Als Geschäftsführer haften Sie für die Sozialbeiträge – also für den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmerbeitrag zur Pflichtversicherung. Und zwar u. U. mit Ihrem Privatvermögen, wenn Sie gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen (hier: § 266 StGB). Frage eines Geschäftsführer-Kollegen: „Gilt das auch für die Beitragszahlung in eine freiwillige oder private Krankenversicherung eines Arbeitnehmers?“. …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Es gibt unterdessen zwar viele Websites mit EU-Fördermitteln und ‑Programmen. Die meisten sind aber unübersichtlich und meist nur in englischer (business) Sprache. So dass Vieles schwer verständlich ist. Jetzt gibt es eine neue EU-Website speziell für den deutschsprachigen Raum. Das erleichtert …
Die Möglichkeit, Arbeitzeiten zu „sammeln“, dafür ein Arbeitszeitkonto zu bilden und einen damit verbundenen Lohnsteuer-Aufschub zu erreichen, steht nur Arbeitnehmern, nicht aber dem Geschäftsführer einer GmbH zu. Dieser ist laut Dienstvertrag dazu verpflichtet, seine Arbeitskraft grundsätzlich in vollem Umfang und jederzeit seiner GmbH zur Verfügung zu stellen und kann deswegen keine Arbeitszeit-Guthaben bilden (BFH, Urteil vom 11.11.2015, I R 26/15). …
Überlässt die Firma gegen eine Kostenbeteiligung Parkplätze an die Mitarbeiter, muss die GmbH dafür Umsatzsteuer zahlen. Überlässt die GmbH den Parkplatz kostenfrei, fällt keine Umsatzsteuer an (BFH, Urteil vom 14.1.2016, V R 63/14). …
Italienische Verhältnisse, das sind eine zersplitterte Parteienlandschaft, wechselnde Regierungen und instabile politische Verhältnisse. Die kürzeste Verweildauer hatte 1960 die Regierung Tambroni, die sich gerade 116 Tage im Amt halten konnte. Die letzten Landtagswahlen hierzulande sind so gesehen kein gutes Omen. Das Vertrauen in die bewährte Parteienlandschaft ist offensichtlich gestört. Auch seriöse Prognosen gehen unterdessen davon aus, dass sich das Parteiensystem nachhaltig ändern wird und in Zukunft regelmäßig fünf und mehr Parteien das Geschehen auch auf Bundesebene bestimmen werden. …
Unterdessen habe viele oder sogar die meisten der Steuerzahler, die vorsätzlich oder unwissend Geldvermögen ohne Versteuerung der Zinsen in der Schweiz angelegt haben, ihren Steuerstatus mit einer Selbstanzeige wieder auf „steuerehrlich“ gesetzt. Die Zahl der Selbstanzeigen ist im Jahr 2015 deutlich gesunken (vgl. zuletzt Nr. 5/2016). In letzter Zeit sind im Zusammenhang mit den sog. Cum-Ex-Geschäften wieder neue Steuer-Datensätze im Umlauf – aus denen sich u. U. auch Hinweise auf sonstige hinterzogene Steuern bei Auslands-Anlagen ergeben (vgl. Nr. 46/2015). Interessant ist ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig-Holstein: „Die Kenntnis der einschlägigen Medienberichterstattung über den Ankauf einer Steuer-CD schließt die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige aus, wenn auf der CD Daten einer vom Steuerpflichtigen eingeschalteten Bank vorhanden sind und hierüber in den Medien berichtet worden ist“.
Im Klartext: …
Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss 2015 bis zum 31.3.2015 auf den Weg bringen (§ 264 HGB). Anschließend muss der Jahresabschluss festgestellt und per Gesellschafter-Beschluss abgesegnet werden. Letzte Maßnahme wird dann der 31.12.2016 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jahresabschluss 2015 im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen müssen. Auch in diesem Jahr verweisen wir an dieser Stelle auf die entsprechenden Pflichten des Geschäftsführers zur ordnungsgemäßen Erstellung, Feststellung, ggf. Prüfung und Veröffentlichung des GmbH-Jahresabschlusses (Zu den GmbH-Größenklassen > vgl. Nr. 4/2015). …
Die Summe der von Ihrer Firma an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aus 2015 müssen Sie bis zum 31.3.2016 der Künstlersozialversicherung (KSV) melden. Diese Meldung ist die Grundlage für die Abrechnung der Künstlersozialabgabe für das Vorjahr. Soweit sich hieraus Nachzahlungen ergeben, werden diese ebenfalls am 31.3. fällig. Die monatlichen Vorauszahlungen auf die Künstlersozialabgabe sind bis zum 10. des Folgemonates an die Künstlersozialkasse zu zahlen. Zahlen Sie Beiträge nicht in der geforderten Höhe oder nicht pünktlich, ist die Künstlersozialversicherung berechtigt, monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1% des Rückstandes zu berechnen. …
Nach den EU-Vorschriften für die Mehrwertsteuer muss diese europaweit mindestens 15 % (Deutschland: 19 %), beim ermäßigten Steuersatz mindestens 5 % (7 %) betragen. So steht es auf dem Papier. In der Praxis verstoßen 2/3 aller Mitgliedstaaten gegen diese gesetzliche Vorgabe. Derzeit sind deswegen 40 Vertragsverletzungsverfahren vor den europäischen Behörden anhängig. Deutschland stand zuletzt wegen des ermäßigten Steuersatzes für die Hotellerie am Pranger. …