Laut LG Berlin sind sog. Freundschaftsanfragen eines Unternehmens mit geschäftlichem Hintergrund …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Nur wenn in der Vereinbarung zu den Arbeitszeitkonten eine Ermächtigung …
Eine böse Überraschung gab es für einen Kunden, der vergessen hatte, einen Dauerauftrag zu kündigen. Folge: Gleich zu Jahresbeginn wurde ihm fälschlicherweise ein Betrag von 150 EUR abgebucht. Er beauftragte seine Bank mit der Rückabwicklung. …
In vielen GmbHs, wird ständig daran gearbeitet, neue Produktions- bzw. Arbeitsabläufe zu testen und bei Erfolg einzuführen. Das ist nicht leicht und …
Die ewig neue Diskussion um die Angemessenheit um Manager-Gehälter wird derzeit hoch emotional geführt und von den Gewerkschaften gezielt gepuscht. Kaum ein Thema bewegt so viele Menschen wie die Verteilung von Einkommen und Vermögen. Es prägt Wertvorstellungen und beeinflusst sicherlich auch das Verhalten der Menschen (Arbeitnehmer und deren Familien) bei den anstehenden Wahlen.
Dabei geht es realiter um die Manager der DAX-Unternehmen. Das sind etwa 100 große deutsche Unternehmen, in denen die umstrittenen (zweistelligen) Millionen-Gehälter für das Management gezahlt werden. Grundsätzlich gilt die Vertragsfreiheit. Die Unternehmenseigentümer sind frei in ihren Vereinbarungen mit den Mitgliedern der Organe. Daran kann und konnte auch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsbezüge (VorstAG) nichts ändern. Nach den Grundsätzen unserer Verfassung ist es auch nicht ohne Weiteres möglich, in die Eigentumsrechte einzugreifen. Insofern wird uns das Thema Einkommens- und Vermögensverteilung auch in den nächsten Monaten bis zur Bundestagswahl 2013 weiter begleiten.
Ganz anders ist die Situation im Mittelstand: Hier werden deutlich niedrigere Vergütungen an die Geschäftsführer gezahlt. Zusätzliche höhere Einkommen ergeben sich in der Regel für Familien-Unternehmen aus Gewinnausschüttungen, die in der Statistik nicht als Gehaltszahlungen auftauchen. Damit kommen mittelständische Unternehmen in der Öffentlichkeit seltener in Erklärungsnot über ihre Gehaltssituation. Dennoch geht die gegenwärtige Diskussion auch nicht an den Arbeitnehmern in mittelständischen und kleineren Unternehmen vorbei. Auch hier wird an den Werkbänken und Schreibtischen diskutiert, wie es in ihrem Unternehmen mit der Verteilungsgerechtigkeit aussieht. Was tun? …
Nachzahlungs- und Aussetzungszinsen auf Steuerschulden der GmbH sind nicht abziehbare Aufwendungen und mindern die Bemessengrundlage zur Ermittlung der Körperschaftsteuer nicht. Zinsen, die …
Will ein Arbeitnehmer Ansprüche wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz monieren, muss er das …
Die Übertragung von GmbH-Anteilen im Privatvermögen ist steuerpflichtig, wenn es sich um eine sog. wesentliche Beteiligung handelt. Im Klartext: Veräußert ein Gesellschafter mehr als 25 % der Anteile seiner GmbH, muss er den Gewinn aus der Veräußerung des GmbH-Anteils versteuern (§ 17 EStG). In der Praxis führt diese Regelung zu Problemen mit den Finanzbehörden, wenn …
GmbHs, deren Geschäftsmodell nur mit Niedriglöhnen funktioniert, müssen in den nächsten Monaten umplanen. Hintergrund: …
Die Gallup-Management-Consulting Berlin ermittelt jährlich den sog. Engagement-Index. Damit soll aufgezeigt werden, wie sich Arbeitnehmer im Unternehmen engagieren, welche Erwartungen sie an ihren Arbeitgeber haben und wo sie sich Verbesserungen wünschen. Befragt wurden dazu 1.323 Arbeitnehmer über 18 Jahren aus den unterschiedlichsten Branchen und Unternehmen. Insofern sind die Ergebnisse zwar repräsentativ, treffen aber nicht auf alle Branchen zu.
Dennoch ergeben sich daraus wertvolle Hinweise für Sie als „Chef“. Zeigen die Ergebnisse doch „ungeschminkt“ auf, …