Als GmbH-Praktiker wissen Sie, dass die sog. verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) eines der immer wiederkehrenden, ärgerlichen und meist ziemlich teuren Steuerthemen in der GmbH ist. Ob überhöhte Gehaltszahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer, zu hohe Zinsen für ein Gesellschafter-Darlehen oder Fehler in den Vertragsformalien: Die Praxis der Finanzbehörden ist und bleibt nur schwer zu durchschauen. Ihr Steuerberater ist gefordert. Hier ein Überblick über die vGA-Themen, die in 2017 von den deutschen Finanzgerichten entschieden wurden und in der Praxis beachtet werden sollten: …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Sie müssen ja nicht gleich Spaßverderber sein. Wichtig ist aber, dass auch in der närrischen Zeit einige Grundregeln eingehalten werden. Dazu – so die einschlägigen Urteile – gehören:
- Arbeiten: Wenn Sie regelmäßig am Rosenmontag eine Arbeitsbefreiung unter Vorbehalt gewähren, führt das nicht zu einer betrieblichen Übung und einem Anspruch auf Arbeitsbefreiung.
- Urlaub: Wer unbedingt an Karneval feiern will, muss dafür unbezahlten Urlaub nehmen. Als Arbeitgeber sind Sie nicht verpflichtet, Urlaub zu gewähren. Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht nicht.
- Kleidung: Wenn es Bekleidungsvorgaben gibt, müssen die eingehalten werden (auch: Schutzkleidung, Anzug, Außendienst). Die Vorgaben müssen dem Arbeitnehmer aber eine gewisse Individualität einräumen.
- Krawatten: Auch an Weiberfastnacht führt das Abschneiden der Krawatte nur mit Einwilligung nicht zur Schadensersatzpflicht.
- Alkohol: Es gelten die Vorgaben aus dem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Gibt es keine Vorgaben und ist es üblich, gelegentlich in der Firma mit Alkohol zu feiern, kann das auch an Fasching so gehandhabt werden. Besser: Sagen Sie klar an, was in der Firma geht (Anweisung). Bei Verstößen sollten Sie abmahnen.
- Autofahren: Wenn Sie an den närrischen Tagen mit dem Auto unterwegs sind, müssen Sie damit rechnen, dass unvorsichtigen Fußgänger unterwegs sind. Unter Umständen haften Sie mit für einen entstandenen Schaden.
Sie erinnern sich: In Ausgabe Nr. 48/2017 hatten wir über ein vor dem Landgericht Freiburg laufendes Verfahren gegen einen türkischen Staatsbürger berichtet, der die Geschäfte einer in Deutschland eingetragenen GmbH führt (20 Ls 460 Js 18496/17). Problem: Er hatte mit Geldern der GmbH Grundstücke in der Türkei erworben – auf die er als Besitzer eingetragen wurde.
Begründung: …
Aufpassen müssen Sie, wenn Sie Ihren Pensionsanspruch aus der Geschäftsführungs-Tätigkeit als Einmalzahlung beziehen wollen. Der BFH unterscheidet: Erhalten Sie die Einmalzahlung aus einer Pensionskasse, müssen Sie den Betrag im Jahr der Auszahlung voll versteuern (BFH, Urteil v. 20.9.2016, X R 23/15). Anders beurteilen die Richter des VI. Senats den Vorgang, wenn Sie die Einmalzahlung direkt von der GmbH erhalten. Dann handelt es sich um einen „Einmalzufluss” von Arbeitslohn (BFH, Urteil v. 23.8.2017, VI R 4/16). Damit liegen die Voraussetzung dafür vor, dass Sie die Einnahmen auf 5 Jahre verteilt versteuern können (Anwendung der sog. Fünftelregelung). Hier müssen Sie also aufpassen und der Steuerberater muss die Voraussetzungen bei eine Einmalzahlung des Pensionsanspruchs prüfen.
Ist der zum Geschäftsführer bestellte – aber nicht ins Handelsregister als solcher eingetragener – nicht weisungsgebunden tätig (Monatsverdienst: 91.000 EUR) und wird der vormalige Anstellungsvertrag mit der Bestellung ausdrücklich beendet, ist der Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer einzustufen. Für ihn gelten die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes nicht (LAG Köln, Urteil v. 18.1.2018, 7 Sa 292/17).
Berät Sie Ihr Steuerberater auch zu allgemeinen betriebswirtschaftlichen Fragen (betriebswirtschaftliche Auswertungen), können Sie die dafür vorgesehenen Fördermittel des Bundes in Anspruch nehmen (Bundesministerium für Wirtschaft auf Anfrage des Deutschen Steuerberaterverbandes). Das geht so: …
Bislang kann man sich damit vertrösten, dass es sich nur um „Sondierungsvereinbarungen” (Seite 15)handelt. Doch wenn man genauer hinschaut, tun sich bereits ernsthafte Widersprüche auf. Zum einen – so unisono – wird es keine Steuererhöhungen geben. Zum anderen ist festgeschrieben, dass die Abgeltungssteuer (für Zinseinkünfte) abgeschafft werden soll.
Folge: …
Erst letzte Woche gab es wieder einmal den Hilferuf eines Kollegen, dem das Finanzamt sämtliche Konten dicht gemacht hatte. Was tun? In vielen Fällen erfahren die Kollegen von einer Kontosperrung erst über Geschäftspartner oder Lieferanten, deren Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden. Dieter M. z. B., Geschäftsführer mehrerer Gastro-Betriebe, war ziemlich verärgert über die Sperrung seiner Konten durch das Finanzamt. Selbst sein Ansprechpartner bei der Sparkasse wusste nicht einmal über die Aktion der Finanzbehörden Bescheid. Die Folgen sind unangenehm. Unangenehm, weil M. feststellen musste, dass der sich beschwerende Lieferant nicht der einzige war, dessen Rechnungen nicht beglichen wurden.
Beim Nachtelefonieren musste er feststellen, dass …
Mit dem Slogan „Vom Händler für Händler – Geschäfte unter Kollegen auf Augenhöhe” kam der Erfolg. Und das in einem Markt, der mit mobile.de, Autoscout24 und einigen anderen Gebrauchtwagen-Plattformen schon ausgereizt schien. Mit einer guten Idee und 360 Mio. EUR Startkapital von einigen Fondsgesellschaften im Gepäck gelang es den deutschen Gründern Christian Bertersmann und Hakan Koc in etwas mehr als 3 Jahren, den Markt aufzurollen.
Unterdessen …
Immer wieder müssen sich die Gerichte mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken auseinandersetzen. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt die sog. formularmäßigen Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen moniert (vgl. BGH, Urteil v. 28.10.2014, XI R ZR 348/13). Unterdessen hat der BGH diese Rechtslage auch für Unternehmen bestätigt (BGH, Urteil v. 4.7.2017, XI ZR 562/15).
Fazit: …