Seit „Hoeneß“ ist klar: Für den Fall einer Steuerfahndung muss jeder gut vorbereitet sein: …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Laut BMF werden Erbschaften – auch die Übertragung von Betriebsvermögen – auf keinen Fall rückwirkend besteuert. Rechtskräftig übertragene Vermögen …
Derzeit gibt es (nur noch) 123.400 offene Stellen für qualifizierte Arbeitskräfte mit den sog. MINT-Qualifikationen – also Arbeitnehmern aus den Bereichen Medizin, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Viele Unternehmen haben sich damit geholfen, ältere Arbeitnehmer länger zu beschäftigen. Dazu kam, dass in den letzten Jahren zunehmend viele Abschlüsse in diesen Ausbildungsgängen verbucht wurden.
Zuletzt wurden auf dem Demografie-Gipfel die Fakten deutlich: In 111 Berufen fehlen bereits die Fachkräfte. Tendenz: zunehmend. 20% der Bevölkerung sind älter als 65 Jahre. In 2030 (also: 17 Jahre) werden es 30% sein. Heute sind 62,5 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. In 2030 sind es nur noch 50%. 16,8 Millionen Menschen sind älter als 65, aber nur 14,9 Millionen jünger als 20 Jahre. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen …
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs muss Google die Suchergänzungs-Funktion („autocomplete-function“) für Ihre Firma korrigieren bzw. löschen, wenn …
Vermeintlich letzte Rettung, wenn die GmbH vor der Insolvenz steht: Die Firmenbestattung. Vorsicht: …
Verzichtet ein GmbH-Gesellschafter auf ein ihm zustehendes Mehrstimmrecht, …
Wenn ein langjähriger Mitarbeiter (hier: 25 Jahre) den Chef bedroht („Ich hau dir in die Fresse“), …
Selbst wenn die Gesellschafter den Jahresabschluss der GmbH (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht) ordnungsgemäß festgestellt und angenommen haben, sind Sie als Geschäftsführer noch längst nicht aus der Haftung für die Richtigkeit der Angaben. In der Praxis …
gibt es immer wieder den Fall, dass ein Minderheits-Gesellschafter den Feststellungsbeschluss gerichtlich prüfen lässt.
Zum Beispiel, wenn der den Eindruck hat, das „geschönt“ wurde (hier: Rückstellungen für zukünftige Verbindlichkeiten werden nicht verbucht). Da das aber die Bilanz verhagelt hätte, wäre die anstehende Vertragsverlängerung für den Geschäftsführer nicht so leicht zu machen gewesen. Eine solche Politik ist für den Geschäftsführer eine Gratwanderung. Stellt das Gericht solche Fehler (Manipulationen) fest, ist der Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses inkl.Entlastung des Geschäftsführers unwirksam (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.11.2012, 14 U 39/12). Der Geschäftsführer muss dafür sorgen, dass der Jahresabschluss nachgebessert wird. Unterlässt er das, liegt darin eine Pflichtverletzung (Verstoß gegen § 41, 42, 42a GmbH-Gesetz, § 331 HGB). In vielen Geschäftsführer-Verträgen ist für solche Fälle ein außerordentliches Kündigungsrecht vorgesehen. Aber auch ohne eine solche Klausel, besteht bei Manipulation das Recht zur fristlosen Kündigung inkl. Schadensersatzanspruch.
Für die Praxis: Als „ordentlicher“ Kaufmann sollten Sie sich in Buchführungs- und Bilanzsachen an das Vorsichtsprinzip halten. Sind zukünftige Verpflichtungen absehbar, ist es nicht nur aus steuerlichen Erwägungen sondern aus handelsrechtlicher Verpflichtung geboten, Vorsorge zu treffen (Rückstellungen). Vor Manipulationen zur Schönung des Ergebnisses (z. B. um eine Vertragsverlängerung mit besseren Konditionen durchzusetzen) wird dringend abgeraten. Gehen Sie davon aus, dass solche Eingriffe in aller Regel früher oder später öffentlich werden. In diesen Fällen können Sie dann aber nicht mehr mit einer zweiten Chance rechnen.
Nach den gesetzlichen Erleichterungen für Kleinst-GmbHs (vgl. Nr. 5/2013) hat die Bundesregierung Erleichterungen (Quelle: Gesetzentwurf) im Ordnungsgeldverfahren beschlossen. Folgende Änderungen sind geplant: …
Im Bewerbungsverfahren um eine zu besetzende Stelle müssen Sie laut Bundesarbeitsgericht (BAG) …