Kategorien
Volkelt-Briefe

Risiko-Management: Was Geschäftsführer für ihre GmbH tun können/müssen

Das Akti­en­recht gilt auch für gro­ße GmbH (§ 91 Abs. 2 AktG). Danach muss der Vor­stand einer Akti­en­ge­sell­schaft „geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen, ins­be­son­de­re ein Über­wa­chungs­sys­tem ein­rich­ten, das den Fort­be­stand der Gesell­schaft sichert und gefähr­den­de Ent­wick­lun­gen für das Unter­neh­men früh­zei­tig erkennt“. Das gilt auch für Sie als Geschäfts­füh­rer einer gro­ßen GmbH und mit Ein­schrän­kun­gen sogar auch für die mit­tel­gro­ße GmbH. Ver­säu­men Sie es, übli­che, Fort­be­stand sichern­de Con­trol­ling­s­ys­te­me und Pro­gno­se-Instru­men­te zu ent­wi­ckeln und ein­zu­set­zen, han­deln SIE zumin­dest fahr­läs­sig, u. U. sogar grob fahr­läs­sig. Neben den gegen­warts- und zukunfts-bezo­ge­nen, pro­duk­ti­ons- und umsatz­be­zo­ge­nen Unter­neh­mens­da­ten aus dem Con­trol­ling gibt es eine gan­ze Rei­he ande­rer Fak­to­ren, die das zukünf­ti­ge Risi­ko Ihres Unter­neh­mens bestimmen.

Bei­spie­le:

Kategorien
Volkelt-Briefe

Digital: Alexa, Siri und Google – was bringen Sprach-Assistenten?

Spä­tes­tens seit­dem auch Goog­le mit Sprach­as­sis­tent funk­tio­niert, nut­zen jetzt auch vie­le der Kol­le­gen die­ses Hilfs­mit­tel – sei es zum Anwäh­len von Tele­fon-Gesprächs­part­nern oder zum Auf­zeich­nen und Ver­wal­ten von Kon­tak­ten oder Ter­mi­nen. Der Ham­bur­ger Medi­en-Pro­fes­sor Dr. Wil­ly Theo­bald geht davon aus, dass … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Neue Pflichten aus dem Koalitionsvertrag: Noch mehr KSV-pflichtige Leistungen

Die Sum­me aller von Ihrer GmbH an selb­stän­di­ge Künst­ler und Publi­zis­ten gezahl­ten Ent­gel­te aus 2017 müs­sen Sie bis zum 31.3.2018 an die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) anmel­den. Die­se Jah­res­mel­dung ist die Grund­la­ge für die Abrech­nung der Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be für das Vor­jahr. Soweit sich hier­aus Nach­zah­lun­gen erge­ben, wer­den die­se eben­falls am 31.3. des Abrech­nungs­jah­res fäl­lig. Die monat­li­chen Vor­aus­zah­lun­gen auf die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be sind bis zum 10. des Fol­ge­mo­na­tes an die Künst­ler­so­zi­al­kas­se zu zah­len. Zah­len Sie Bei­trä­ge nicht in der gefor­der­ten Höhe oder nicht pünkt­lich, ist die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung berech­tigt, monat­lich Säum­nis­zu­schlä­ge in Höhe von 1% des Rück­stan­des zu berechnen.

KSV-bei­trags­frei sind alle die­se Leis­tun­gen, wenn Sie von einer Agentur/einem Web­de­si­gner gelie­fert wer­den, die die­se Leis­tun­gen in einer Fir­ma mit der Rechts­form einer UG oder einer GmbH erbrin­gen. Ach­tung:

Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Kleingedrucktes in der Pensionszusage

Geschäfts­füh­rer, die nach Amts­an­tritt gehei­ra­tet haben, soll­ten ihre Pen­si­ons­zu­sa­ge prü­fen: Ist z. B. ver­ein­bart, dass die Ehe­frau, die 15 Jah­re und mehr jün­ger als der Ehe­mann ist, kei­nen Anspruch auf Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung hat, dann gilt das so. Laut Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) stellt die­se Vor­ga­be kei­nen Ver­stoß gegen den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz dar. Das gilt auch für ver­gleich­ba­re Rege­lun­gen, die Ansprü­che aus­schlie­ßen (BAG, Urteil v. 20.2.2018, 3 AZR 43/17).

Sind seit Abschluss des Anstel­lungs- bzw. Pen­si­ons­ver­tra­ges Ände­run­gen in Ihren per­sön­li­chen Ver­hält­nis­sen (ins­be­son­de­re Ehe­gat­ten- und Kin­der­ver­sor­gung) ein­ge­tre­ten, sind Sie also gut bera­ten, die Ver­trä­ge zu prü­fen und ggf. den geän­der­ten Ver­hält­nis­sen anzu­pas­sen (Ände­rung des Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­tra­ges mit Gesellschafter-Beschluss).

Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH/Recht: Verträge mit sich selbst

Wer einen Ver­trag mit der GmbH abschlie­ßen will, braucht sich grund­sätz­lich nicht dar­um zu küm­mern, ob der Geschäfts­füh­rer die sich aus dem Innen­ver­hält­nis erge­ben­den Schran­ken sei­ner Befug­nis ein­hält. Das gilt auch für Insich-Geschäf­te (gemäß § 181 BGB) des Geschäfts­füh­rers in Ver­tre­tung zwei­er GmbHs (BGH, Urteil v. 18.10.2017, I ZR 6/16).

Nur im Aus­nah­me­fall, wenn das abge­schlos­se­ne Geschäft für eine der vom glei­chen Geschäfts­füh­rer ver­tre­te­nen GmbHs nach­tei­lig ist, kann ein sol­ches Insich­ge­schäft ohne aus­drück­li­che Erlaub­nis im Innen­ver­hält­nis unwirk­sam sein. Ansons­ten greift eine aus­drück­li­che Befrei­ung vom Ver­bot von Insich­ge­schäf­ten. Im Fal­le der GmbH muss dies im Gesell­schafts­ver­trag aus­drück­lich gere­gelt wer­den: „Der Geschäfts­füh­rer der GmbH ist vom Ver­bot der Insich­ge­schäf­te gemäß § 181 BGB befreit”.

Kategorien
BISS - DIE Wirtschafts-Satire Volkelt-Briefe

BISS: Fake News

Wir wol­len uns heu­te ein­mal mit den fei­nen Gra­den zwi­schen Sati­re, Rea­li­ty-TV, Fik­ti­on, sci­ence fic­tion und poli­ti­cal cor­rect­ness beschäf­ti­gen. Nur so. Wir wol­len uns ja weder mit dem Pres­se­rat noch mit dem Hei­mat-Minis­te­ri­um anle­gen. Auf­ge­schreckt hat uns aller­dings, dass unser Chef­re­dak­teur heu­te Mor­gen nicht zum Dienst erschie­nen ist und auch kein gel­ber Zet­tel ein­ge­gan­gen ist. Auch über whats­app konn­ten wir ihn nicht errei­chen, so dass wir davon aus­ge­hen müs­sen, dass er irgend­wo im Knast sitzt.

Das letz­te, was wir von ihm gese­hen haben, war, dass er im Stu­dio Auf­nah­men für sei­ne wöchent­li­che Sen­dung gemacht hat – vor dem green­screen – also das, was Sie dann nach­her auf You­tube sehen, ist natür­lich Alles gefaked – der steht natür­lich nie vor dem Bun­des­fi­nanz­hof, dem Bun­des­ge­richts­hof oder dem Kanz­le­rin­nen-Amt. Das ist Alles unten im Kel­ler­bü­ro gedreht. Selbst die Tex­te, die er spricht, sind nur auf­ge­bläh­te Über­schrif­ten, die – wenn man es genau liest – gera­de noch so stim­men und nur haar­scharf an der Unrea­li­tät vor­bei gehen. Nur, um Mal das Aus­maß an Rea­li­täts­ver­lust allei­ne schon im Klei­nen zu beschrei­ben. Er trägt auch nie einen Anzug. Unten ist immer Jeans, manch­mal sogar bar­fuss mit San­da­len (igit).

Inwie­weit das jetzt ver­bo­ten wer­den soll, ist noch nicht abseh­bar. Der Jus­tiz­mi­nis­ter will ja ziem­lich gründ­lich gegen alle Falsch­mel­dun­gen vor­ge­hen. Das heißt, dass auf­fäl­li­gen Per­so­nen in Zukunft wohl schon durch den Media­markt-Erken­nungs­dienst an der Kas­se jeg­li­ches Film- und Fern­seh-Equip­ment abge­nom­men wird. Damit der erst gar kei­ne Falsch­mel­dun­gen in die Welt set­zen kann. Und zur Face­book-Anmel­dung muss dann ein poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis ein­ge­reicht wer­den. So steht es jeden­falls im Gesetz­ent­wurf, der uns in der Redak­ti­on vor­liegt. So. Jetzt kön­nen Sie sich aus­su­chen, was was ist. Uns hat der Anwalt jeden­falls emp­foh­len, die Namen M. und de M. mög­lichst nicht mehr zu ver­wen­den. Unser Chef­re­dak­teur hat sich offen­sicht­lich nicht dran gehalten.

Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH-Kosten: Planen SIE Ihre Energie-Strategie 2018ff.

Wäh­rend der Ex-Han­dels­blatt Her­aus­ge­ber Gabor Stein­gard über den per­fek­ten Mord sin­niert und dar­über auch noch stol­pert, haben enga­gier­te Öko­no­men im All­ge­mei­nen, vie­le der für´s ope­ra­ti­ve Geschäft ver­ant­wort­li­chen Geschäfts­füh­rer und unse­re Redak­ti­on im Beson­de­ren ande­re Sor­gen, wenn es um die nächs­ten vier Jah­re geht.

Ist der digi­ta­le Rück­stand über­haupt noch auf­zu­ho­len? Ist eine nach­hal­ti­ge Ener­gie­ver­sor­gung zu inter­na­tio­nal wett­be­werbs­fä­hi­gen Prei­sen sicher gestellt? Würgt deut­sches Arbeits­recht Dyna­mik und Anpas­sung ab? Was tun, wenn die Wachs­tums­ma­schi­ne „Auto” dau­er­haft schwächelt? … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Im Überblick: Die Koalitionsvereinbarungen, die SIE als Unternehmer betreffen

In den 177 Sei­ten Koali­ti­ons­pa­pier sind gera­de 11 dem The­ma Wirtschaft/Unternehmen gewid­met. Die spür­bars­ten Aus­wir­kun­gen wer­den Ent­schei­dun­gen aus den Berei­chen Arbeit/Soziales für Unter­neh­men haben. Wir haben die wich­tigs­ten Punk­te für SIE zusammengestellt: …

The­ma Koali­ti­ons­ver­ein­ba­rung Das bedeu­tet …
Mit­be­stim­mung

 

Erwei­ter­te Mit­spra­che des Betriebs­ra­tes zu Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men (S. 51). Ver­ein­fach­tes Wahl­ver­fah­ren für den Betriebs­rat für Unter­neh­men mit 5 bis 100 wahl­be­rech­tig­ten Arbeit­neh­mern (S. 51). … mehr Ein­fluss von außen

 

Befris­tung von               Arbeitsverhältnissen

 

Eine Befris­tung des Arbeits­ver­hält­nis­ses ist nicht zuläs­sig, wenn mit dem­sel­ben Arbeit­ge­ber bereits zuvor ein unbe­fris­te­tes oder ein oder meh­re­re befris­te­te Arbeits­ver­hält­nis­se mit einer Gesamt­dau­er von 5 oder mehr Jah­ren bestan­den haben (S. 52). … weni­ger Flexibilität

 

Arbeits­zeit

 

Der Anteil abzu­ru­fen­der und zu ver­gü­ten­der Zusatz­ar­beit darf die ver­ein­bar­te Min­dest­ar­beits­zeit um höchs­tens 20% unter­schrei­ten und 25% über­schrei­ten. Fehlt eine Ver­ein­ba­rung zur wöchent­li­chen Arbeits­zeit gilt eine Arbeits­zeit von 20 Stun­den (S. 53). … zusätz­li­che Dokumentation

 

Teil­zeit Im Teil­zeit- und Befris­tungs­recht wird ein Recht auf befris­te­te Teil­zeit ein­ge­führt. Es besteht kein Anspruch auf Ver­län­ge­rung oder Ver­kür­zung der Arbeits­zeit oder vor­zei­ti­ge Rück­kehr zur frü­he­ren Arbeits­zeit wäh­rend der zeit­lich begrenz­ten Teil­zeit­ar­beit. Das neue Teil­zeit­an­spruch-Gesetz gilt für Unter­neh­men, die in der Regel ins­ge­samt mehr als 45 Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter beschäf­ti­gen. Für Unter­neh­mens­grö­ßen von 46 bis 200 Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern wird eine Zumut­bar­keits­gren­ze ein­ge­führt, dass ledig­lich einem pro ange­fan­ge­nen 15 Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Anspruch gewährt wer­den muss. Bei der Berech­nung der zumut­ba­ren Zah­len an Frei­stel­lun­gen wer­den die ers­ten 45 Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter mit­ge­zählt. Bei Über­schrei­tung die­ser Gren­ze kann der Arbeit­ge­ber einen Antrag ableh­nen (S. 53) … neue Per­so­nal­pla­nung für Unter­neh­men mit mehr als 45 Mitarbeitern

 

Kran­ken­ver­si­che­rung

 

Ab 1. Janu­ar 2019 wer­den die Bei­trä­ge zur Kran­ken­ver­si­che­rung wie­der in glei­chem Maße von Arbeit­ge­bern und Beschäf­tig­ten geleis­tet (S. 101). … zusätz­li­che Personalkosten

 

Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung Der Bei­trags­satz zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung wird um 0,3 Pro­zent­punk­te gesenkt (S. 55). … weni­ger Kosten

 

Gesell­schaf­ter­dar­le­hen Die Abgel­tung­s­teu­er auf Zins­er­trä­ge wird mit der Eta­blie­rung des auto­ma­ti­schen Infor­ma­ti­ons­aus­tau­sches abge­schafft (S. 69). … mehr Steuern

 

KSV Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung: Geplant ist eine Erwei­te­rung der abga­be­pflich­ti­gen Ver­wer­ter um digi­ta­le Platt­for­men, die eine kom­mer­zi­el­le Ver­wer­tung künst­le­ri­scher Leis­tun­gen ermög­li­chen (S. 167). … Mehr­kos­ten für den Internet-Auftritt

 

Haf­tung Bei Ver­schul­den ein­zel­ner Mit­ar­bei­ter kön­nen die Behör­den das Gesamt­un­ter­neh­men leich­ter in die Ver­ant­wor­tung neh­men – Abkehr vom Oppor­tu­ni­täts­prin­zip (S. 126). … Ver­stö­ße gegen gesetz­li­che Vor­schrif­ten wer­den teurer

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Digitales: StartUp-Beteiligungen nur mit kalkuliertem Risiko

Kei­ne zuver­läs­si­gen Zah­len gibt es bis­lang dazu, wie vie­le Start­Ups in Deutsch­land tat­säch­lich über­le­ben. Aus den von eini­gen Grün­der­zen­tren vor­ge­leg­ten Ana­ly­sen und ver­öf­fent­lich­ten Zah­len lässt sich erah­nen, dass die Erfolgs­quo­te bei 10 bis maxi­mal 25% liegt. Wur­den – so der Grün­der-Nach­rich­ten­dienst deut­sche start­ups – mit Crowd­fun­ding-Finan­zie­run­gen in 2016 ledig­lich 5 Mio. EUR ver­brannt, waren es 2017 bereits 15 Mio. EUR. Dar­un­ter sind auch eupho­risch gestar­te­te Start­Ups wie pro­to­net (3.2 Mio. EUR; Bran­che: IT Cloud-Lösun­gen), pano­no (1,6 Mio. EUR; Bran­che: 360-Grad-Kame­ra) oder Retur­bo (1 Mio. EUR; Bran­che: Retouren-Vermarkter).

Noch grö­ßer erwisch­te es in 2017 … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer Geburtstag 2018: Hier schaut der Prüfer ganz genau hin

Zum Jah­res­be­ginn berich­ten wir an die­ser Stel­le regel­mä­ßig zum „Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für Fei­er­lich­kei­ten anläss­lich des Geburts­ta­ges (oder eines Jubi­lä­ums) des (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rers“. Fakt ist, dass Steu­er-Sach­be­ar­bei­ter die­sen Pos­ten ger­ne und ganz genau unter die Lupe neh­men. Fakt ist auch, dass unter­schied­li­che Auf­fas­sun­gen des Steu­er­be­ra­ters und des Finanz­amts zur Sache regel­mä­ßig die Finanz­ge­rich­te beschäftigen.…