Zahlt die GmbH ihrem pflichtversicherten Geschäftsführer einen Zuschuss für eine private Zusatzversicherung, handelt es sich beim Arbeitgeberbeitrag um einen Sachbezug. Folge: Bis zur Freigrenze von 44 EUR bleibt der monatliche Sachbezug lohnsteuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Voraussetzung: Der Zuschuss wird nur für diese spezielle Versicherungsleistung gewährt und damit als rein sachgebundener Zuschuss gewährt (BFH, Urteil v. 7.6.2018, VI R 13/16 bzw. vom 4.7.2018, VI R 16/17).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Lässt sich der Verbleib nicht gebuchter Betriebseinnahmen der GmbH nicht feststellen, ist im Zweifel davon auszugehen, dass der zusätzliche Gewinn an die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligungsquote ausgekehrt worden ist. Nach den Grundsätzen der Beweisrisikoverteilung geht die Unaufklärbarkeit des Verbleibs zu Lasten der Gesellschafter (BFH, Beschluss v. 12.6.2018, VIII R 38/14).
Was halten Sie von einem Home-Office-Verbot – so wie zuletzt von IBM praktiziert? Nach dem Vorbild von Ex-Yahoo-Chefin Marissa Mayer prüfen unterdessen immer mehr Unternehmen, ob die Mitarbeiter nicht doch deutlich produktiver sind, wenn sie im Büro und nicht in häuslicher Umgebung oder irgendwo unterwegs arbeiten. Fakt ist: Junge Mütter arbeiten im Home-Office äußerst produktiv.
Nicht ganz so unumstritten …
Als Geschäftsführer der GmbH sind Sie für die ordnungsgemäße und fristgerechte Aufstellung, ggf. Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht) verantwortlich. Fehler gehen zu Ihren Lasten – entweder als Verstoß gegen GmbH- und handelsrechtliche Vorschriften bzw. als Verstoß gegen Ihre vertraglichen Verpflichtungen. Abberufung und Kündigung sind programmiert. Sie sind also gut beraten, korrekt und sorgfältig zu arbeiten. Aber selbst wenn die Gesellschafter den Jahresabschluss der GmbH (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht) ordnungsgemäß festgestellt und angenommen haben, sind Sie als Geschäftsführer noch längst nicht aus der Haftung für die Richtigkeit der Angaben. In der Praxis gibt es immer wieder den Fall, dass ein Minderheits-Gesellschafter den Feststellungsbeschluss gerichtlich prüfen lässt. Zum Beispiel, wenn der den Eindruck hat, das „geschönt“ wurde.
Beispiel: …
Bereits seit 2006 ist die Internetsuchmaschine XPIDER im Einsatz. Die Suchmaschine sammelt selbstständig Informationen nach Kriterien, die der Nutzer selbst festlegen kann. Diese Suchmaschine wird u. a. auch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingesetzt. Z. B., um in Internet-Auktionshäusern wie Ebay, reBay, momox oder anderen Kleinanzeigenmärkten in der regionalen Zeitung oder anderen Verkaufsportalen systematisch nach Steuerhinterziehern zu fahnden. Auch Privatverkäufer, die in größerem Umfang Waren verkaufen, können mit XPIDER von der Steuerfahndung kontrolliert werden. So werden täglich ca. 100.000 Internetseiten auf steuerlich relevante unternehmerische Aktivitäten geprüft. Achtung: …
Unterdessen sichern auch viele mittelständische GmbHs ihre Geschäftsführer gegen die immer komplexeren Anforderungen an die Geschäftsführungs-Tätigkeit und die damit verbundenen Haftungsrisiken ab. Sie schließen für den oder die Geschäftsführer eine Vermögensschaden-Versicherung (D & O – Police) ab. Damit ist auch sichergestellt, dass der GmbH aus Fehlentscheidungen der Geschäftsführer kein finanzieller Schaden entsteht (außer: grobe Fahrlässigkeit oder aus vorsätzlicher Handlung).
Wichtig: …
Ist der Arzt nicht bereit, einen Behandlungstermin außerhalb der üblichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers zu legen, handelt es sich um ein unverschuldetes Arbeitsversäumnis, das der Arbeitgeber dulden muss. Ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag vorgesehen, dass bei einer unverschuldeten Arbeitsverhinderung Lohnfortzahlung gewährt wird, dann gilt dies auch für den oben genannten Fall eines unverschuldeten Arbeitsversäumnisses – sprich: für den Arztbesuch während der Arbeitszeit (LAG Niedersachen, Urteil v. 8.2.2018, 7 Sa 256/17).
Bei Gesellschafterwechseln in Mitunternehmerschaften geht die Unternehmeridentität verloren und damit der auf den Mitunternehmer entfallende vortragsfähige Fehlbetrag unter. Dies gilt auch für die Übertragung eines Kommanditanteils im Rahmen einer Abspaltung. Die Übertragung des Kommanditanteils im Rahmen der Abspaltung ist als Ausscheiden der ehemaligen GmbH als Gesellschafterin und Eintritt einer neuen GmbH als neuer Gesellschafterin anzusehen (FG Düsseldorf, Urteil v. 9.7.2018, 2 K 2170/16 F).
Arbeitgeber, die ihren Geschäftsbetrieb mit Mini-Jobbern aufrecht erhalten (Aushilfen) oder so organisiert haben (Einzelhandel) tun sich schwer mit der Verwaltung, insbesondere mit der Ermittlung des korrekten Urlaubsanspruchs. Ab sofort bietet die Mini-Job-Zentrale hier Abhilfe mit einem Urlaubsrechner. Damit können Sie die jeweiligen Urlaubsansprüche korrekt berechnen und müssen nicht mehr befürchten, dass es zu einer aufwendigen juristischen Auseinandersetzung um den Urlaubsanspruch gemäß § 3 BUrlG vor dem Arbeitsgericht kommt. Den Urlaubsrechner gibt es unter > Urlaubsrechner.
Nach „Silicon Valley”, „Silicon Germany” nun > „Disrupt yourself”. Interessant. Wie gehen Sie „als Mensch” mit dem Thema Digitalisierung um – Ängste, Visionen, Chancen, Überforderung … Christoph Keese (Jahrgang: 1964) gibt seine persönlichen Erfahrungen weiter. Lesenswert – für alle Kollegen – denen das Thema bisweilen über den Kopf wächst und denen die Antworten ausgehen.
Aus dem Klappentext: „Wir spüren alle, dass der Boden, auf dem wir stehen, zittert. Lähmt uns der Gedanke, dass rund die Hälfte aller Berufe aussterben wird? Oder elektrisiert uns die Aussicht auf eine glanzvolle digitale Zukunft? Christoph Keese, einer der führenden Digitalisierungsexperten Deutschlands, ist immer am Puls der Veränderungen. Er fordert uns auf, unsere persönlichen Stärken zu erkennen und zu nutzen, um uns radikal neu zu erfinden. Zeigt, wie wir es schaffen, mit den Entwicklungen Schritt zu halten. In »Disrupt yourself« steckt ein Versprechen: Wir können alle zu Digitalisierungsgewinnern werden”.
Bestellung: Buchcover anklicken