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Altersvorsorge: Genau rechnen bei Auszahlung der Pensionszusage

Auf­pas­sen müs­sen Sie, wenn Sie Ihren Pen­si­ons­an­spruch aus der Geschäfts­füh­rungs-Tätig­keit als Ein­mal­zah­lung bezie­hen wol­len. Der BFH unter­schei­det: Erhal­ten Sie die Ein­mal­zah­lung aus einer Pen­si­ons­kas­se, müs­sen Sie den Betrag im Jahr der Aus­zah­lung voll ver­steu­ern (BFH, Urteil v. 20.9.2016, X R 23/15). Anders beur­tei­len die Rich­ter des VI. Senats den Vor­gang, wenn Sie die Ein­mal­zah­lung direkt von der GmbH erhal­ten. Dann han­delt es sich um einen „Ein­mal­zu­fluss” von Arbeits­lohn (BFH, Urteil v. 23.8.2017, VI R 4/16). Damit lie­gen die Vor­aus­set­zung dafür vor, dass Sie die Ein­nah­men auf 5 Jah­re ver­teilt ver­steu­ern kön­nen (Anwen­dung der sog. Fünf­tel­re­ge­lung). Hier müs­sen Sie also auf­pas­sen und der Steu­er­be­ra­ter muss die Vor­aus­set­zun­gen bei eine Ein­mal­zah­lung des Pen­si­ons­an­spruchs prüfen.

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GF einer Berater-Gesellschaft hat keinen Kündigungsschutz

Ist der zum Geschäfts­füh­rer bestell­te – aber nicht ins Han­dels­re­gis­ter als sol­cher ein­ge­tra­ge­ner – nicht wei­sungs­ge­bun­den tätig (Monats­ver­dienst: 91.000 EUR) und wird der vor­ma­li­ge Anstel­lungs­ver­trag mit der Bestel­lung aus­drück­lich been­det, ist der Geschäfts­füh­rer nicht als Arbeit­neh­mer ein­zu­stu­fen. Für ihn gel­ten die Vor­schrif­ten des Kün­di­gungs­schutz­ge­set­zes nicht (LAG Köln, Urteil v. 18.1.2018, 7 Sa 292/17).

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Finanzen: Zuschuss zur betriebswirtschaftlichen Beratung

Berät Sie Ihr Steu­er­be­ra­ter auch zu all­ge­mei­nen betriebs­wirt­schaft­li­chen Fra­gen (betriebs­wirt­schaft­li­che Aus­wer­tun­gen), kön­nen Sie die dafür vor­ge­se­he­nen För­der­mit­tel des Bun­des in Anspruch neh­men (Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft auf Anfra­ge des Deut­schen Steu­er­be­ra­ter­ver­ban­des). Das geht so: … 

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Sondierungs-Ergebnis: „Aus” für Gesellschafterdarlehen

Bislang kann man sich damit ver­trös­ten, dass es sich nur um „Son­die­rungs­ver­ein­ba­run­gen” (Sei­te 15)handelt. Doch wenn man genau­er hin­schaut, tun sich bereits ernst­haf­te Wider­sprü­che auf. Zum einen – so uni­so­no – wird es kei­ne Steu­er­erhö­hun­gen geben. Zum ande­ren ist fest­ge­schrie­ben, dass die Abgel­tungs­steu­er (für Zins­ein­künf­te) abge­schafft wer­den soll.

Fol­ge:

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Notfall: Was tun, wenn das Finanzamt die Konten sperrt?

Erst letz­te Woche gab es wie­der ein­mal den Hil­fe­ruf eines Kol­le­gen, dem das Finanz­amt sämt­li­che Kon­ten dicht gemacht hat­te. Was tun? In vie­len Fäl­len erfah­ren die Kol­le­gen von einer Kon­to­sper­rung erst über Geschäfts­part­ner  oder Lie­fe­ran­ten, deren Rech­nun­gen nicht frist­ge­recht  begli­chen wer­den. Die­ter M. z. B., Geschäfts­füh­rer meh­re­rer Gas­tro-Betrie­be, war ziem­lich ver­är­gert über die Sper­rung sei­ner Kon­ten durch das Finanz­amt. Selbst sein Ansprech­part­ner bei der Spar­kas­se wuss­te nicht ein­mal über die Akti­on der Finanz­be­hör­den Bescheid. Die Fol­gen sind unan­ge­nehm. Unan­ge­nehm, weil M. fest­stel­len muss­te, dass der sich beschwe­ren­de Lie­fe­rant nicht der ein­zi­ge war, des­sen Rech­nun­gen nicht begli­chen wurden.

Beim Nach­te­le­fo­nie­ren muss­te er fest­stel­len, dass … 

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Digitalisierung: „Unicorn” – so schnell geht Erfolg

Mit dem Slo­gan „Vom Händ­ler für Händ­ler – Geschäf­te unter Kol­le­gen auf Augen­hö­he” kam der Erfolg. Und das in einem Markt, der mit mobile.de, Autoscout24 und eini­gen ande­ren Gebraucht­wa­gen-Platt­for­men schon aus­ge­reizt schien. Mit einer guten Idee und 360 Mio. EUR Start­ka­pi­tal von eini­gen Fonds­ge­sell­schaf­ten im Gepäck gelang es den deut­schen Grün­dern Chris­ti­an Ber­ters­mann und Hakan Koc in etwas mehr als 3 Jah­ren, den Markt aufzurollen.

Unter­des­sen …

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GmbH-Finanzen: So gibt es Geld zurück von der Bank

Immer wie­der müs­sen sich die Gerich­te mit den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) der Ban­ken aus­ein­an­der­set­zen. So hat­te der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) zuletzt die sog. for­mu­lar­mä­ßi­gen Bear­bei­tungs­ge­büh­ren für Ver­brau­cher­dar­le­hen moniert (vgl. BGH, Urteil v. 28.10.2014, XI R ZR 348/13). Unter­des­sen hat der BGH die­se Rechts­la­ge auch für Unter­neh­men bestä­tigt (BGH, Urteil v. 4.7.2017, XI ZR 562/15).

Fazit:

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Wechsel: Übertragung der Pensionszusage ist steuerfrei

Wird die Pen­si­ons­zu­sa­ge von einem Unter­neh­men auf eine ande­re GmbH über­tra­gen, darf das Finanz­amt die fik­ti­ve Erhö­hung der Rück­stel­lun­gen (Ren­ten­bar­wert) weder als Arbeits­lohn noch als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer bewer­ten und dafür zusätz­li­che Steu­ern berech­nen (FG Düs­sel­dorf, Urteil v. 13.7.2017, 9 K 1804/16 E).

Die über­neh­men­de GmbH zahl­te die über­nom­me­nen Pen­si­ons­ver­pflich­tun­gen als Teil des Kauf­prei­ses für die Über­nah­me einer Bera­ter-GmbH. Dazu das FG Düs­sel­dorf: Eine sol­che Gestal­tung ist mög­lich, ohne dass zusätz­li­che Steu­ern berech­net wer­den dürfen.

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Neues Berufsbild: Kaufmann/-frau für E‑Commerce

Um die Mit­ar­bei­ter bes­ser auf die Anfor­de­run­gen der Digi­ta­li­sie­rung vor­zu­be­rei­ten, hat der Han­dels­ver­band Deutsch­land (HDE) einen neu­en Aus­bil­dungs­be­ruf ent­wi­ckelt. Der Schwer­punkt ist die auf digi­ta­le Geschäfts­mo­del­le aus­ge­rich­te­te kauf­män­ni­sche Qua­li­fi­ka­ti­on. Ab August 2018 kann in dem Beruf aus­ge­bil­det wer­den. Die Anfor­de­run­gen sind in der Aus­bil­dungs­ver­ord­nung fest­ge­legt > Hier ankli­cken.

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Falsch beraten: Gesellschafterversammlung „geschwänzt”

Emp­fiehlt der Anwalt dem Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, an der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung, auf der über sei­ne Abbe­ru­fung und die Kün­di­gung sei­nes Anstel­lungs­ver­tra­ges beschlos­sen wird, nicht teil­zu­neh­men (weil er kein Stimm­recht hat), han­delt es sich um eine Falsch­be­ra­tung. Der Bera­ter hat­te die Ein­stim­mig­keits­klau­sel über­se­hen. Wegen Falsch­be­ra­tung kann der Bera­ter kein Hono­rar ver­lan­gen. Außer­dem muss er u. U. für den Scha­den (Gehalts­aus­fall) auf­kom­men (OLG Koblenz, Beschluss v. 21.7.2017, 5 U 399/17).

Im ent­schie­de­nen Fall war im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH aus­drück­lich ver­ein­bart, dass Beschlüs­se der Gesell­schaft (hier: Abbe­ru­fung und Kün­di­gung des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers) ein­stim­mig gefasst wer­den müs­sen. Ein Stimm­rechts­ver­bot wegen einer Beschluss­sa­che in eige­ner Ange­le­gen­heit besteht dann nicht mehr. Der betrof­fe­ne Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer hät­te also sei­ne Abbe­ru­fung bzw. die Kün­di­gung sei­nes Anstel­lungs­ver­tra­ges ver­hin­dern können.