlange Lektüre von Brexit-Checklisten, Warnhinweisen und sonstigen Tipps? Wird die aktuelle Lage wieder eine Kehrwendung eingelegt haben, während ich diese Zeilen niederschreibe? Am besten machen Sie diese Rechnung erst gar nicht auf. Jedenfalls gab und gibt es in dieser Größenordnung kein vergleichbares und zeitintensives Thema. Höchstens 1989 – mit Öffnung der deutsch-deutschen Grenze. Damals herrschte allerdings Euphorie und beste Phantasie in den Geschäftsführungs-Etagen. Davon kann jetzt leider nicht die Rede sein. Mit den besten Grüßen.
Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Grundsteuer | Mit der Neuregelung haben die Länder bzw. die Kommunen mehr Spielraum für die Festsetzung der Rahmenbedingungen. Gehen Sie davon aus, dass die Belastung – analog zur Grunderwerbsteuer-Reform – ab 2025 (stark) steigen wird. | Prüfen Sie, wie viel Grundstück tatsächlich gebraucht wird. Planen Sie die Nutzung und Verwertung von Vorrats-Grundstücken. |
Künstlersozialabgabe (KSV) | Der Beitrag zur Künstlersozialversicherung (KSV) beträgt in 2020 unverändert 4,2 %. Die Summe aller von Ihrer GmbH an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aus 2019 müssen Sie bis zum 31.3.2020 an die Künstlersozialversicherung (KSV) melden und für alle sozialversicherungspflichtigen Leistungen zahlen. | Terminsache: 31.3.2020
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Gute Gründerideen setzen sich oft erst durch, wenn ein gestandener Partner einsteigt. Entweder mit zusätzlichem Kapital, oder – wie jetzt im Fall IKEA – als Absicherung, wenn das Geschäftsmodell in Zeiten der Digitalisierung nachgebessert werden muss. So stellte man bei IKEA schon seit längerem fest, dass die Kunden immer mehr Probleme mit dem Zusammenbau der Möbel haben. Konsequenterweise hat man jetzt das Silicon-Valley StartUp TaskRabbit übernommen.
Die Idee: Dabei handelt es sich eine Plattform für Haushaltsdienstleistungen. Ob Möbelzusammenbauer, Hundefutterkäufer oder Babysitting: Kunden können hier kleine Arbeitsaufträge einstellen bzw. ihre Dienste anbieten. TaskRabbit berechnet dafür eine (geringe) Vermittlungsprovision. Zielgruppe sind zum einen einkommensstarke Familien, zum anderen Dienstleister, die – aus welchen Gründen auch immer – keinen Fulltime-Job anbieten wollen oder können. Vorteil IKEA: Bei einem Online-Einkauf kann man auf Termin auch gleich den (freiberuflichen) Monteur ordern. Das StartUp startet zunächst in der Region Rhein/Ruhr, anschließend sollen die großen deutschen Metropolen bedient werden.
Nur wenige Geschäftsführer machen von der Möglichkeit Gebrauch, mit Ihren Beratern Erfolgshonorare zu vereinbaren. Seit einigen Jahren ist das z. B. auch für Rechtsanwälte möglich. Das betrifft aber auch ganz allgemein die Auftragsvergabe an Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Erfolgshonorare mit diesen Berufsgruppen dürfen unter ganz bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden. Das sind z. B.: …