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Im Überblick: Urteile 2017 zur vGA, die SIE kennen sollten …

Als GmbH-Prak­ti­ker wis­sen Sie, dass die sog. ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) eines der immer wie­der­keh­ren­den, ärger­li­chen und meist ziem­lich teu­ren Steu­er­the­men in der GmbH ist. Ob über­höh­te Gehalts­zah­lun­gen an den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, zu hohe Zin­sen für ein Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen oder Feh­ler in den Ver­trags­for­ma­li­en: Die Pra­xis der Finanz­be­hör­den ist und bleibt nur schwer zu durch­schau­en. Ihr Steu­er­be­ra­ter ist gefor­dert. Hier ein Über­blick über die vGA-The­men, die in 2017 von den deut­schen Finanz­ge­rich­ten ent­schie­den wur­den und in der Pra­xis beach­tet wer­den sollten: … 

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Karneval/Fasching: So halten Sie die Narren im Zaum

Sie müs­sen ja nicht gleich Spaß­ver­der­ber sein. Wich­tig ist aber, dass auch in der när­ri­schen Zeit eini­ge Grund­re­geln ein­ge­hal­ten wer­den. Dazu – so die ein­schlä­gi­gen Urtei­le – gehören:

  • Arbei­ten: Wenn Sie regel­mä­ßig am Rosen­mon­tag eine Arbeits­be­frei­ung unter Vor­be­halt gewäh­ren, führt das nicht zu einer betrieb­li­chen Übung und einem Anspruch auf Arbeitsbefreiung.
  • Urlaub: Wer unbe­dingt an Kar­ne­val fei­ern will, muss dafür unbe­zahl­ten Urlaub neh­men. Als Arbeit­ge­ber sind Sie nicht ver­pflich­tet, Urlaub zu gewäh­ren. Anspruch auf bezahl­te Frei­stel­lung besteht nicht.
  • Klei­dung: Wenn es Beklei­dungs­vor­ga­ben gibt, müs­sen die ein­ge­hal­ten wer­den (auch: Schutz­klei­dung, Anzug, Außen­dienst). Die Vor­ga­ben müs­sen dem Arbeit­neh­mer aber eine gewis­se Indi­vi­dua­li­tät einräumen.
  • Kra­wat­ten: Auch an Wei­ber­fast­nacht führt das Abschnei­den der Kra­wat­te nur mit Ein­wil­li­gung nicht zur Schadensersatzpflicht.
  • Alko­hol: Es gel­ten die Vor­ga­ben aus dem Arbeits­ver­trag oder der Betriebs­ver­ein­ba­rung. Gibt es kei­ne Vor­ga­ben und ist es üblich, gele­gent­lich in der Fir­ma mit Alko­hol zu fei­ern, kann das auch an Fasching so gehand­habt wer­den. Bes­ser: Sagen Sie klar an, was in der Fir­ma geht (Anwei­sung). Bei Ver­stö­ßen soll­ten Sie abmahnen.
  • Auto­fah­ren: Wenn Sie an den när­ri­schen Tagen mit dem Auto unter­wegs sind, müs­sen Sie damit rech­nen, dass unvor­sich­ti­gen Fuß­gän­ger unter­wegs sind. Unter Umstän­den haf­ten Sie mit für einen ent­stan­de­nen Schaden.

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Geschäftsführer-Haftung: Gericht macht aus Treuhand Untreue

Sie erin­nern sich: In Aus­ga­be Nr. 48/2017 hat­ten wir über ein vor dem Land­ge­richt Frei­burg lau­fen­des Ver­fah­ren gegen einen tür­ki­schen Staats­bür­ger berich­tet, der die Geschäf­te einer in Deutsch­land ein­ge­tra­ge­nen GmbH führt (20 Ls 460 Js 18496/17). Pro­blem: Er hat­te mit Gel­dern der GmbH Grund­stü­cke in der Tür­kei erwor­ben – auf die er als Besit­zer ein­ge­tra­gen wurde.

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Altersvorsorge: Genau rechnen bei Auszahlung der Pensionszusage

Auf­pas­sen müs­sen Sie, wenn Sie Ihren Pen­si­ons­an­spruch aus der Geschäfts­füh­rungs-Tätig­keit als Ein­mal­zah­lung bezie­hen wol­len. Der BFH unter­schei­det: Erhal­ten Sie die Ein­mal­zah­lung aus einer Pen­si­ons­kas­se, müs­sen Sie den Betrag im Jahr der Aus­zah­lung voll ver­steu­ern (BFH, Urteil v. 20.9.2016, X R 23/15). Anders beur­tei­len die Rich­ter des VI. Senats den Vor­gang, wenn Sie die Ein­mal­zah­lung direkt von der GmbH erhal­ten. Dann han­delt es sich um einen „Ein­mal­zu­fluss” von Arbeits­lohn (BFH, Urteil v. 23.8.2017, VI R 4/16). Damit lie­gen die Vor­aus­set­zung dafür vor, dass Sie die Ein­nah­men auf 5 Jah­re ver­teilt ver­steu­ern kön­nen (Anwen­dung der sog. Fünf­tel­re­ge­lung). Hier müs­sen Sie also auf­pas­sen und der Steu­er­be­ra­ter muss die Vor­aus­set­zun­gen bei eine Ein­mal­zah­lung des Pen­si­ons­an­spruchs prüfen.

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GF einer Berater-Gesellschaft hat keinen Kündigungsschutz

Ist der zum Geschäfts­füh­rer bestell­te – aber nicht ins Han­dels­re­gis­ter als sol­cher ein­ge­tra­ge­ner – nicht wei­sungs­ge­bun­den tätig (Monats­ver­dienst: 91.000 EUR) und wird der vor­ma­li­ge Anstel­lungs­ver­trag mit der Bestel­lung aus­drück­lich been­det, ist der Geschäfts­füh­rer nicht als Arbeit­neh­mer ein­zu­stu­fen. Für ihn gel­ten die Vor­schrif­ten des Kün­di­gungs­schutz­ge­set­zes nicht (LAG Köln, Urteil v. 18.1.2018, 7 Sa 292/17).

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Finanzen: Zuschuss zur betriebswirtschaftlichen Beratung

Berät Sie Ihr Steu­er­be­ra­ter auch zu all­ge­mei­nen betriebs­wirt­schaft­li­chen Fra­gen (betriebs­wirt­schaft­li­che Aus­wer­tun­gen), kön­nen Sie die dafür vor­ge­se­he­nen För­der­mit­tel des Bun­des in Anspruch neh­men (Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft auf Anfra­ge des Deut­schen Steu­er­be­ra­ter­ver­ban­des). Das geht so: … 

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Sondierungs-Ergebnis: „Aus” für Gesellschafterdarlehen

Bislang kann man sich damit ver­trös­ten, dass es sich nur um „Son­die­rungs­ver­ein­ba­run­gen” (Sei­te 15)handelt. Doch wenn man genau­er hin­schaut, tun sich bereits ernst­haf­te Wider­sprü­che auf. Zum einen – so uni­so­no – wird es kei­ne Steu­er­erhö­hun­gen geben. Zum ande­ren ist fest­ge­schrie­ben, dass die Abgel­tungs­steu­er (für Zins­ein­künf­te) abge­schafft wer­den soll.

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Notfall: Was tun, wenn das Finanzamt die Konten sperrt?

Erst letz­te Woche gab es wie­der ein­mal den Hil­fe­ruf eines Kol­le­gen, dem das Finanz­amt sämt­li­che Kon­ten dicht gemacht hat­te. Was tun? In vie­len Fäl­len erfah­ren die Kol­le­gen von einer Kon­to­sper­rung erst über Geschäfts­part­ner  oder Lie­fe­ran­ten, deren Rech­nun­gen nicht frist­ge­recht  begli­chen wer­den. Die­ter M. z. B., Geschäfts­füh­rer meh­re­rer Gas­tro-Betrie­be, war ziem­lich ver­är­gert über die Sper­rung sei­ner Kon­ten durch das Finanz­amt. Selbst sein Ansprech­part­ner bei der Spar­kas­se wuss­te nicht ein­mal über die Akti­on der Finanz­be­hör­den Bescheid. Die Fol­gen sind unan­ge­nehm. Unan­ge­nehm, weil M. fest­stel­len muss­te, dass der sich beschwe­ren­de Lie­fe­rant nicht der ein­zi­ge war, des­sen Rech­nun­gen nicht begli­chen wurden.

Beim Nach­te­le­fo­nie­ren muss­te er fest­stel­len, dass … 

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Digitalisierung: „Unicorn” – so schnell geht Erfolg

Mit dem Slo­gan „Vom Händ­ler für Händ­ler – Geschäf­te unter Kol­le­gen auf Augen­hö­he” kam der Erfolg. Und das in einem Markt, der mit mobile.de, Autoscout24 und eini­gen ande­ren Gebraucht­wa­gen-Platt­for­men schon aus­ge­reizt schien. Mit einer guten Idee und 360 Mio. EUR Start­ka­pi­tal von eini­gen Fonds­ge­sell­schaf­ten im Gepäck gelang es den deut­schen Grün­dern Chris­ti­an Ber­ters­mann und Hakan Koc in etwas mehr als 3 Jah­ren, den Markt aufzurollen.

Unter­des­sen …

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GmbH-Finanzen: So gibt es Geld zurück von der Bank

Immer wie­der müs­sen sich die Gerich­te mit den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) der Ban­ken aus­ein­an­der­set­zen. So hat­te der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) zuletzt die sog. for­mu­lar­mä­ßi­gen Bear­bei­tungs­ge­büh­ren für Ver­brau­cher­dar­le­hen moniert (vgl. BGH, Urteil v. 28.10.2014, XI R ZR 348/13). Unter­des­sen hat der BGH die­se Rechts­la­ge auch für Unter­neh­men bestä­tigt (BGH, Urteil v. 4.7.2017, XI ZR 562/15).

Fazit: