Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Grundsteuer | Mit der Neuregelung haben die Länder bzw. die Kommunen mehr Spielraum für die Festsetzung der Rahmenbedingungen. Gehen Sie davon aus, dass die Belastung – analog zur Grunderwerbsteuer-Reform – ab 2025 (stark) steigen wird. | Prüfen Sie, wie viel Grundstück tatsächlich gebraucht wird. Planen Sie die Nutzung und Verwertung von Vorrats-Grundstücken. |
Künstlersozialabgabe (KSV) | Der Beitrag zur Künstlersozialversicherung (KSV) beträgt in 2020 unverändert 4,2 %. Die Summe aller von Ihrer GmbH an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aus 2019 müssen Sie bis zum 31.3.2020 an die Künstlersozialversicherung (KSV) melden und für alle sozialversicherungspflichtigen Leistungen zahlen. | Terminsache: 31.3.2020
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Kategorie: Volkelt-Briefe
Gute Gründerideen setzen sich oft erst durch, wenn ein gestandener Partner einsteigt. Entweder mit zusätzlichem Kapital, oder – wie jetzt im Fall IKEA – als Absicherung, wenn das Geschäftsmodell in Zeiten der Digitalisierung nachgebessert werden muss. So stellte man bei IKEA schon seit längerem fest, dass die Kunden immer mehr Probleme mit dem Zusammenbau der Möbel haben. Konsequenterweise hat man jetzt das Silicon-Valley StartUp TaskRabbit übernommen.
Die Idee: Dabei handelt es sich eine Plattform für Haushaltsdienstleistungen. Ob Möbelzusammenbauer, Hundefutterkäufer oder Babysitting: Kunden können hier kleine Arbeitsaufträge einstellen bzw. ihre Dienste anbieten. TaskRabbit berechnet dafür eine (geringe) Vermittlungsprovision. Zielgruppe sind zum einen einkommensstarke Familien, zum anderen Dienstleister, die – aus welchen Gründen auch immer – keinen Fulltime-Job anbieten wollen oder können. Vorteil IKEA: Bei einem Online-Einkauf kann man auf Termin auch gleich den (freiberuflichen) Monteur ordern. Das StartUp startet zunächst in der Region Rhein/Ruhr, anschließend sollen die großen deutschen Metropolen bedient werden.
Nur wenige Geschäftsführer machen von der Möglichkeit Gebrauch, mit Ihren Beratern Erfolgshonorare zu vereinbaren. Seit einigen Jahren ist das z. B. auch für Rechtsanwälte möglich. Das betrifft aber auch ganz allgemein die Auftragsvergabe an Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Erfolgshonorare mit diesen Berufsgruppen dürfen unter ganz bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden. Das sind z. B.: …
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, welche Personen Sie im Vorsorgefall vertreten und welche vorsorglichen Maßnahmen gelten. Haben Sie keinen Hausanwalt, der Ihre Papiere ordnet und hinterlegt, und wissen die Angehörigen nicht Bescheid über die Ablage, kann das bei der Umsetzung Ihres Willens zu Verzögerungen bis hin zur (unbeabsichtigten aber auch einer beabsichtigten) Unauffindbarkeit führen. Dieses Risiko können Sie ausschließen. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen. Vorteil: Die Eintragung erleichtert das Auffinden einer bestehenden Vollmacht (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) im Versorgungsfall. Eine rechtlich verbindliche Umsetzung ist damit sichergestellt.
Können Sie dem Finanzamt gegenüber nicht nachweisen, dass der Firmenwagen ausschließlich betrieblich genutzt wird, wird der dazu gebildete Investitionsabzugsbetrag rückgängig gemacht – erhöht also nachträglich den zu versteuernden Gewinn der GmbH. Dazu – so das Finanzgericht (FG) Münster – ist in der Regel der Nutzungsnachweis mit der Führung eines Fahrtenbuch zu erbringen (FG Münster, Urteil v. 10.7.2019, 7 K 2862/17 E).
Um alle Steuervergünstigungen, die mit der Gewährung einer Pensionszusage an den Geschäftsführer der GmbH verbunden sind, tatsächlich nutzen zu können, müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, die von den Finanzbehörden vorgeschrieben werden – so zuletzt zusammengefasst in einem ausführlichen BMF-Schreiben vom aus dem Jahre 2012 (Quelle: BMF-Schreiben IV C 2 – S 2742/10/10001). Fehlt nur eine der Voraussetzungen und wird dennoch eine Rückstellung für die Pensionsansprüche in der Bilanz ausgewiesen, kostet das. Die Rückstellung muss aufgelöst werden – der Steuervorteil ist dahin und muss zurückgezahlt werden. Auch rückwirkend.
Widerspruch ist zwecklos. …
Ob in der Lebensmittelbranche (Wilke, Deutscher Milch Kontor), in der Immobilienwirtschaft (Vonovia, Probleme mit Salmonellen), in der Pharmabranche (Verunreinigungen in Apotheken) oder in der industriellen Produktion (zahlreiche aktuelle Pkw-Rückrufaktionen): Überall bestehen Risiken für den ressortverantwortlichen Geschäftsführer oder sogar für alle Geschäftsführer in ihrer Gesamtverantwortung aus der Produkt- und Produzentenhaftung. Zu beachten sind Informations- und Aufklärungspflichten, aber auch sog. Organisationspflichten, wonach die Geschäftsleitung dafür zu sorgen hat, dass organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden, die einen „ordnungsgemäßen” Produktionsablauf sicherstellen. Leichter gesagt als getan in Zeiten von Fachkräftemangel und permanentem Wettbewerbsdruck. Dennoch: Als Geschäftsführer sind Sie es schlussendlich, der für Fehler gerade stehen muss. Neben den Schadensersatzansprüchen von Kunden geht es dabei auch um Ansprüche der Gesellschafter, die sich an der Geschäftsführung für den Schaden für das Unternehmen an den Geschäftsführern schadlos halten wollen und Ersatzansprüche stellen. Was tun bzw. wie umgehen mit dieser Situation? …
Kennen Sie Jennifer Morgan? US-Managerin, Jahrgang 1971 und seit Oktober 2019 Vorstandsvorsitzende der SAP-Unternehmensgruppe. Erwähnenswert insofern, als sie die erste Frau an der Spitze eines deutschen DAX-Unternehmens ist. Gratuliere. Für Zeitgenossen, die die Geschlechterdiskussion ernst nehmen, kann das aber nur ein Anfang sein. Im deutschen Mittelstand ist man da unterdessen schon ein ganzes Stück pragmatischer. „Wer am besten geeignet ist, bekommt den Job”, so die auf Managerinnen spezialisierte Headhunterin Christina Virzi. Was wäre eine Trumpf-Gruppe ohne Frau Leibinger-Kammüller oder Weltmarktführer Karl Storz ohne ihre unterdessen 80jährigen Senior-Chefin Sybill Storz? Ein bißchen mehr darf es allerdings immer sein. Mit den besten Grüßen.
Der Online-Handel ist bei jungen Menschen angesagt. Der Einzelhandel bekommt immer mehr Probleme, in den Innenstädten steigt der Leerstand und die das Einkaufs-Event-Erlebnis bleibt auf der Strecke. Einige Traditionsgeschäfte reagieren mit eigenen Internet-Shops, andere schließen sich zu regionalen Online-Shops zusammen. In Freiburg versucht man es jetzt mit einer Kooperation von Traditionsgeschäften mit regionalen StartUp-Unternehmer. Die Initiative heißt StartUp-Connnection.
Die Idee: Das Innenstadt-Einkaufserlebnis soll wiederbelebt werden. Traditions-Häuser stellen einen Teil ihrer Fläche regionalen StartUp-Anbietern zur Verfügung und schaffen damit ein neues Event-Erlebnis. Das verkostet der regionale Schnaps-Brauer sein Gebranntes im Traditions-Schuhhaus oder der regionale Nudel-Produzent präsentiert seine neuesten Nudel-Ideen beim traditionellen Herren-Ausstatter der Stadt. Der Mehrwert heißt: Synergie. Damit sollen wieder vermehrt Kunden aus der Region angezogen werden. Zusatz-Effekt: Die regionalen StartUps erhalten auf diese Weise eine Plattform, die sie aus eigener Kraft so nie schaffen würden. Die Macher sehen bereits erste Erfolge. Der so angelegte Event-Freitag toppte bereits den besten Verkaufssamstag.