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Volkelt-Briefe

Digitales: BIG DATA – was geht und was nicht geht! 

Es gibt sie noch: Eine klei­ne Min­der­heit von Men­schen, die trotz inten­sivs­ter Goog­le-Recher­che unauf­find­bar blei­ben und zu denen bei der Goog­le-Bil­der-Recher­che kei­ne Anzei­ge und kein Kon­ter­fei auf­poppt. Die meis­ten von uns – Eitel­keit hin oder her – fin­den beim Self-Goo­gln Selbst­por­träts oder Fotos von sich. Kon­ter­feis, die auf der Web­site ein­ge­stellt sind, die man auf Xing, Face­book, You­tube oder einem ande­ren Sozia­len Netz­werk hin­ter­las­sen hat oder auf der man von der Pres­se auf einem öffent­li­chen Ter­min abge­blitzt wurde.

Wie man mit die­sem Fun­dus gutes Geld ver­die­nen kann, macht jetzt das US-Start­Up-Unter­neh­men Cle­ar­view vor. Dort hat man unter­des­sen aus allen öffent­lich zugäng­li­chen Quel­len ins­ge­samt 3 Mil­li­ar­den Fotos gesam­melt und dar­aus eine umfang­rei­che Gesichts­da­ten­bank zusam­men­ge­stellt. Jetzt geht das Geschäfts­mo­dell in die nächs­te Pha­se der Ver­mark­tung. Ziel­grup­pe sind die US-Behör­den bzw. alle Insti­tu­tio­nen, die sich für Gesich­ter inter­es­sie­ren und die Zugriff auf Soft­ware mit Gesichts­er­fas­sung haben. Das Poten­zi­al ist rie­sig: Von Men­schen, die Geschäf­te betre­ten, dort sofort erkannt wer­den und zu bestimm­ten Pro­duk­ten gelei­tet wer­den, über die Erken­nung von Taschen­die­ben und Klein­kri­mi­nel­len, die vor dem Laden­dieb­stahl iden­ti­fi­ziert wer­den sol­len, bis hin zum Ein­rei­se-Check an der US-Gren­ze. Aller­dings: Selbst der US-Daten­schutz ist alar­miert. Ein gesetz­li­ches Ver­bot für die Samm­lung und Ver­wer­tung sol­cher Daten gibt es zumin­dest in den USA (noch) nicht. In Deutsch­land wird man mit einer sol­chen Geschäfts­idee aller­dings so schnell kein Geld ver­die­nen können.

In der Ent­wick­lungs­ab­tei­lung von Cle­ar­view ist man noch ein Stück wei­ter. Es gibt eine Bril­le für jeder­mann mit inte­grier­ter Gesichts­er­ken­nungs-Soft­ware, mit der man z. B. die Teil­neh­mer einer Ver­an­stal­tung nament­lich iden­ti­fi­zie­ren kann inkl. zusätz­li­cher Infor­ma­tio­nen aus dem Inter­net – das geht auch für den Fuß­gän­ger bei der Erken­nung von Passanten.

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