Zivil- und damit steuerrechtliche Voraussetzung für den wirksamen Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen zwei oder mehreren GmbHs sind: 1: Der Vertrag muss schriftlich vorliegen, 2. der Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlungen muss notariell beurkundet werden und 3. der Zustimmungsbeschluss muss ins Handelsregister eingetragen werden. Das gilt aber nicht zwingend für den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages, der lediglich einen Teil des ausgewiesenen Gesamtgewinns betrifft (BGH, Urteil v. 16.7.2019, II ZR 175/18).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Die Umlage zur Förderung von Ökostrom (EEG-Umlage) in Deutschland wird 2020 um mehr als 5 %. Das haben die Betreiber der großen Stromnetze bekannt gegeben. Die EEG-Umlage beträgt danach 6,76 Cent pro Kilowattstunde und liegt damit um 5,5 % höher als in diesem Jahr (6,41 Cent). Auch die Netzentgelte werden nach ersten Prognosen in 2020 weiter steigen. Bisher wurden laut einer Analyse des Verbraucherportals Check24 die neuen Netzentgelte für 68 % der Versorgungsgebiete veröffentlicht. Im Durchschnitt steigen sie nach bisherigen Zahlen für 2020 um 9 %. Nach Einschätzung des Verbraucherportals Verivox werden wohl auch die Großhandelspreise in 2020 über dem derzeitigen Niveau liegen. Auch die Kosten für Steuern und Abgaben werden weiter steigen. Fast 70 % der deutschen Kommunen (hier: über 20.000 Einwohner) haben bereits angekündigt, die Gewerbe- und/oder Grundsteuer erhöhen.
Vermietet eine GmbH neben Immobilien zusätzlich auch teile der zur Ausstattung gehörenden Wirtschaftsgüter (hier: Hoteleinrichtungen, Theken- und Buffeteinrichtungen) handelt es sich um eine schädliche Nebentätigkeit im Sinne des § 9 GewStG. Folge: Damit ist es nicht mehr möglich, den Teil des Gewerbeertrages, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes fällt, zu kürzen (BFH, Urteil v. 11.4.2019, III R 36/15).
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt die kürzlich geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, vgl. dazu Nr. 24/2018) zur steuerlichen Zulässigkeit eines Zweitwertkontos für (Gesellschafter-) Geschäftsführer einer GmbH, die nicht oder nicht beherrschend an der GmbH beteiligt sind, offiziell bestätigt. Damit sind die Vorgaben des BMF für alle Finanzämter bindend. Für diese Geschäftsführer kann damit ein Zeitwertkonto mit steuerlicher Wirkung eingerichtet werden (BMF-Schreiben v. 8.8.2019, IV C 5 – S 2332/07/0004).
Selbst wenn Sie die Höhe und die Zusammensetzung Ihres Geschäftsführer-Gehalts nach einer Steuerprüfung genau nach den Vorgaben des Betriebsprüfers nachbessern, ist das keine Garantie dafür, dass Ihr Geschäftsführer-Gehalt bei der nächsten Betriebsprüfung nicht noch einmal beanstandet wird. Das kann in der Praxis z. B. dann passieren, wenn ein neuer, junger und ehrgeiziger Betriebsprüfer den Fall übernimmt und der zeigen will, dass er besonders gründlich hinschaut (scharfer Hund).
Die Rechtlage: …
Auch alle GmbHs, die in den letzten Jahren gut verdient haben und hohe Rücklagen bilden konnten, tun sich schwer mit dem Angesparten: Was tun mit den Gewinn-Rücklagen? Nur noch (Hoch-)Risiko-Anlagen bringen einigermaßen Rendite. Geld auf dem Konto kostet, traditionelle Sparanlagen in festverzinslichen Anlagen bringen keine Verzinsung (Sparkassen, Volksbanken) oder bei den Privatbanken nur noch minimale Zinsen. Für den (Allein-) Gesellschafter-Geschäftsführer ist das lediglich ein Vermögenspoker. Entweder begnügt er sich mit leicht schrumpfenden Vermögenswerten oder er entscheidet sich für eine Risikoanlage. Wenn es gut geht, hat er gewonnen. Wenn nicht: Wo kein Richter, da keine Strafe.
Schwieriger ist es für den Fremd-Geschäftsführer oder den Geschäftsführer mit geringer Eigenbeteiligung und einigen Mit-Gesellschaftern. Hier gibt s in der Tat ein Haftungsproblem: Entscheiden die sich nämlich für eine Risiko-Anlage, müssen Sie bei einem Verlust damit rechnen, dass Sie zur Verantwortung gezogen werden können.
Juristisch bedeutet das: …
Noch gehöre ich zu den 49 % Firmenwagen-Nutzern, die seit Jahren einen Diesel (EURO 5) fahren (Quelle: Dataforce). Braucht kaum Sprit. Ist zuverlässig und verfügt über eine Reichweite, bei der ich mir keine Gedanken um´s Tanken oder Zurückkommen machen muss. Das wird sich ändern. Ich gehöre nämlich auch zu denen 25 % aller Geschäftsführer-Kollegen und Kolleginnen, die bei der Anschaffung des zukünftigen Firmenwagens einen Plug-in-Hybride bevorzugen würden. Nur 12 % der Kollegen/innen können sich dagegen vorstellen, auf ein E‑Auto umzusteigen. Neuester Trend: Der Diesel-Plug-in-Hybride – vereint die Vorteile eines Diesels mit der Ökologie eines E‑Motors. Mercedes und Citröen verkaufen schon die ersten Modelle. Peugeot zieht nach. Oder soll es sogar ein Wasserstoff-Plug-in-Hybride werden? Auch das gibt es schon – wird aber vorerst nur an ausgewählte Kunden verkauft. Immerhin: 2 % aller Firmenwagen fahren in Deutschland bereits mit Wasserstoff. Die Entscheidung rückt näher. Und spätestens, wenn ich nicht mehr nach Stuttgart einfahren darf, werde ich mich entscheiden. Das kann dauern. Mal sehen, wie die Gerichte entscheiden. An mir soll es jedenfalls nicht liegen. Mit den besten Grüßen.
Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Missstände in Unternehmen | Laut EU-Vorgabe werden Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern verpflichtet, zuverlässig funktionierende (interne und externe) Meldekanäle für Missstände einzurichten. Realisierung: Bis 2021 muss die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden (Quelle: EU-Richtlinie). | Prüfen Sie zusammen mit den Arbeitnehmern, ob und wie eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden kann. In Zukunft müssen Sie spätestens 3 Monate nach einer Reklamation reagieren. |
Leerfahrten, Wartezeiten und im Stau stehen sind Kostenfresser in der Logistik-Branche – aber ganz so leicht scheinen die Optimierungsprobleme der Branche mit Telefon, Fax und eMail nicht aus der Welt zu schaffen zu sein. Jetzt hat Finanzinvestor Frank Thelen hier einen dicken Investitionsstau und eine Finanzierungslücke aufgetan. Mit seiner Beteiligung an dem StartUp Smartlane will er jetzt Abhilfe schaffen und sogar eine europaweite Dienstleister-Lösung ins Rennen schicken: Mit Künstlicher Intelligenz (KI) werden die Parameter Lieferzeitfenster, Kapazitäten der Fahrer, Transportware, Wünsche der Kunden und Art und Größe der Flotte optimiert – und zeit, Sprit und Kosten einzusparen. Derzeit setzen erst 54 % der Branche auf vergleichbare Big-Data-Analytik. In 5 Jahren werden es über 80 % sein. Darauf baut das Entwicklungsteam von Smartlane und will bis dahin zur festen Marke in Europa werden.
Mithin Aufgabe dieses Informationsdienstes ist es, den Umgang von Behörden mit Unternehmen transparent zu machen. Z. B. das Vorgehen einzelner Finanzämter im Besteuerungs- bzw. Prüfverfahren öffentlich zu machen und so – neben dem Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren – zusätzlich eine Öffentlichkeit herzustellen, um möglichen Missbrauch oder Kompetenzüberschreitungen einzelner Behördenvertreter offen zu legen.
Beispiel: .…