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Bund beschließt weniger Haftung für Geschäftsführer/innen

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Wie ange­kün­digt hat der Bun­des­tag eine über­gangs­wei­se Aus­set­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht gemäß § 64 GmbH-Gesetz beschlos­sen. Wich­tig für die Praxis:

  • Die 3‑Wo­chen-Antrags­pflicht zur Stel­lung des Insol­venz­an­trags wird bis zum 30.9.2020 aus­ge­setzt. Vor­aus­set­zung: Die UG/GmbH war zum 31.12.2019 wirt­schaft­lich gesund – also es lagen zu die­sem Zeit­punkt kei­ne Insol­venz­an­zei­chen vor.
  • Gläu­bi­ger kön­nen nur einen Insol­venz­an­trag stel­len, sofern bereits vor dem 1.3.2020 ein Insol­venz­an­lass bestand. ACHTUNG: Ab 30.6.2020 haben Gläu­bi­ger wie­der die Mög­lich­keit wie bis­her einen Insol­venz­an­trag zu stellen.

ACHTUNG: Für Geschäfts­füh­rer blei­ben Risi­ken. Der Insol­vent­ver­wal­ter Lucas Flö­ther (Abwick­ler der Air­Ber­lin Insol­venz) wird im Han­dels­blatt zitiert: „Geschäfts­füh­rer haf­ten grund­sätz­lich wei­ter für jede Zah­lungs- und Leis­tungv­ser­pflich­tung gegen­über Kun­den und Lie­fe­ran­ten, die sie neu ein­ge­hen”. Und: „Sobald die Aus­set­zungs­frist endet (Anm. d. Red: 30.9.2020), müs­sen Unter­neh­mer die­sen Ver­pflich­tun­gen wie­der nach­kom­men”.  Ob dann noch genau nach­voll­zo­gen wer­den kann, wel­che Haf­tungs­grund­sät­ze für wel­chen Vor­gang gel­ten, wird dann wohl in vie­len Fäl­len erst gericht­lich ent­schie­den wer­den. Sie sind also gut bera­ten, defen­siv zu agie­ren und Ihr Zah­len­werk (Liqui­di­täts­sta­tus, Über­schul­dungs­sta­tus) zeit­nah ein­zu­stel­len – ggf. eine Zwi­schen­bi­lanz erstel­len zu lassen.

Die Neu­re­ge­lung im Geset­zes­text > Hier ankli­cken

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Corona: Geld oder Leben

Die Bil­lio­nen-Ret­tung”so die pro­vo­kan­te Head­line im  Han­dels­blatt. Vor­ab: Die huma­nis­ti­sche Sicht­wei­se ist in der Coro­na-Kri­se der Maß­stab. Die medi­zi­ni­sche Sicht­wei­se setzt ande­re Schwer­punk­te. Die öko­no­mi­sche rückt wie­der­um ande­re Maß­stä­be in den Vor­der­grund. Zumal eine öko­no­mi­sche Kri­se zumeist auch direk­te Aus­wir­kun­gen auf die gesam­te Befind­lich­keit einer Gesell­schaft hat. Erin­nert sei an die Welt­wirt­schafts­kri­se der 30er-Jah­re – die von vie­len his­to­ri­schen Ana­ly­ti­kern als eigent­li­che Ursa­che des Tota­li­ta­ris­mus und des­sen Fol­gen betrach­tet wird. So weit muss man gar nicht gehen, um durch­aus schwer­wie­gen­de Fol­gen in der Öko­no­mie der betrof­fe­nen Volks­wirt­schaf­ten zu dia­gnos­ti­zie­ren. Etwa in Sachen Geld­po­li­tik. Dem mas­sen­haf­ten Zufluss von Liqui­di­tät steht kei­ne wirk­li­che wirt­schaft­li­che Leis­tung gegen­über. Nicht nur in der Theo­rie bedeu­tet das: Infla­ti­on – Geld­ent­wer­tung. Die Prei­se steigen.

Die meis­ten Öko­no­men sind Rea­lis­ten. Man ori­en­tiert sich an Zah­len, Fak­ten und Men­gen. Die Euro­päi­sche Zen­tral­bank (EZB) hält eine Infla­ti­ons­ra­te von 2,0 % für einen der Garan­ten wirt­schaft­li­cher Sys­tem­sta­bi­li­tät. Über 2 % ist nicht gut. Der Druck auf den Immo­bi­li­en­markt ist ohne­hin schon enorm. Die hoch ver­schul­de­ten Staa­ten sind nur hand­lungs­fä­hig, weil der Preis für Geld bei Null liegt. Eine abseh­bar – stark – stei­gen­de Zahl von Insol­ven­zen wird auf den Arbeits­markt und und die Bin­nen­nach­fra­ge wir­ken. Die sen­si­ble Sta­bi­li­tät kann sehr leicht aus dem Gleich­ge­wicht gera­ten. Mit Bil­lio­nen soll­te Wirt­schafts­po­li­tik aus­ge­spro­chen weit­sich­tig und ver­ant­wort­lich umgehen.

Erschwe­rend kommt hin­zu: Es meh­ren sich die kri­ti­schen Stim­men, die die gesam­te Aus­gangs­ein­schät­zung der medi­zi­ni­schen Indi­ka­ti­on für falsch oder zumin­dest für unan­ge­mes­sen halten.

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Corona-Wende in Sicht: Mainstream-Expertise in der Kritik

Unter­des­sen wer­den die wirt­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Kri­se immer deut­li­cher: Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) mel­de­te bis ges­tern rund 470.000 Kurz­ar­beit-antrag­stel­len­de Unter­neh­men. Hoch­ge­rech­net bei ca. 20 Mit­ar­bei­tern pro Unter­neh­men und einer Zuzah­lung von ca. 1.500 EUR KUG, muss die Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) monat­lich rund 14 Mrd. EUR zah­len. Bei einer Rück­la­ge der BA von 28 Mrd. EUR ist abseh­bar, dass es schnell pro­ble­ma­tisch wird. Nach­trag: Stand heu­te (9.4.2020) haben 650.000 Unter­neh­men Kurz­ar­beit ange­mel­det. Statt 14 Mrd. EUR muss die BA damit monat­lich – gemäß unse­rer Hoch­rech­nung – mit einer Belas­tung von fast 20 Mrd. EUR rechnen.

Anmer­kung der Redak­ti­on: VW hat für 80.000 Mit­ar­bei­ter KUG bean­tragt / Daim­ler für ca. 100.000 Mit­ar­bei­ter / Luft­han­sa für ca. 87.000 Mit­ar­bei­ter / Audi und  BMW: 26.500. Allei­ne die­se 5 Unter­neh­men beschäf­ti­gen so vie­le Mit­ar­bei­ter wie 14.500 Unter­neh­men in der Durchschnittsberechnung.

Ein Umschwung deu­tet sich jetzt in der medi­zi­ni­schen Fach­dis­kus­si­on an. In der ZDF-Talk­show Mar­kus Lanz äußer­te sich ges­tern Abend zu fort­ge­schrit­te­ner Stun­de der Viro­lo­ge und Direk­tor des Insti­tuts für Viro­lo­gie und HIV-For­schung an der Medi­zi­ni­schen Fakul­tät der Uni­ver­si­tät Bonn Prof. Hen­drik Stre­eck kri­tisch zur offi­zi­el­len medi­zi­ni­schen Exper­ti­se, ins­be­son­de­re zur Metho­dik der Erhe­bung und Aus­wer­tung der Fall­zah­len als Basis poli­ti­scher Ent­schei­dun­gen. Außer­dem kri­ti­siert er, dass sich die Poli­tik ein­sei­tig von wis­sen­schaft­li­cher Exper­ti­se (hier: Robert Koch Insti­tut) habe bera­ten las­sen und dar­auf ver­zich­tet habe, koor­di­niert die gesam­te Exper­ti­se aus allen betrof­fe­nen Fach­be­rei­chen einzuholen.

Ins­ge­samt geht die Kri­tik damit in eine Rich­tung, die bis­her nur von sog. Ver­schwö­rungs­theo­re­ti­kern wie dem Medi­zi­ner und SPD-Poli­ti­ker Dr. Wolf­gang Wodarg oder Prof. Sucha­rit Bhak­di (Medi­zi­ner und Fach­arzt für Mikro­bio­lo­gie und Infek­ti­ons­epi­de­mio­lo­gie und über 22 Jah­re an der Johan­nes-Guten­berg-Uni­ver­si­tät in Mainz dazu tätig) geäu­ßert wurde.

Stre­eck ist als Exper­te aner­kannt, der die meis­ten Coro­na-Fäl­le in Deutsch­land aus ers­ter Hand unter­sucht hat (Heins­berg) und dazu der­zeit eine breit ange­legt Stu­die erstellt, die dann – wie er sagt – fun­dier­te Zah­len lie­fern kann. Stre­eck weist dar­auf hin, dass ihm selbst kein Fall bekannt sei, in dem der Virus „beim Fri­sör oder in der Gas­tro­no­mie über­tra­gen wor­den sei”.

Fazit: Wir bewer­ten dies als ers­te Kehrt­wen­de in der Coro­na-Bericht­erstat­tung in den rele­van­ten Medi­en. Auch ande­re seriö­se Medi­en berich­ten unter­des­sen über Stre­ecks kri­ti­sche Ein­wür­fe (z. B. Maisch­ber­ger, Fokus, Stern TV, WAZ, Mer­kur, Express, jetzt sogar auch: Bild). Damit dürf­te sich der Druck auf die Poli­tik erhö­hen, die poli­ti­schen Vor­ga­ben (Aus­gangs­be­schrän­kun­gen, Schlie­ßung von Schu­len und Kin­der­gär­ten, Schlie­ßung von Geschäf­ten usw.) neu zu bewer­ten. Unse­re Ein­schät­zung: Nach Ostern wer­den die bis­he­ri­gen Maß­nah­men suk­zes­si­ve abge­baut. Stel­len Sie sich dar­auf ein, dass ab der 17. KW wie­der Nor­mal­be­trieb herrscht … abge­se­hen von einer gewis­sen psy­cho­lo­gi­schen Zurück­hal­tung der Men­schen bzw. Konsumenten.

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Vorschau > Volkelt-Brief 14/2020


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> Geschäftsführung

 

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Dies ist nur ein klei­ner Test mit­samt Link.

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Geschäftsführer-Perspektive: Mit dem Steuerprüfer im Internet unterwegs

Algo­rith­men kön­nen (fast) Alles. Kun­den­wün­sche vor dem Kun­den ken­nen und nicht mehr von den Augen able­sen müs­sen. Eine Geschäfts­rei­se buchen, wenn Ale­xa mit­hört und die Ter­min­ab­spra­che flux umsetzt. Strit­tig ist, ob es mög­lich ist, aus einem Mix aus n‑Check, Whats­app-Kom­mu­ni­ka­ti­on und FB-Bild-Ana­ly­se poten­zi­el­le Steu­er­sün­der her­aus­zu­fil­tern. Also Ver­stö­ße gegen USt-Vor­schrif­ten, gefak­te Umsatz­zah­len oder gegen getürk­te her­aus­zu­fin­den. In Frank­reich jeden­falls lau­fen jetzt bereits ers­te Tests in die­se Rich­tung. Schon wie­der eine neue Yacht gekauft? Pech gehabt, wenn die Toch­ter ein Sel­fie mit neu­em Freund und neu­er Yacht im Hin­ter­grund pos­tet und dabei zugleich auch ihre neue Strand­mo­den-Kol­lek­ti­on an den Mann respek­ti­ve Frau bringt. Oder wenn die PR eine Ver­trags­un­ter­zeich­nung preist, die Umsät­ze dazu aber in der Buch­hal­tung feh­len? Mal ganz real: Ab Som­mer 2020 wol­len die fran­zö­si­schen Finanz­be­hör­den – nach sorg­fäl­ti­ger Prü­fung durch die Daten­schutz­be­hör­den und das Ver­fas­sungs­ge­richt – einen sol­chen Algo­rith­mus ein­set­zen. Bis zu uns ist dann auch nicht mehr weit. Mit den bes­ten Grüßen.

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GmbH/Bewertung: Abzinsungsfaktor für Verbindlichkeiten herabsetzen

Unver­zins­li­che Ver­bind­lich­kei­ten, deren Lauf­zeit am Bilanz­stich­tag mehr als zwölf Mona­te beträgt und die nicht auf einer Anzah­lung oder Vor­aus­zah­lung beru­hen, wer­den von den Finanz­be­hör­den mit einem Zins­satz von 5,5 % abge­zinst (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Laut Finanz­ge­richt Ham­burg ent­spricht die­ser Zins­satz nicht mehr den rea­len Markt­ge­pflo­gen­hei­ten und darf nicht mehr in die­ser Höhe berech­net wer­den (FG Ham­burg, Urteil v. 31.1.2019, 2 V 112/18).

Im Ver­fah­ren vor dem Finanz­ge­richt Ham­burg gewähr­te das Gericht vor­läu­fi­gen Rechts­schutz und damit Aus­set­zung der Voll­zie­hung (AdV). Über die zukünf­ti­ge Höhe des Abzin­sungs­sat­zes wird erst in den dazu anhän­gi­gen Ver­fah­ren vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt entschieden.

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Fragebogen: Geschäftsführer-Gehalt 2018 für kleinere GmbHs

Bit­te fül­len Sie alle Fra­gen aus. Die Aus­wer­tun­gen sind für die Mit­glie­der des Vol­kelt-Bera­tungs-Cen­ters kostenfrei

Ihre GmbH/UG hat …

Ergeb­nis­se

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Vie­len Dank für´s Mit­ma­chen. Die Daten sind ver­trau­lich. Rück­schlüs­se auf den Beant­wor­ter sind nicht mög­lich. Die Ant­wort-Häu­fig­kei­ten kön­nen Sie an Ihrem Moni­tor ein­se­hen. Die Aus­wer­tun­gen ste­hen Ihnen selbst­ver­ständ­lich im Rah­men Ihrer Mit­glied­schaft im Vol­kelt-Bera­tungs-Cen­ter kos­ten­frei zur Ver­fü­gung und wer­den hier veröffentlicht.

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Der Tag heute …

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

Trump ist Trumpf. Jetzt hat er es geschafft, dass die EU eine Nie­der­la­ge in einen Sieg umdeu­tet. Und die Medi­en hel­fen kräf­tig dabei mit („EU erreicht Eini­gung”). Was ist pas­siert? Nur mit Sprü­chen hat er es geschafft, dass die ame­ri­ka­ni­schen Maschi­nen­bau­er (Medi­zin­tech­nik!) jetzt zoll­frei nach Euro­pa ver­kau­fen dür­fen. Dazu kom­men Flüs­sig­gas aus dem umstrit­te­nen Frack­ing und Soja­boh­nen (?). Sei­ne Gegen­leis­tung: Er ver­zich­tet (vor­erst) auf Straf­zöl­le gegen die euro­päi­schen Auto­bau­er. So etwas nann­te man bis­her Bau­ern­schläue. Heu­te heißt es Ame­ri­ca first.

Die neue Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung ist da. Und wer ver­packt nicht. Sie dür­fen gegen­über dem End­ver­brau­cher nur noch Packun­gen ver­wen­den, die bei einem Sys­tem der dua­len Ent­sor­gung regis­triert sind (Grü­ner Punkt). Das gilt auch für Online-Shops. Die Abmahn-Sze­ne dürf­te sich die Hän­de reiben.

ACHTUNG: ein aus­ge­spro­chen wich­ti­ges Urteil für alle Kol­le­gIn­nen, die sich über ihren Arbeit­ge­ber „GmbH” mit einer D&O – Ver­si­che­rung (Direc­tors and Offi­cers Insu­rance) ver­si­chert haben, kommt vom OLG Düs­sel­dorf: „Der Haf­tungs­an­spruch gemäß § 64 GmbH-Gesetz ist mit dem ver­si­cher­ten Anspruch auf Scha­dens­er­satz wegen eines Ver­mö­gens­scha­dens nicht ver­gleich­bar. Es han­delt sich um einen Ersatz­an­spruch eige­ner Art” (OLG Düs­sel­dorf, Urteil v. 20.7.2018, 1–4/93/16). Im Klar­text: Ver­an­las­sen Sie als Geschäfts­füh­rer Zah­lun­gen der GmbH nach Ablauf der 3‑Wo­chen-Frist haf­ten Sie per­sön­lich gegen­über der GmbH (§ 64 GmbH-Gesetz) – solan­ge haben Sie Zeit, nach Vor­lie­gen der Insol­venz­kri­te­ri­en (Illi­qui­di­tät, dro­hen­de Zah­lungs­un­fä­hig­keit, Über­schul­dung) einen Antrag auf Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens zu stel­len. Die D&O – Ver­mö­gens­scha­den-Ver­si­che­rung deckt die­ses Risi­ko grund­sätz­lich nicht ab.

Zu guter Letzt: Chris­ti­an Lind­ner, Hoff­nungs­g­trä­ger der Libe­ra­len, ist wie­der liiert. Mit der RTL-Mit­ar­bei­te­rin Fran­ca Leh­feldt – ein TV-For­mat, das bis­her mit der Betei­li­gung an ntv nur bedingt für Infor­ma­ti­ons-Yan­kees geeig­net ist. Für ihn sicher­lich eine Chan­ce, sich von der Oppo­si­ti­ons­bank zum Poli­ti­ker mit wirt­schafts-libe­ra­lem For­mat wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Hät­ten wir verdient.

… einen span­nen­den und erfolg­rei­chen Tag wünscht Ihnen

Ihr Lothar Volkelt 😉

 

PS:

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NEU: Merkblatt zur Kassenbuchführung

Inter­es­sant für alle, die ein Kas­sen­buch füh­ren müs­sen: Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Karls­ru­he hat ein aktua­li­sier­tes Merk­blatt dazu her­aus­ge­ge­ben. Es ent­hält alle Vor­ga­ben, die zu berück­sich­ti­gen sind, wenn neben der elek­tro­ni­schen Kas­se ein Kas­sen­buch geführt wird > Hier geht es zum Merkblatt