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Wechsel: Übertragung der Pensionszusage ist steuerfrei

Wird die Pen­si­ons­zu­sa­ge von einem Unter­neh­men auf eine ande­re GmbH über­tra­gen, darf das Finanz­amt die fik­ti­ve Erhö­hung der Rück­stel­lun­gen (Ren­ten­bar­wert) weder als Arbeits­lohn noch als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer bewer­ten und dafür zusätz­li­che Steu­ern berech­nen (FG Düs­sel­dorf, Urteil v. 13.7.2017, 9 K 1804/16 E).

Die über­neh­men­de GmbH zahl­te die über­nom­me­nen Pen­si­ons­ver­pflich­tun­gen als Teil des Kauf­prei­ses für die Über­nah­me einer Bera­ter-GmbH. Dazu das FG Düs­sel­dorf: Eine sol­che Gestal­tung ist mög­lich, ohne dass zusätz­li­che Steu­ern berech­net wer­den dürfen.

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Neues Berufsbild: Kaufmann/-frau für E‑Commerce

Um die Mit­ar­bei­ter bes­ser auf die Anfor­de­run­gen der Digi­ta­li­sie­rung vor­zu­be­rei­ten, hat der Han­dels­ver­band Deutsch­land (HDE) einen neu­en Aus­bil­dungs­be­ruf ent­wi­ckelt. Der Schwer­punkt ist die auf digi­ta­le Geschäfts­mo­del­le aus­ge­rich­te­te kauf­män­ni­sche Qua­li­fi­ka­ti­on. Ab August 2018 kann in dem Beruf aus­ge­bil­det wer­den. Die Anfor­de­run­gen sind in der Aus­bil­dungs­ver­ord­nung fest­ge­legt > Hier ankli­cken.

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Falsch beraten: Gesellschafterversammlung „geschwänzt”

Emp­fiehlt der Anwalt dem Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, an der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung, auf der über sei­ne Abbe­ru­fung und die Kün­di­gung sei­nes Anstel­lungs­ver­tra­ges beschlos­sen wird, nicht teil­zu­neh­men (weil er kein Stimm­recht hat), han­delt es sich um eine Falsch­be­ra­tung. Der Bera­ter hat­te die Ein­stim­mig­keits­klau­sel über­se­hen. Wegen Falsch­be­ra­tung kann der Bera­ter kein Hono­rar ver­lan­gen. Außer­dem muss er u. U. für den Scha­den (Gehalts­aus­fall) auf­kom­men (OLG Koblenz, Beschluss v. 21.7.2017, 5 U 399/17).

Im ent­schie­de­nen Fall war im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH aus­drück­lich ver­ein­bart, dass Beschlüs­se der Gesell­schaft (hier: Abbe­ru­fung und Kün­di­gung des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers) ein­stim­mig gefasst wer­den müs­sen. Ein Stimm­rechts­ver­bot wegen einer Beschluss­sa­che in eige­ner Ange­le­gen­heit besteht dann nicht mehr. Der betrof­fe­ne Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer hät­te also sei­ne Abbe­ru­fung bzw. die Kün­di­gung sei­nes Anstel­lungs­ver­tra­ges ver­hin­dern können.

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GmbH-Recht: Vorsicht mit Rückzahlungsklauseln

Behält sich die Kom­man­dit­ge­sell­schaft vor, einen aus­ge­zahl­ten Gewinn nach­träg­lich zurück­zu­for­dern, wird die spä­te­re Rück­zah­lung als erneu­te Ein­zah­lung der Ein­la­ge gewer­tet. Im Insol­venz­fall ist die Ein­la­ge „weg”. Die Gewinn­aus­zah­lung wird nur dann als Dar­le­hen behan­delt, wenn es einen Dar­le­hens­ver­trag gibt und die Kon­di­tio­nen (z. B. Zins­zah­lung) tat­säch­lich durch­ge­führt wer­den. Mit die­ser Gestal­tung kann eine spä­te­re Insol­venz­haf­tung aus­ge­schlos­sen wer­den (BGH, Urteil v. 10.10.2017, II ZR 353/15)

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Haftung in der Krise: Steuerberater muss eindeutig warnen

Hand auf´s Herz: Kön­nen Sie zu jedem Zeit­punkt fun­diert beur­tei­len, wie es um die wirt­schaft­li­che Lage Ihrer GmbH steht? OK – in vie­len GmbHs wird der monat­li­che Rap­port prak­ti­ziert. Fakt ist aber auch, dass … 

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Bürokratie/Ämter: Über diese Themen ärgern sich die Kollegen besonders

Auf Neu­jahrs­emp­fän­gen – etwa der Stadt, der Gemein­de, der IHK oder des jewei­li­gen Bran­chen­ver­ban­des – erge­ben sich immer wie­der Mög­lich­kei­ten zu inter­es­san­ten und ver­tie­fen­den Gesprä­chen mit Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen. Auf dem dies­jäh­ri­gen Emp­fang der IHK Frei­burg ging es dabei um „Visio­nen für den gesell­schaft­li­chen Wan­del”. Tenor: Die Stim­mung in der Wirt­schaft ist gut bis sehr gut. Pro­blem: Der Fach­kräf­te- bzw. Arbeits­kräf­te­man­gel. Nach Jah­ren mit rück­läu­fi­gen Teil­neh­mer­zah­len gab es die­ses Jahr wie­der mehr Anmel­dun­gen von den Kol­le­gen zu einer IHK-Veranstaltung.

Fazit: Man enga­giert sich, sucht den Aus­tausch unter­ein­an­der und die Öffent­lich­keit. Dane­ben erge­ben sich aber immer auch Mög­lich­kei­ten, sich mit den Kol­le­gen über sol­che The­men, über die sonst nur am Ran­de oder hin­ter vor­ge­hal­te­ne Hand gespro­chen wird, aus­zu­tau­schen. Die­ses Jahr etwa über die neu­en The­men­schwer­punk­te und Metho­den der Steu­er­prü­fer. Beson­ders oft genannt wur­den die­ses Jahr vor allem drei Punkte: … 

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Digitalisierung: IT-Sicherheitslücken sind kein Grund zum Stillstand

In schö­ner Regel­mä­ßig­keit kur­sie­ren Mel­dun­gen über IT-Sicher­heits­lü­cken, zuletzt in der Chip-Archi­tek­tur der gro­ßen Her­stel­ler wie INTEL – bekannt unter den Namen Melt­down und Spect­re. Dabei geht es um unzu­läs­si­ge Zugrif­fe auf Cloud-basier­te Daten­ban­ken. Mit intel­li­gen­tem know­how ist hier ein Zugriff mög­lich. Alle betrof­fe­nen Her­stel­ler arbei­ten mit Hoch­druck an ent­spre­chen­den Updates, um die­se Lücken zu schlie­ßen. Exper­ten gehen aller­dings davon aus, dass es bis zu zwei Jah­re dau­ern wird, bis die jetzt auf­ge­ta­nen Lücken in den Hard- und Soft­ware-Lösun­gen mit­tel­stän­di­scher Betrie­be tat­säch­lich geschlos­sen sein werden.

Für Zau­de­rer und beflis­se­ne Daten­schüt­zer sind sol­che Mel­dun­gen immer auch Anlass, … 

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Geschäftsführerin privat: Neue Spielregeln für private Verluste

Ver­ge­ben Sie pri­vat einen Kre­dit und wird der nicht zurück­be­zahlt, dann dür­fen Sie den dar­aus resul­tie­ren­den Ver­lust mit Ihren Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen ver­rech­nen. Dies ergibt sich nach Auf­fas­sung des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH) zwin­gend mit der Ein­füh­rung der Abgel­tungs­steu­er (BFH, Urteil v. 24.10.2017, VIII R 13/15).

Das gilt auf jeden Fall dann, wenn Ihr Schuld­ner pri­va­te Insol­venz anmel­den muss und das Insol­venz­ver­fah­ren man­gels Mas­se abge­lehnt wird. Aber auch dann, wenn das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net wird und Sie bei der Ver­tei­lung even­tu­el­len Rest­ver­mö­gens leer aus­ge­hen oder ledig­lich mit einer Quo­te ent­schä­digt wer­den, kön­nen Sie den For­de­rungs­aus­fall bei Ihren Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen gegenrechnen.

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Haftung: Neue Dimensionen für eine Insolvenzverschleppung

Der Insol­venz­ver­wal­ter der Alno AG hat der Gläu­bi­ger­ver­samm­lung einen 72seitigen Prüf­be­richt vor­ge­legt. Danach hät­te der Vor­stand bereits 2013 Insol­venz anmel­den müs­sen. Gelingt der Nach­weis, kann der Vor­stand für anschlie­ßen­de Zah­lun­gen in die Haf­tung genom­men wer­den – Laut Insol­venz­ver­wal­tung geht es um ins­ge­samt 25 Mio. Euro. Das Ver­fah­ren wird auch Aus­wir­kun­gen auf die Insol­venz­haf­tung von (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rern von GmbHs haben. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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Sozialabgaben: Keine Pflichtversicherung bei Schachtelbeteiligung

Der Fremd­ge­schäfts­füh­rer einer GmbH, der an der die GmbH beherr­schen­den Gesell­schaft (hier: Akti­en­ge­sell­schaft nach Schwei­zer Recht) eine Sperr­mi­no­ri­tät (26%) hält, die es ihm ermög­licht, jede auf sei­ne Funk­ti­on als Geschäfts­füh­rer der GmbH bezo­ge­ne Wei­sung durch die Allein­ge­sell­schaf­te­rin der GmbH zu ver­hin­dern, ist nicht abhän­gig beschäf­tigt und damit kein Pflicht­mit­glied in der gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rung (LSG Hes­sen, Urteil v. 6.7.2017, L 8 KR 61/16).

Damit folg­te das Gericht nicht der Mei­nung der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung (DR), die im Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fah­ren auf „ver­si­che­rungs­pflich­tig” ent­schie­den hat­te. In der zwei­ten Instanz konn­te sich – u. E. zu Recht – der Fremd­ge­schäfts­füh­rer mit Sperr­mi­no­ri­tät an der Mut­ter­ge­sell­schaft durch­set­zen. Vor­aus­set­zung: Für die Beschluss­fas­sung ist per Gesell­schafts­ver­trag eine 75%-Mehrheit vorgeschrieben.