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Mitarbeiter/Lohnkosten: Höhere Mindestlöhne in 3 Branchen

Gelern­te Dach­de­cker wer­den ab dem 1.3.2018 statt 12,25 € min­des­tens 12,90 € erhal­ten. Unge­lern­te min­des­tens 12,20 €. Rei­ni­gungs­kräf­te in der Innen­rei­ni­gung haben in den alten Bun­des­län­dern (inklu­si­ve Ber­lin) Anspruch auf min­des­tens 10,30 € pro Stun­de. In den neu­en Bun­des­län­dern haben sie Anspruch auf 9,55 €. Glas- und Fas­sa­den­rei­ni­gern steht ein Stun­den­lohn von min­des­tens 13,55 € in den alten und 12,18 € in den neu­en Bun­des­län­dern zu. In den Fol­ge­jah­ren wer­den die Lohn­un­ter­gren­zen schritt­wei­se angehoben

Die in ein­zel­nen Bran­chen auf­grund eines Tarif­ver­tra­ges bzw. nach den Vor­ga­ben des Arbeit­neh­mer-Ent­sen­de­­ge­set­zes gezahl­ten Min­dest­löh­ne lie­gen damit zum Teil erheb­lich über dem all­ge­mein ver­bind­li­chen Min­dest­lohn (8,84 €).

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire Volkelt-Briefe

BISS: Forecast – 2 Jahre GROKO

Nur mal so ange­dacht: Es ist das Jahr 2020, erst­mals steht eine Fuß­ball-EM in 13 Län­dern an und Frau Mer­kel ist soeben zurück­ge­tre­ten. Es gibt Neu­wah­len und Lind­ner setzt sich mit kla­rer Mehr­heit durch. Rein rech­ne­risch ist Gelb/Grün (die Bra­si­li­en-Koa­la) die ein­zig mög­li­che Koali­ti­on, die auf eine sta­bi­le 50,9 Pro­zent Mehr­heit bau­en kann. Die ehe­ma­li­gen gro­ßen Volks­par­tei­en düm­peln im 10-Pro­zent-Bereich, die ande­ren Klei­nen um die 5‑Pro­zent-Klau­sel. Chris­ti­an Lind­ner wird zum ers­ten frei­de­mo­kra­ti­schen Kai­ser der Repu­blik gekürt. Kubicki wird Kanz­ler und Frau Bär­bock Finanz­mi­nis­te­rin und Frau­en­be­auf­trag­te. Frei nach Trump wird die Unter­neh­men­steu­er von 15 auf 7,5 % hal­biert und die Gewer­be­steu­er ersatz­los gestri­chen. Über­all ent­ste­hen Plas­tik­form- und Ver­ar­bei­tungs­fa­bri­ken, die Chi­na-Plun­der pro­du­zie­ren. Steu­er­be­ra­ter gehen mas­sen­wei­se Plei­te und wer­den von der BA zum Ver­pa­cker umge­schult. Wirt­schafts­prü­fer bedie­nen in Stu­den­ten­knei­pen. Ehe­ma­li­ge Finanz­amts-Ange­stell­te lun­gern in den Stra­ßen her­um und ver­kau­fen Schmug­gel­zi­ga­ret­ten. Wes­ter­wel­le kas­siert die Hotel­steu­er. Alt­li­be­ra­le wen­den sich auf ihren Wol­ken mit Grau­en. Gen­scher springt von der Ter­ras­se der Pra­ger Bot­schaft, der Graf bringt das Geld zurück, Scheel sat­telt die Pfer­de und Heuss schreibt das Grund­ge­setz um.

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GmbH Fuhrpark: Investieren in Zeiten der Blauen Plakette

Bereits in Aus­ga­be 24/2016 vom 8. Juni 2016 habe ich die Kol­le­gen an die­ser Stel­le unter der Über­schrift „Fuhr­park: Die rich­ti­ge Stra­te­gie für die Blaue Pla­ket­te” vor­ge­warnt. Wört­lich hieß es da: „Sinn­voll für den Fuhr­park der nächs­ten Jah­re sind Lea­sing-Beschaf­fun­gen mit kur­zen Lauf­zei­ten oder der Ver­zicht auf Die­sel-Fahr­zeu­ge bei regel­mä­ßi­gen Umwelt­zo­nen-Fahr­ten. Das gilt auch für den Fir­men­wa­gen des Chefs und der Mit­ar­bei­ter. Betrof­fe­ne Fahr­zeu­ge haben einen hohen Wert­ver­lust und müs­sen abge­schrie­ben wer­den”. Eini­ge Kol­le­gen – ich erin­ne­re mich – haben damals abgewinkt.

Jetzt, hier und heu­te, holt … 

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Risiko-Management: Was Geschäftsführer für ihre GmbH tun können/müssen

Das Akti­en­recht gilt auch für gro­ße GmbH (§ 91 Abs. 2 AktG). Danach muss der Vor­stand einer Akti­en­ge­sell­schaft „geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen, ins­be­son­de­re ein Über­wa­chungs­sys­tem ein­rich­ten, das den Fort­be­stand der Gesell­schaft sichert und gefähr­den­de Ent­wick­lun­gen für das Unter­neh­men früh­zei­tig erkennt“. Das gilt auch für Sie als Geschäfts­füh­rer einer gro­ßen GmbH und mit Ein­schrän­kun­gen sogar auch für die mit­tel­gro­ße GmbH. Ver­säu­men Sie es, übli­che, Fort­be­stand sichern­de Con­trol­ling­s­ys­te­me und Pro­gno­se-Instru­men­te zu ent­wi­ckeln und ein­zu­set­zen, han­deln SIE zumin­dest fahr­läs­sig, u. U. sogar grob fahr­läs­sig. Neben den gegen­warts- und zukunfts-bezo­ge­nen, pro­duk­ti­ons- und umsatz­be­zo­ge­nen Unter­neh­mens­da­ten aus dem Con­trol­ling gibt es eine gan­ze Rei­he ande­rer Fak­to­ren, die das zukünf­ti­ge Risi­ko Ihres Unter­neh­mens bestimmen.

Bei­spie­le:

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Digital: Alexa, Siri und Google – was bringen Sprach-Assistenten?

Spä­tes­tens seit­dem auch Goog­le mit Sprach­as­sis­tent funk­tio­niert, nut­zen jetzt auch vie­le der Kol­le­gen die­ses Hilfs­mit­tel – sei es zum Anwäh­len von Tele­fon-Gesprächs­part­nern oder zum Auf­zeich­nen und Ver­wal­ten von Kon­tak­ten oder Ter­mi­nen. Der Ham­bur­ger Medi­en-Pro­fes­sor Dr. Wil­ly Theo­bald geht davon aus, dass … 

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Neue Pflichten aus dem Koalitionsvertrag: Noch mehr KSV-pflichtige Leistungen

Die Sum­me aller von Ihrer GmbH an selb­stän­di­ge Künst­ler und Publi­zis­ten gezahl­ten Ent­gel­te aus 2017 müs­sen Sie bis zum 31.3.2018 an die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) anmel­den. Die­se Jah­res­mel­dung ist die Grund­la­ge für die Abrech­nung der Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be für das Vor­jahr. Soweit sich hier­aus Nach­zah­lun­gen erge­ben, wer­den die­se eben­falls am 31.3. des Abrech­nungs­jah­res fäl­lig. Die monat­li­chen Vor­aus­zah­lun­gen auf die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be sind bis zum 10. des Fol­ge­mo­na­tes an die Künst­ler­so­zi­al­kas­se zu zah­len. Zah­len Sie Bei­trä­ge nicht in der gefor­der­ten Höhe oder nicht pünkt­lich, ist die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung berech­tigt, monat­lich Säum­nis­zu­schlä­ge in Höhe von 1% des Rück­stan­des zu berechnen.

KSV-bei­trags­frei sind alle die­se Leis­tun­gen, wenn Sie von einer Agentur/einem Web­de­si­gner gelie­fert wer­den, die die­se Leis­tun­gen in einer Fir­ma mit der Rechts­form einer UG oder einer GmbH erbrin­gen. Ach­tung:

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Geschäftsführer privat: Kleingedrucktes in der Pensionszusage

Geschäfts­füh­rer, die nach Amts­an­tritt gehei­ra­tet haben, soll­ten ihre Pen­si­ons­zu­sa­ge prü­fen: Ist z. B. ver­ein­bart, dass die Ehe­frau, die 15 Jah­re und mehr jün­ger als der Ehe­mann ist, kei­nen Anspruch auf Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung hat, dann gilt das so. Laut Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) stellt die­se Vor­ga­be kei­nen Ver­stoß gegen den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz dar. Das gilt auch für ver­gleich­ba­re Rege­lun­gen, die Ansprü­che aus­schlie­ßen (BAG, Urteil v. 20.2.2018, 3 AZR 43/17).

Sind seit Abschluss des Anstel­lungs- bzw. Pen­si­ons­ver­tra­ges Ände­run­gen in Ihren per­sön­li­chen Ver­hält­nis­sen (ins­be­son­de­re Ehe­gat­ten- und Kin­der­ver­sor­gung) ein­ge­tre­ten, sind Sie also gut bera­ten, die Ver­trä­ge zu prü­fen und ggf. den geän­der­ten Ver­hält­nis­sen anzu­pas­sen (Ände­rung des Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­tra­ges mit Gesellschafter-Beschluss).

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GmbH/Recht: Verträge mit sich selbst

Wer einen Ver­trag mit der GmbH abschlie­ßen will, braucht sich grund­sätz­lich nicht dar­um zu küm­mern, ob der Geschäfts­füh­rer die sich aus dem Innen­ver­hält­nis erge­ben­den Schran­ken sei­ner Befug­nis ein­hält. Das gilt auch für Insich-Geschäf­te (gemäß § 181 BGB) des Geschäfts­füh­rers in Ver­tre­tung zwei­er GmbHs (BGH, Urteil v. 18.10.2017, I ZR 6/16).

Nur im Aus­nah­me­fall, wenn das abge­schlos­se­ne Geschäft für eine der vom glei­chen Geschäfts­füh­rer ver­tre­te­nen GmbHs nach­tei­lig ist, kann ein sol­ches Insich­ge­schäft ohne aus­drück­li­che Erlaub­nis im Innen­ver­hält­nis unwirk­sam sein. Ansons­ten greift eine aus­drück­li­che Befrei­ung vom Ver­bot von Insich­ge­schäf­ten. Im Fal­le der GmbH muss dies im Gesell­schafts­ver­trag aus­drück­lich gere­gelt wer­den: „Der Geschäfts­füh­rer der GmbH ist vom Ver­bot der Insich­ge­schäf­te gemäß § 181 BGB befreit”.

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire Volkelt-Briefe

BISS: Fake News

Wir wol­len uns heu­te ein­mal mit den fei­nen Gra­den zwi­schen Sati­re, Rea­li­ty-TV, Fik­ti­on, sci­ence fic­tion und poli­ti­cal cor­rect­ness beschäf­ti­gen. Nur so. Wir wol­len uns ja weder mit dem Pres­se­rat noch mit dem Hei­mat-Minis­te­ri­um anle­gen. Auf­ge­schreckt hat uns aller­dings, dass unser Chef­re­dak­teur heu­te Mor­gen nicht zum Dienst erschie­nen ist und auch kein gel­ber Zet­tel ein­ge­gan­gen ist. Auch über whats­app konn­ten wir ihn nicht errei­chen, so dass wir davon aus­ge­hen müs­sen, dass er irgend­wo im Knast sitzt.

Das letz­te, was wir von ihm gese­hen haben, war, dass er im Stu­dio Auf­nah­men für sei­ne wöchent­li­che Sen­dung gemacht hat – vor dem green­screen – also das, was Sie dann nach­her auf You­tube sehen, ist natür­lich Alles gefaked – der steht natür­lich nie vor dem Bun­des­fi­nanz­hof, dem Bun­des­ge­richts­hof oder dem Kanz­le­rin­nen-Amt. Das ist Alles unten im Kel­ler­bü­ro gedreht. Selbst die Tex­te, die er spricht, sind nur auf­ge­bläh­te Über­schrif­ten, die – wenn man es genau liest – gera­de noch so stim­men und nur haar­scharf an der Unrea­li­tät vor­bei gehen. Nur, um Mal das Aus­maß an Rea­li­täts­ver­lust allei­ne schon im Klei­nen zu beschrei­ben. Er trägt auch nie einen Anzug. Unten ist immer Jeans, manch­mal sogar bar­fuss mit San­da­len (igit).

Inwie­weit das jetzt ver­bo­ten wer­den soll, ist noch nicht abseh­bar. Der Jus­tiz­mi­nis­ter will ja ziem­lich gründ­lich gegen alle Falsch­mel­dun­gen vor­ge­hen. Das heißt, dass auf­fäl­li­gen Per­so­nen in Zukunft wohl schon durch den Media­markt-Erken­nungs­dienst an der Kas­se jeg­li­ches Film- und Fern­seh-Equip­ment abge­nom­men wird. Damit der erst gar kei­ne Falsch­mel­dun­gen in die Welt set­zen kann. Und zur Face­book-Anmel­dung muss dann ein poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis ein­ge­reicht wer­den. So steht es jeden­falls im Gesetz­ent­wurf, der uns in der Redak­ti­on vor­liegt. So. Jetzt kön­nen Sie sich aus­su­chen, was was ist. Uns hat der Anwalt jeden­falls emp­foh­len, die Namen M. und de M. mög­lichst nicht mehr zu ver­wen­den. Unser Chef­re­dak­teur hat sich offen­sicht­lich nicht dran gehalten.

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GmbH-Kosten: Planen SIE Ihre Energie-Strategie 2018ff.

Wäh­rend der Ex-Han­dels­blatt Her­aus­ge­ber Gabor Stein­gard über den per­fek­ten Mord sin­niert und dar­über auch noch stol­pert, haben enga­gier­te Öko­no­men im All­ge­mei­nen, vie­le der für´s ope­ra­ti­ve Geschäft ver­ant­wort­li­chen Geschäfts­füh­rer und unse­re Redak­ti­on im Beson­de­ren ande­re Sor­gen, wenn es um die nächs­ten vier Jah­re geht.

Ist der digi­ta­le Rück­stand über­haupt noch auf­zu­ho­len? Ist eine nach­hal­ti­ge Ener­gie­ver­sor­gung zu inter­na­tio­nal wett­be­werbs­fä­hi­gen Prei­sen sicher gestellt? Würgt deut­sches Arbeits­recht Dyna­mik und Anpas­sung ab? Was tun, wenn die Wachs­tums­ma­schi­ne „Auto” dau­er­haft schwächelt? …