Nur mal so angedacht: Es ist das Jahr 2020, erstmals steht eine Fußball-EM in 13 Ländern an und Frau Merkel ist soeben zurückgetreten. Es gibt Neuwahlen und Lindner setzt sich mit klarer Mehrheit durch. Rein rechnerisch ist Gelb/Grün (die Brasilien-Koala) die einzig mögliche Koalition, die auf eine stabile 50,9 Prozent Mehrheit bauen kann. Die ehemaligen großen Volksparteien dümpeln im 10-Prozent-Bereich, die anderen Kleinen um die 5‑Prozent-Klausel. Christian Lindner wird zum ersten freidemokratischen Kaiser der Republik gekürt. Kubicki wird Kanzler und Frau Bärbock Finanzministerin und Frauenbeauftragte. Frei nach Trump wird die Unternehmensteuer von 15 auf 7,5 % halbiert und die Gewerbesteuer ersatzlos gestrichen. Überall entstehen Plastikform- und Verarbeitungsfabriken, die China-Plunder produzieren. Steuerberater gehen massenweise Pleite und werden von der BA zum Verpacker umgeschult. Wirtschaftsprüfer bedienen in Studentenkneipen. Ehemalige Finanzamts-Angestellte lungern in den Straßen herum und verkaufen Schmuggelzigaretten. Westerwelle kassiert die Hotelsteuer. Altliberale wenden sich auf ihren Wolken mit Grauen. Genscher springt von der Terrasse der Prager Botschaft, der Graf bringt das Geld zurück, Scheel sattelt die Pferde und Heuss schreibt das Grundgesetz um.
Kategorie: Volkelt-Briefe
Bereits in Ausgabe 24/2016 vom 8. Juni 2016 habe ich die Kollegen an dieser Stelle unter der Überschrift „Fuhrpark: Die richtige Strategie für die Blaue Plakette” vorgewarnt. Wörtlich hieß es da: „Sinnvoll für den Fuhrpark der nächsten Jahre sind Leasing-Beschaffungen mit kurzen Laufzeiten oder der Verzicht auf Diesel-Fahrzeuge bei regelmäßigen Umweltzonen-Fahrten. Das gilt auch für den Firmenwagen des Chefs und der Mitarbeiter. Betroffene Fahrzeuge haben einen hohen Wertverlust und müssen abgeschrieben werden”. Einige Kollegen – ich erinnere mich – haben damals abgewinkt.
Jetzt, hier und heute, holt …
Das Aktienrecht gilt auch für große GmbH (§ 91 Abs. 2 AktG). Danach muss der Vorstand einer Aktiengesellschaft „geeignete Maßnahmen ergreifen, insbesondere ein Überwachungssystem einrichten, das den Fortbestand der Gesellschaft sichert und gefährdende Entwicklungen für das Unternehmen frühzeitig erkennt“. Das gilt auch für Sie als Geschäftsführer einer großen GmbH und mit Einschränkungen sogar auch für die mittelgroße GmbH. Versäumen Sie es, übliche, Fortbestand sichernde Controllingsysteme und Prognose-Instrumente zu entwickeln und einzusetzen, handeln SIE zumindest fahrlässig, u. U. sogar grob fahrlässig. Neben den gegenwarts- und zukunfts-bezogenen, produktions- und umsatzbezogenen Unternehmensdaten aus dem Controlling gibt es eine ganze Reihe anderer Faktoren, die das zukünftige Risiko Ihres Unternehmens bestimmen.
Beispiele: …
Spätestens seitdem auch Google mit Sprachassistent funktioniert, nutzen jetzt auch viele der Kollegen dieses Hilfsmittel – sei es zum Anwählen von Telefon-Gesprächspartnern oder zum Aufzeichnen und Verwalten von Kontakten oder Terminen. Der Hamburger Medien-Professor Dr. Willy Theobald geht davon aus, dass …
Die Summe aller von Ihrer GmbH an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aus 2017 müssen Sie bis zum 31.3.2018 an die Künstlersozialversicherung (KSV) anmelden. Diese Jahresmeldung ist die Grundlage für die Abrechnung der Künstlersozialabgabe für das Vorjahr. Soweit sich hieraus Nachzahlungen ergeben, werden diese ebenfalls am 31.3. des Abrechnungsjahres fällig. Die monatlichen Vorauszahlungen auf die Künstlersozialabgabe sind bis zum 10. des Folgemonates an die Künstlersozialkasse zu zahlen. Zahlen Sie Beiträge nicht in der geforderten Höhe oder nicht pünktlich, ist die Künstlersozialversicherung berechtigt, monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1% des Rückstandes zu berechnen.
KSV-beitragsfrei sind alle diese Leistungen, wenn Sie von einer Agentur/einem Webdesigner geliefert werden, die diese Leistungen in einer Firma mit der Rechtsform einer UG oder einer GmbH erbringen. Achtung: …
Geschäftsführer, die nach Amtsantritt geheiratet haben, sollten ihre Pensionszusage prüfen: Ist z. B. vereinbart, dass die Ehefrau, die 15 Jahre und mehr jünger als der Ehemann ist, keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat, dann gilt das so. Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt diese Vorgabe keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Das gilt auch für vergleichbare Regelungen, die Ansprüche ausschließen (BAG, Urteil v. 20.2.2018, 3 AZR 43/17).
Wer einen Vertrag mit der GmbH abschließen will, braucht sich grundsätzlich nicht darum zu kümmern, ob der Geschäftsführer die sich aus dem Innenverhältnis ergebenden Schranken seiner Befugnis einhält. Das gilt auch für Insich-Geschäfte (gemäß § 181 BGB) des Geschäftsführers in Vertretung zweier GmbHs (BGH, Urteil v. 18.10.2017, I ZR 6/16).
Wir wollen uns heute einmal mit den feinen Graden zwischen Satire, Reality-TV, Fiktion, science fiction und political correctness beschäftigen. Nur so. Wir wollen uns ja weder mit dem Presserat noch mit dem Heimat-Ministerium anlegen. Aufgeschreckt hat uns allerdings, dass unser Chefredakteur heute Morgen nicht zum Dienst erschienen ist und auch kein gelber Zettel eingegangen ist. Auch über whatsapp konnten wir ihn nicht erreichen, so dass wir davon ausgehen müssen, dass er irgendwo im Knast sitzt.
Das letzte, was wir von ihm gesehen haben, war, dass er im Studio Aufnahmen für seine wöchentliche Sendung gemacht hat – vor dem greenscreen – also das, was Sie dann nachher auf Youtube sehen, ist natürlich Alles gefaked – der steht natürlich nie vor dem Bundesfinanzhof, dem Bundesgerichtshof oder dem Kanzlerinnen-Amt. Das ist Alles unten im Kellerbüro gedreht. Selbst die Texte, die er spricht, sind nur aufgeblähte Überschriften, die – wenn man es genau liest – gerade noch so stimmen und nur haarscharf an der Unrealität vorbei gehen. Nur, um Mal das Ausmaß an Realitätsverlust alleine schon im Kleinen zu beschreiben. Er trägt auch nie einen Anzug. Unten ist immer Jeans, manchmal sogar barfuss mit Sandalen (igit).
Inwieweit das jetzt verboten werden soll, ist noch nicht absehbar. Der Justizminister will ja ziemlich gründlich gegen alle Falschmeldungen vorgehen. Das heißt, dass auffälligen Personen in Zukunft wohl schon durch den Mediamarkt-Erkennungsdienst an der Kasse jegliches Film- und Fernseh-Equipment abgenommen wird. Damit der erst gar keine Falschmeldungen in die Welt setzen kann. Und zur Facebook-Anmeldung muss dann ein polizeiliches Führungszeugnis eingereicht werden. So steht es jedenfalls im Gesetzentwurf, der uns in der Redaktion vorliegt. So. Jetzt können Sie sich aussuchen, was was ist. Uns hat der Anwalt jedenfalls empfohlen, die Namen M. und de M. möglichst nicht mehr zu verwenden. Unser Chefredakteur hat sich offensichtlich nicht dran gehalten.
Während der Ex-Handelsblatt Herausgeber Gabor Steingard über den perfekten Mord sinniert und darüber auch noch stolpert, haben engagierte Ökonomen im Allgemeinen, viele der für´s operative Geschäft verantwortlichen Geschäftsführer und unsere Redaktion im Besonderen andere Sorgen, wenn es um die nächsten vier Jahre geht.
Ist der digitale Rückstand überhaupt noch aufzuholen? Ist eine nachhaltige Energieversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen sicher gestellt? Würgt deutsches Arbeitsrecht Dynamik und Anpassung ab? Was tun, wenn die Wachstumsmaschine „Auto” dauerhaft schwächelt? …
In den 177 Seiten Koalitionspapier sind gerade 11 dem Thema Wirtschaft/Unternehmen gewidmet. Die spürbarsten Auswirkungen werden Entscheidungen aus den Bereichen Arbeit/Soziales für Unternehmen haben. Wir haben die wichtigsten Punkte für SIE zusammengestellt: …
| Thema | Koalitionsvereinbarung | Das bedeutet … |
| Mitbestimmung
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Erweiterte Mitsprache des Betriebsrates zu Weiterbildungsmaßnahmen (S. 51). Vereinfachtes Wahlverfahren für den Betriebsrat für Unternehmen mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern (S. 51). | … mehr Einfluss von außen
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| Befristung von Arbeitsverhältnissen
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Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von 5 oder mehr Jahren bestanden haben (S. 52). | … weniger Flexibilität
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| Arbeitszeit
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Der Anteil abzurufender und zu vergütender Zusatzarbeit darf die vereinbarte Mindestarbeitszeit um höchstens 20% unterschreiten und 25% überschreiten. Fehlt eine Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden (S. 53). | … zusätzliche Dokumentation
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| Teilzeit | Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit. Das neue Teilzeitanspruch-Gesetz gilt für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anspruch gewährt werden muss. Bei der Berechnung der zumutbaren Zahlen an Freistellungen werden die ersten 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgezählt. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen (S. 53) | … neue Personalplanung für Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern
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| Krankenversicherung
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Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet (S. 101). | … zusätzliche Personalkosten
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| Arbeitslosenversicherung | Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,3 Prozentpunkte gesenkt (S. 55). | … weniger Kosten
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| Gesellschafterdarlehen | Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft (S. 69). | … mehr Steuern
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| KSV | Künstlersozialversicherung: Geplant ist eine Erweiterung der abgabepflichtigen Verwerter um digitale Plattformen, die eine kommerzielle Verwertung künstlerischer Leistungen ermöglichen (S. 167). | … Mehrkosten für den Internet-Auftritt
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| Haftung | Bei Verschulden einzelner Mitarbeiter können die Behörden das Gesamtunternehmen leichter in die Verantwortung nehmen – Abkehr vom Opportunitätsprinzip (S. 126). | … Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften werden teurer |
