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Unternehmens-Recht: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Grund­steu­er Mit der Neu­re­ge­lung haben die Län­der bzw. die Kom­mu­nen mehr Spiel­raum für die Fest­set­zung der Rah­men­be­din­gun­gen. Gehen Sie davon aus, dass die Belas­tung – ana­log zur Grund­er­werb­steu­er-Reform – ab 2025 (stark) stei­gen wird. Prü­fen Sie, wie viel Grund­stück tat­säch­lich gebraucht wird. Pla­nen Sie die Nut­zung und Ver­wer­tung von Vorrats-Grundstücken.
Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be (KSV) Der Bei­trag zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) beträgt in 2020 unver­än­dert 4,2 %. Die Sum­me aller von Ihrer GmbH an selb­stän­di­ge Künst­ler und Publi­zis­ten gezahl­ten Ent­gel­te aus 2019 müs­sen Sie bis zum 31.3.2020 an die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) mel­den und für alle sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Leis­tun­gen zahlen. Ter­min­sa­che: 31.3.2020

 

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Digitales: Neue Plattform für Haushalts-Dienstleistungen

Gute Grün­der­ideen set­zen sich oft erst durch, wenn ein gestan­de­ner Part­ner ein­steigt. Ent­we­der mit zusätz­li­chem Kapi­tal, oder – wie jetzt im Fall IKEA – als Absi­che­rung, wenn das Geschäfts­mo­dell in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung nach­ge­bes­sert wer­den muss. So stell­te man bei IKEA schon seit län­ge­rem fest, dass die Kun­den immer mehr Pro­ble­me mit dem Zusam­men­bau der Möbel haben. Kon­se­quen­ter­wei­se hat man jetzt das Sili­con-Val­ley Start­Up Tas­kRab­bit übernommen.

Die Idee: Dabei han­delt es sich eine Platt­form für Haus­halts­dienst­leis­tun­gen. Ob Möbel­zu­sam­men­bau­er, Hun­de­fut­ter­käu­fer oder Baby­sit­ting: Kun­den kön­nen hier klei­ne Arbeits­auf­trä­ge ein­stel­len bzw. ihre Diens­te anbie­ten. Tas­kRab­bit berech­net dafür eine (gerin­ge) Ver­mitt­lungs­pro­vi­si­on. Ziel­grup­pe sind zum einen ein­kom­mens­star­ke Fami­li­en, zum ande­ren Dienst­leis­ter, die – aus wel­chen Grün­den auch immer – kei­nen Full­time-Job anbie­ten wol­len oder kön­nen. Vor­teil IKEA: Bei einem Online-Ein­kauf kann man auf Ter­min auch gleich den (frei­be­ruf­li­chen) Mon­teur ordern. Das Start­Up star­tet zunächst in der Regi­on Rhein/Ruhr, anschlie­ßend sol­len die gro­ßen deut­schen Metro­po­len bedient werden.

Abzu­se­hen ist aller­dings, dass es  – wie etwa beim Per­so­nen­be­för­de­rer Uber – mit die­ser Platt­form in Deutsch­land zu arbeits‑, sozialversicherungs‑, steu­er- und gewer­be­recht­li­chen Pro­ble­men kom­men wird. Unge­klärt ist z. B. auch, wie sich das The­ma Mindestlohn/Tariflohn und damit ver­bun­de­ne (Doku­men­ta­ti­ons-) Pflich­ten auf eine sol­che Platt­form aus­wir­ken werden.

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GmbH/Kosten: Bei den Beraterhonoraren richtig sparen

Nur weni­ge Geschäfts­füh­rer machen von der Mög­lich­keit Gebrauch, mit Ihren Bera­tern Erfolgs­ho­no­ra­re zu ver­ein­ba­ren. Seit eini­gen Jah­ren ist das z. B. auch für Rechts­an­wäl­te mög­lich. Das betrifft aber auch ganz all­ge­mein die Auf­trags­ver­ga­be an Rechts­an­wäl­te, Patent­an­wäl­te, Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer. Erfolgs­ho­no­ra­re mit die­sen Berufs­grup­pen dür­fen unter ganz bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ver­ein­bart wer­den. Das sind z. B.: … 

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Geschäftsführer privat: Die Vorsorgevollmacht sicher hinterlegen

Mit einer Vor­sor­ge­voll­macht kön­nen Sie fest­le­gen, wel­che Per­so­nen Sie im Vor­sor­ge­fall ver­tre­ten und wel­che vor­sorg­li­chen Maß­nah­men gel­ten. Haben Sie kei­nen Haus­an­walt, der Ihre Papie­re ord­net und hin­ter­legt, und wis­sen die Ange­hö­ri­gen nicht Bescheid über die Abla­ge, kann das bei der Umset­zung Ihres Wil­lens zu Ver­zö­ge­run­gen bis hin zur (unbe­ab­sich­tig­ten aber auch einer beab­sich­tig­ten) Unauf­find­bar­keit füh­ren. Die­ses Risi­ko kön­nen Sie aus­schlie­ßen. Sie kön­nen Ihre Vor­sor­ge­voll­macht im zen­tra­len Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer ein­tra­gen. Vor­teil: Die Ein­tra­gung erleich­tert das Auf­fin­den einer bestehen­den Voll­macht (Pati­en­ten­ver­fü­gung, Betreu­ungs­ver­fü­gung) im Ver­sor­gungs­fall. Eine recht­lich ver­bind­li­che Umset­zung ist damit sichergestellt.

Die Ein­tra­gung ins Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer ist mög­lich unter www.vorsorgeregister.de. Die Ein­tra­gung kos­tet 15,00 EUR, im Last­schrift­ver­fah­ren 13,00 EUR. Wer­den meh­re­re Bevoll­mäch­tig­te bestellt, wer­den für jeden zusätz­lich 2,50 EUR fäl­lig. Auf der Home­page gibt es hilf­rei­che wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum The­ma und auch aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zur Erstel­lung einer Vorsorgvollmacht.

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Firmenwagen: Achtung bei Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags

Kön­nen Sie dem Finanz­amt gegen­über nicht nach­wei­sen, dass der Fir­men­wa­gen aus­schließ­lich betrieb­lich genutzt wird, wird der dazu gebil­de­te Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag rück­gän­gig gemacht – erhöht also nach­träg­lich den zu ver­steu­ern­den Gewinn der GmbH. Dazu – so das Finanz­ge­richt (FG) Müns­ter – ist in der Regel der Nut­zungs­nach­weis mit der Füh­rung eines Fahr­ten­buch zu erbrin­gen (FG Müns­ter, Urteil v. 10.7.2019, 7 K 2862/17 E).

Der betrof­fe­ne Steu­er­zah­ler hat gegen die­ses Urteil Revi­si­on ein­ge­legt. Der Bun­des­fi­nanz­hof muss dazu also abschlie­ßend ent­schei­den (Akten­zei­chen des anhän­gi­gen Ver­fah­rens: VIII R 24/19). DazuD: Steht zusätz­lich ein pri­va­ter Pkw zur Ver­fü­gung, ist das laut FG zwar ein Hin­weis auf eine über­wie­gend betrieb­li­che Nut­zung. Das genügt aber nicht für den Nach­weis einer aus­schließ­lich betrieb­li­chen Nutzung.

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GF-Vorsorge: FA bestraft Fehler im Pensionsvertrag

Um alle Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen, die mit der Gewäh­rung einer Pen­si­ons­zu­sa­ge an den Geschäfts­füh­rer der GmbH ver­bun­den sind,  tat­säch­lich nut­zen zu kön­nen, müs­sen alle Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein, die von den Finanz­be­hör­den vor­ge­schrie­ben wer­den – so zuletzt zusam­men­ge­fasst in einem aus­führ­li­chen BMF-Schrei­ben vom aus dem Jah­re 2012 (Quel­le: BMF-Schrei­ben IV C 2 – S 2742/10/10001). Fehlt nur eine der Vor­aus­set­zun­gen und wird den­noch eine Rück­stel­lung für die Pen­si­ons­an­sprü­che in der Bilanz aus­ge­wie­sen, kos­tet das. Die Rück­stel­lung muss auf­ge­löst wer­den – der Steu­er­vor­teil ist dahin und muss zurück­ge­zahlt wer­den. Auch rückwirkend.

Wider­spruch ist zwecklos. … 

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GF-Aufgabe: Vorkehrungen gegen die Produkt- und Produzentenhaftung

Ob in der Lebens­mit­tel­bran­che (Wil­ke, Deut­scher Milch Kon­tor), in der Immo­bi­li­en­wirt­schaft (Von­o­via, Pro­ble­me mit Sal­mo­nel­len), in der Phar­ma­bran­che (Ver­un­rei­ni­gun­gen in Apo­the­ken) oder in der indus­tri­el­len Pro­duk­ti­on (zahl­rei­che aktu­el­le Pkw-Rück­ruf­ak­tio­nen): Über­all bestehen Risi­ken für den res­sort­ver­ant­wort­li­chen Geschäfts­füh­rer oder sogar für alle Geschäfts­füh­rer in ihrer Gesamt­ver­ant­wor­tung aus der Pro­dukt- und Pro­du­zen­ten­haf­tung. Zu beach­ten sind Infor­ma­ti­ons- und Auf­klä­rungs­pflich­ten, aber auch sog. Orga­ni­sa­ti­ons­pflich­ten, wonach die Geschäfts­lei­tung dafür zu sor­gen hat, dass orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men umge­setzt wer­den, die einen „ord­nungs­ge­mä­ßen” Pro­duk­ti­ons­ab­lauf sicher­stel­len. Leich­ter gesagt als getan in Zei­ten von Fach­kräf­te­man­gel und per­ma­nen­tem Wett­be­werbs­druck. Den­noch: Als Geschäfts­füh­rer sind Sie es schluss­end­lich, der für Feh­ler gera­de ste­hen muss. Neben den Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen von Kun­den geht es dabei auch um Ansprü­che der Gesell­schaf­ter, die sich an der Geschäfts­füh­rung für den Scha­den für das Unter­neh­men an den Geschäfts­füh­rern schad­los hal­ten wol­len und Ersatz­an­sprü­che stel­len. Was tun bzw. wie umge­hen mit die­ser Situation? … 

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Geschäftsführer-Perspektive: Quote und/oder Qualifikation?

Ken­nen Sie Jen­ni­fer Mor­gan? US-Mana­ge­rin, Jahr­gang 1971 und seit Okto­ber 2019  Vor­stands­vor­sit­zen­de der SAP-Unter­neh­mens­grup­pe. Erwäh­nens­wert inso­fern, als sie die ers­te Frau an der Spit­ze eines deut­schen DAX-Unter­neh­mens ist. Gra­tu­lie­re. Für Zeit­ge­nos­sen, die die Geschlech­ter­dis­kus­si­on ernst neh­men, kann das aber nur ein Anfang sein. Im deut­schen Mit­tel­stand ist man da unter­des­sen schon ein gan­zes Stück prag­ma­ti­scher. „Wer am bes­ten geeig­net ist, bekommt den Job”, so die auf Mana­ge­rin­nen spe­zia­li­sier­te Head­hun­terin Chris­ti­na Vir­zi. Was wäre eine Trumpf-Grup­pe ohne Frau Leib­in­ger-Kam­müll­er oder Welt­markt­füh­rer Karl Storz ohne ihre unter­des­sen 80jährigen Seni­or-Che­fin Sybill Storz? Ein biß­chen mehr darf es aller­dings immer sein. Mit den bes­ten Grüßen.

 

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Digitales: Neue Ideen für den (Online-) Handel

Der Online-Han­del ist bei jun­gen Men­schen ange­sagt. Der Ein­zel­han­del bekommt immer mehr Pro­ble­me, in den Innen­städ­ten steigt der Leer­stand und die das Ein­kaufs-Event-Erleb­nis bleibt auf der Stre­cke. Eini­ge Tra­di­ti­ons­ge­schäf­te reagie­ren mit eige­nen Inter­net-Shops, ande­re schlie­ßen sich zu regio­na­len Online-Shops zusam­men. In Frei­burg ver­sucht man es jetzt mit einer Koope­ra­ti­on von Tra­di­ti­ons­ge­schäf­ten mit regio­na­len Start­Up-Unter­neh­mer. Die Initia­ti­ve heißt StartUp-Connnection.

Die Idee: Das Innen­stadt-Ein­kaufs­er­leb­nis soll wie­der­be­lebt wer­den. Tra­di­ti­ons-Häu­ser stel­len einen Teil ihrer Flä­che regio­na­len Start­Up-Anbie­tern zur Ver­fü­gung und schaf­fen damit ein neu­es Event-Erleb­nis. Das ver­kos­tet der regio­na­le Schnaps-Brau­er sein Gebrann­tes im Tra­di­ti­ons-Schuh­haus oder der regio­na­le Nudel-Pro­du­zent prä­sen­tiert sei­ne neu­es­ten Nudel-Ideen beim tra­di­tio­nel­len Her­ren-Aus­stat­ter der Stadt. Der Mehr­wert heißt: Syn­er­gie. Damit sol­len wie­der ver­mehrt Kun­den aus der Regi­on ange­zo­gen wer­den. Zusatz-Effekt: Die regio­na­len Start­Ups erhal­ten auf die­se Wei­se eine Platt­form, die sie aus eige­ner Kraft so nie schaf­fen wür­den. Die Macher sehen bereits ers­te Erfol­ge. Der so ange­leg­te Event-Frei­tag topp­te bereits den bes­ten Verkaufssamstag.

Ganz gene­rell lässt sich ein Trend hin zu „Regio” fest­ma­chen. Hin­ter­grund: Mit Online-Mar­ke­ting und Social-Media las­sen sich die „Gro­ßen” gut ver­kau­fen. Wer klei­ne Ziel­grup­pen bedient und regio­nal ver­mark­tet, der erreicht nach wie vor mit den tra­di­tio­nel­len Mar­ke­ting-Kanä­len die bes­se­ren Ergebnisse.

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Terminsache: Der Jahresabschluss 2018 der kleinen GmbH

Klei­ne GmbHs haben noch 5 Wochen Zeit, …