Seit 1.1.2018 gilt das Entgelttransparenzgesetz (vgl. Nr. 21/2017). Laut Übergangsregelung kann der Auskunftsanspruch des Mitarbeiters 6 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes eingefordert werden (§ 25 EntgTranspG) – also ab 1.7.2018, Anfang des nächsten Monats. Darauf sollten Sie Ihre personalverantwortlichen Mitarbeiter einstellen. Bereits im Vorfeld haben viele Kollegen breiten Unmut über dieses Gesetzesvorhaben geäußert. Das betrifft z. B. die Kriterien zur Vergleichbarkeit von einzelnen Tätigkeiten, aber auch die unterschiedlichen Profile einzelner Mitarbeiter, die zwar für gleiche Tätigkeiten eingesetzt sind, aber völlig unterschiedliche Leistungen erbringen. Im Gesetz gibt man zwar ausführliche Abgrenzungskriterien vor (§ 11 ff. EntgTranspG). In der Praxis wird es aber zu zahlreichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kommen – zumal die Rolle des Betriebsrates in der Sache wesentlich gestärkt ist. Im Einzelnen müssen Sie die folgenden Vorgaben berücksichtigen: …
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Viele Kollegen suchen händeringend nach neuen Mitarbeitern – und zwar auf allen Ebenen. Ob für wenig qualifizierte Tätigkeiten, Fachkräfte oder Auszubildende: Der Arbeitsmarkt ist und bleibt leergefegt und zuverlässige Arbeitskräfte sind rar und bleiben Mangelware. Neue Ideen sind jetzt gefragt. Jede Dritte Stelle in mittelständischen Unternehmen wird über persönliche Kontakte der Mitarbeiter besetzt. In größeren Unternehmen wird nur jede 10. Stelle über Mitarbeiter-Kontakte besetzt. Damit ist die direkte Mitarbeiter-Akquise die zweitstärkste Kraft zur Rekrutierung von Mitarbeitern, nach der Stellenausschreibung in den regionalen Medien, aber noch vor Social Media und weit vor den Vermittlungen aus den Arbeitsagenturen. Vorteil für Ihr Unternehmen: Mitarbeiter empfehlen in der Regel nur Personen, von denen sie etwas halten (Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Sozialforschung).
Laut Bundesfinanzhof (BFH) müssen die Finanzämter eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) für alle Steuerbescheide mit Säumniszuschlägen (6% Zinsen) für Veranlagungen ab 2015 gewähren. Das gilt für die im Steuerbescheid berechneten Zinsen. Das Urteil ist umso bemerkenswerter, als das Finanzgericht Baden Württemberg (Urteil v. 16.1.2018, 2 V 3389/16) eben erst kein Bedenken gegen die Zinshöhe sieht (BFH, Beschluss v. .25.4.2018, IX B 21/18).
Bisher strittig – jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals im Straßenverkehr eine Beweisführung per Dashcam zugelassen – und damit den Rechtsschutz des Verkehrsteilnehmers über den Datenschutz gestellt. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung – auch per Dashcam – führt im Zivilprozess nicht ohne weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden. (BGH, Urteil v. 15.5.2018, VI ZR 233/17).
Eine gesetzwidrige Einlagenrückgewähr durch Hin- und Herzahlen ist anzunehmen, wenn die Einlage oder ein Teil davon in einem engen zeitlichen Zusammenhang (hier: wenige Tage bzw. wenige Monate) an den Gesellschafter zurückbezahlt wird und die dadurch bewirkte Umgehung der Kapitalaufbringung vorher so vereinbart war. Der zeitliche Zusammenhang begründet die Vermutung, dass die Umgehung der gesetzlichen Vorschriften abgesprochen war (OLG Brandenburg, Urteil v. 28.12.2017, 6 U 87/15).
Ein wichtiges Urteil zur Geschäftsführer-Haftung kommt vom OLG Brandenburg. Es gilt: Um Haftungsansprüche der GmbH gegen ihn abzuwehren, muss der Geschäftsführer die Grundlagen seiner (wirtschaftlichen) Entscheidungen dokumentieren (OLG Brandenburg, Urteil v. 7.2.2018, 7 U 132/16).
Das Gericht verlangt, dass der Geschäftsführer „in der konkreten Entscheidungssituation die verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpft”. Einfach gesagt. Wir werden deswegen in der nächsten Ausgabe dazu ausführlicher berichten: „So dokumentieren Sie Entscheidungen richtig”.
In nicht wenigen GF-Erfa-Runden wurde die Anhörung des FB-CEO Mark Zuckerberg vor dem US-Handelsausschuss mit großem Interesse verfolgt und mit viel Leidenschaft diskutiert. Überwiegendes Urteil: „Zu viel auswendig gelernt”. Im Klartext: Das klang nach vorbereitetem PR-Text, der auf die Emotionen des US-Publikums ausgelegt war. Typisch Amerika. In Deutschland ist die Öffentlichkeit sensibler, besser informiert, weniger oberflächlich und skeptischer. „Mit Emotionen kannst Du in Deutschland Waschmittel, Autos und Versicherungen verkaufen. Aber keine Politik und kein Verständnis für die Belange der Wirtschaft”, so brachte es einer der Kollegen dieser Tage auf den Punkt.
Besonders auffällig: …
Provozierende Frage eines Kollegen: „Kann einer alleine so viel Verantwortung tragen, dass er 10,3 Mio. EUR wert ist“? Gemeint war damit der ehemalige VW-Vorstandsvorsitzende Matthias Müller , dessen Gehaltsanspruch gerade in Zeiten von Dieselgate im gesellschaftlichen Umfeld heftig diskutiert wurde. Zwar hat der VW-Aufsichtsrat zuletzt eine Gehalts-Obergrenze von 10 Mio. EUR festgelegt – allerdings sind in der Obergrenze weder Zuflüsse zur Pensionskasse noch sonstige Nebenleistungen wie Dienstvilla, Firmenwagen samt Chauffeur oder Flüge eingerechnet. Dennoch bleibt ein solcher Gehaltsanspruch unter den kritisierten Bedingungen trotz Gewinnsprung bei VW höchst umstritten. …
Um die Steuer-Rochaden von Amazon, Facebook, Apple und Co. in den Griff zu bekommen, prüfen einige Nationalstaaten und die EU-Finanzbehörden neue Besteuerungsansätze für internationale digitale Geschäftsmodelle. Status: Unterdessen hat die EU-Kommission mit Datum vom 21.3.2018 einen ersten Richtlinien-Entwurf zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft vorgelegt. …
Weil die elektronischen Formulare für die KSt-Erklärung 2017 nicht rechtzeitig online zur Verfügung stehen, haben die Finanzbehörden die Abgabefrist (bisher: 31.5.2018) um 3 Monate bis zum 31.8.2018 verlängert. Die Erklärung kann bis dahin elektronisch oder wie bisher in Papierform eingereicht werden (Quelle: BMF, Nachricht vom 12.4.2018).